…die Gemeinde abzuliefern war. d) (zur Frage im Vorhalt, ob der Käufer/Bw das Grundstück auch in unerschlossenem Zustand hätte erwerben können): Diese Frage stellt sich nicht, weil die vorgezogenen Infrastrukturleistungen bereits im Hinblick auf die Ansiedlung von Gewerbebetrieben erfolgte. ..." Über die Berufung wurde erwogen:…
…Abgabe iSd § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz. Der VfGH habe in ständiger Rechtsprechung eine Steuerbefreiung der ÖBB für Infrastrukturleistungen als gerechtfertigt angesehen. Diese Judikatur beziehe sich auf einen Zeitraum, in dem die ÖBB den Infrastrukturbereich noch nicht in eigene Gesellschaften ausgegliedert gehabt habe, sondern als ein…
…war, dass keine sachliche Rechtfertigung zu erkennen sei, die B in Bezug auf die Körperschaftsteuer anders als andere Unternehmen zu behandeln, die Transportleistungen oder andere Infrastrukturleistungen erbringen. In Anlehnung an diese Argumentation vertreten die B die Meinung, dass keine sachliche Rechtfertigung dafür zu erkennen sei…
…Vorfälligkeitsentschädigung kommt. VI. Festgehalten wird, dass zwischen dem Einzelunternehmen P.B. und der XGmbH auch Geschäfte wie Mitarbeiterbeistellungen, Infrastrukturleistungen, Beistellung Kfz etc. stattfinden und werden diese Abrechnungen sodann auch für die Darlehensrückzahlung herangezogen. Festgehalten wird auch, dass eine Gewinnausschüttung aus der XGmbH solange nicht an…
…ÖStZ 2001, 139), Ferner kann auch die Grundsteuer mit äquivalenztheoretischen Überlegungen gerechtfertigt werden, Danach soll die Grundsteuer über Gebühren und Beiträge hinaus Aufwendungen der Gemeinde für Infrastrukturleistungen (zB Straßen, Grünanlagen und andere öffentliche Einrichtungen) kompensieren, die vor allem durch die Nutzung des Grundbesitzes ausgelöst werden…
…die Befreiung in diesem Umfang nicht gerechtfertigt ist, da im Unternehmensbereich "Absatz" die ÖBB Leistungen wie andere Unternehmen auch erbringen. Der Verfassungsgerichtshof schränkte ein, dass eine Befreiung für "Infrastrukturleistungen" gerechtfertigt sein kann. Mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (BGBl. I 138/2003; NR GP XXII RV 311)…