…Inlandslieferungen kein Erhöhungsbetrag vorzuschreiben sei (weil die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch, wie oben ausgeführt…
…Inlandslieferungen kein Erhöhungsbetrag vorzuschreiben sei (weil die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch, wie oben ausgeführt…
…PKW um ein Gebrauchtfahrzeug gehandelt habe, nicht anführenden, Bescheid habe die Bf. keinesfalls vorsätzlich gehandelt. So sei vor dem Fahrzeugerwerb (dem sich diesbezüglich erkundigenden Ehegatten der Bf.) vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt worden, dass beim Import eines in einem anderen Mitgliedsstaat entgeltlich erworbenen Gebrauchtfahrzeuges hinsichtlich der…
…zu bemessen ist, gehört die Umsatzsteuer anlässlich der erstmaligen Lieferung als Neuwagen nicht zur Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe. Somit ist der jeweilige Wert der im Inland bereits zugelassenen Gebrauchtfahrzeuge mit einem Betrag an restlicher Normverbrauchsabgabe belastet, der sich aus dem seinerzeitigen Entgelt im Sinne des § 4…
…Das Finanzamt vertrat begründend die Auffassung, die Erhebung des 20 %-igen Zuschlags auf die Normverbrauchsabgabe sei zwar im Falle der Einfuhr einer Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson nicht zulässig. Bei dem vom Bw importierten Fahrzeug handle es sich aber um ein Neufahrzeug…
…ausführt, "muss ein Fahrzeug - wenn auch vielleicht real gar nicht existent - zum Vergleich herangezogen werden, das dem importierten möglichst genau entspricht." Ein solches wird aber nur im Ausland zu finden sein, sodass man zwangsläufig von einem späteren Import ausgehen muss. Als Vergleichsmaßstab ein Kfz heranzuziehen…
…und stützte sich dabei auf Rz 631 der NoVA-Richtlinien: Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2009 sei beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet das Bonus-Malus-System bei der Ermittlung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 6a NoVAG nicht anzuwenden…
…Während nämlich für Neuzulassungen beim Import ins Inland die NoVA "inklusive der CO2-Besteuerung" auf alle Neufahrzeuge gleichermaßen greife und letztlich ohne Preisverzerrung auf die Konsumenten überwälzt werden könne, gelte dies für gebrauchte Fahrzeuge nicht, da schon im Inland zugelassene Gebrauchtfahrzeuge nicht der CO2-Besteuerung…
…hatte. Abgesehen davon, dass eine derart geringe wertunabhängige Komponente der Abgabe praktisch keinen Einfluss auf die Preisbildung hat, wirkt ein wertunabhängiger Bonus, der beim Import von Gebrauchtfahrzeugen gewährt wird, tendenziell nicht zu Gunsten des inländischen Gebrauchtwagenmarktes. Bei einer Konstellation, wie sie im Berufungsfall vorliegt, war…
…die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch wie oben ausgeführt nunmehr auch bei inländischen Fahrzeugen der Erhöhungsbetrag vorzuschreiben ist, tritt auch keine…
…die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch wie oben ausgeführt nunmehr auch bei inländischen Fahrzeugen der Erhöhungsbetrag vorzuschreiben ist, tritt auch keine…
…die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch wie oben ausgeführt nunmehr auch bei inländischen Fahrzeugen der Erhöhungsbetrag vorzuschreiben ist, tritt auch keine…
…Unternehmens tätigt und ihm eine Steuerpflicht für Importe aus anderen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich bekannt war. Da das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit vom Bw. im Sinne der obzitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ausreichend konkretisiert bzw. nachgewiesen werden konnte, kann vom Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit in der…
…Inlandslieferungen kein Erhöhungsbetrag vorzuschreiben sei (weil die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch, wie oben ausgeführt…
…es keine Bemessungsgrundlage für die (österreichische) Umsatzsteuer gibt, wie zB beim Übersiedlungsgut oder beim Import eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09 stets und daher auch im ggstdl…
…s. gegründet wurde. Betriebsgegenstand war unter anderem der Transport von Export und Import - Gütern, von Gefahrengütern, von Pkws und Motorbooten. Das Büro befand sich in W, G.Straße x.a.. Eine Umsatzsteuersonderprüfung des Zeitraumes April 2005 bis Juni 2006 hat ergeben, dass die Bw. ihren…
…eingangs) im Internet (auf Händler-Plattformen) durchgeführt, wonach zu vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugen der Marke Audi R8 Quattro desselben Typs, Baujahr und in etwa selbem Kilometerstand Anbote mit einem Bruttopreis zwischen € 63.000 und € 67.000 bzw. vom UFS noch weit höhere Anbote vorgefunden wurden…
…Gasse (ausdrücklich ohne Berufsangabe) auf. Die Unterfertigung durch den Verkäufer beschränkt sich auf dessen Namenszug ohne Hinweis auf einen gewerblichen Kfz-Händler (keine firmenmäßige Zeichnung). Nach dem Inhalt des beim LG Graz zur Zahl xxxxx gegen Klaus K. und dessen Komplizen durchgeführten Strafverfahrens hat Klaus…
…dass für Gebrauchtfahrzeuge, die aus dem Drittland stammten bzw. die in einem Drittland zum Verkehr zugelassen gewesen seien, laut Erlass des BMF vom 17. Dezember 2009, 010220/0317-IV/9/2009 keine Verhältnisrechnung vorzunehmen sei. Eine Verhältnisrechnung sei nur bei Import aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet…
…Besitz-Fahrzeug aus US-Import durchaus schlüssig und nachvollziehbar. 3. Abzug der Typisierungskosten einschl. Service- und Instandsetzungskosten: Gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen "Fahrzeugimport aus dem Drittland", Randzahl 421, ist bei Einfuhren aus einem Drittland die für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer maßgebende Berechnungsgrundlage für…