…Höhe nach nachzuweisen. Die Position Kapitalaufbringungskosten (ATS 884.580,00) ist aufzugliedern und die zugehörigen Belege seien beizubringen. Hinsichtlich des Schadensfalles aus dem Honoraraufwand für Akquirierung von Beteiligungskapital (ATS 5.864.000,00) wurde die Bw. aufgefordert Funktion und Befugnisse des T.R. darzulegen sowie…
…a. Vorhaltes wurden die geltend gemachten Honoraraufwendungen in Höhe von ATS 639.055,-- sowie die damit in Zusammenhang stehende Vorsteuer von ATS 127.811,-- und ein Zinsaufwand in Höhe von ATS 106.200,-- seitens der Abgabenbehörde nicht anerkannt. Die Beträge wurden bei Ermittlung der jeweiligen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw,vom 5. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 24. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. Datum, Adresse, vertreten durch Pointecker Stefan, Steuerberater, 4780 Schärding, Alfred Kubin Str. 19, vom 4. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 6. März 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird…
…2009, insbesondere hinsichtlich der Abschreibung von PKWs, die auf die Ehegattin des Gesellschafters angemeldet gewesen wären, der Ausstellung von unterschiedlichen Rechnungen, der Nichterklärung von Erlösen und des fingierten Honoraraufwandes, Bescheid wusste. In Beantwortung dieses Auskunftsersuchens teilte R.K. mit Schreiben vom 27. Februar 2012 mit…
…101 Abs. 3 BAO. Die Gesellschafter der Bw. sind ebenso nicht genannt worden. Das Finanzamt berücksichtigte überdies den im Jahre 2002 fakturierten Honoraraufwand des Dr. J. beim Einzelunternehmen und anerkannte die diesbezüglich verrechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer. Der Prüfer führte im Prüfungsbericht des Einzelunternehmens P. aus…
…schon erwähnt, auch über eine seinen Zwecken entsprechende Ausstattung verfügt. Was den Aufwand für Produktionskosten bzw. den Honoraraufwand für beschäftigte Musiker oder etwa für Mieten betrifft, ist zu sagen, dass produzierende Musiker auf die Leistung von Tonstudios sowie deren Einrichtungen üblicherweise angewiesen sind, und auch…
…Gewinnerstattungen durch den Lokalbetreiber seien ebenfalls nicht aufbewahrt worden - Zuschätzungen vor. Ferner versagte die Betriebsprüfung einem Honoraraufwand in Höhe von 18.000,00 S wegen Nichtvorlage der Anwaltsrechnung die Anerkennung als Betriebsausgabe bzw. blieb auch die darin enthaltene Vorsteuer von 3.000,00 S unberücksichtigt…
…antwortete die steuerliche Vertretung des Bw. in seinem Namen mit folgenden Ausführungen: Der Honoraraufwand für den Unterhaltsstreit vor dem Bezirksgericht D* zur Zahl *C*/94w betrage "insgesamt € 39.858,73". Die (Anm.: zur Bestreitung des angesprochene Vertretungsaufwandes von ATS 75.000,00) aufgewendeten Geldmittel…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Norbert Orthner WTH GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2007 wird festgesetzt mit 7.019,42 €. Die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AA, Adresse, vertreten durch Mag. BB, Steuerberater, Adresse1, vom 22. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 28. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 3. September 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die ggw steuerberatungs gmbh, 1010 Wien, Strobelgasse 2/6, vom 5. Mai 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12./13/14 Purkersdorf, vom 3. April 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Schrottenbaum & Partner, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, 6900 Bregenz, Brosswaldengasse 12, vom 14. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. , vom 10. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 12. Jänner 2004, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AA, Adresse, vertreten durch Mag. BB, Steuerberater, Adresse2, vom 22. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 gemäß § 299 BAO vom 1. März 2007 sowie Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…