…dieses Verfahrens geblieben sind. Wann Fehler ohne Bedeutung für das reibungslose Funktionieren der passiven Veredelung geblieben sind, wird weder im Zollkodex noch in der Zollkodex-Durchführungsverordnung näher bestimmt. Die Argumentation, ob eine Verfehlung oder ein Versäumnis im Sinne des Art. 150 Abs. 2 ZK heilbar…
…Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben zu berechnen…
…bei Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung wegen Fehlens einer Bewilligung nach Artikel 204 Abs.1 Buchstabe b entstanden ist, kommt ein Rückgriff auf Artikel 201 keinesfalls in Betracht. Im Sinne des Artikel 150 Abs.2 ZK sind Verfehlungen und Versäumnisse heilbar…
…diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Eine Heilung nach Art. 859 ZK-DVO kam bereits deshalb nicht in Betracht, weil von einem grob fahrlässigen Verhalten des Bw. auszugehen war. Ein Finanzvergehen gilt nach…
…gewertet werden dürfe. Der Bf. brachte weiters für seinen Standpunkt das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Heilung der Zollschuld nach Art 859 ZK-DVO vor und beantragte die Erstattung des mitgeteilten Abgabenbetrages. Über die Beschwerde wurde erwogen: Am 6. März 2000 wurde beim Zollamt Linz…
…wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um den Versuch gehandelt habe, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der…
…wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um den Versuch gehandelt habe, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der…
…Zollschuld nach diesem Tatbestand entstanden ist oder ob sich diese unzweifelhaft begangene Verfehlung (Pflichtverletzung) nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zolllagerverfahrens nicht wirklich ausgewirkt hat, d.h. ob allenfalls eine "Heilung" iSd Art.859 ZK-DVO eingetreten ist. Nach dem festgestellten Sachverhalt ist die "Verfehlung…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…860 ZK-DVO- jedenfalls (noch) nicht vorgelegen hat (siehe dazu auch Henke in Witte, Zollkodex-Kommentar, Verlag C.H.Beck, Rz.13 zu Art. 141, sowie Witte, Rz.48 zu Art.204, betreffend die Unmöglichkeit einer "Heilung" iSd Art.859 ZK-DVO bei unzulässigem Binnenverkehr…
…zu haben, sie kommt daher grundsätzlich als Zollschuldner in Betracht. Nach den oben zitierten Bestimmungen des Artikels 204 Absatz 1 Unterabsatz 2 ZK entsteht trotz Pflichtverletzung keine Zollschuld, wenn sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Eine…
…welcher Personen sie sich bedient. Nach den oben zitierten Bestimmungen des Artikels 204 Absatz 1 Unterabsatz 2 ZK entsteht trotz Pflichtverletzung keine Zollschuld, wenn sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Eine erschöpfende Liste der demnach zu…
…welcher Personen sie sich bedient. Nach den oben zitierten Bestimmungen des Artikels 204 Absatz 1 Unterabsatz 2 ZK entsteht trotz Pflichtverletzung keine Zollschuld, wenn sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Eine erschöpfende Liste der demnach zu…
…Nach den oben zitierten Bestimmungen des Artikels 204 Absatz 1 Unterabsatz 2 ZK entsteht trotz Pflichtverletzung keine Zollschuld, wenn sich diese Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Im Einzelnen sind die Voraussetzungen, unter denen die Abgabenschuld nach Art…
…wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um den Versuch gehandelt habe, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der…
…der Abgrenzung der groben (= offensichtlichen, offenkundigen) Fahrlässigkeit zum bloßen Arbeitsfehler, der allenfalls noch als leichte Fahrlässigkeit anzusehen wäre, auseinandersetzt. Das Zollamt gelangte im Wesentlichen zu dem Schluss, dass die Verfehlung auf einem organisatorischen Defizit beruhte, wobei sogar mehrere Verpflichtungen verletzt wurden ( Mitteilungspflicht, fehlendes Versandverfahren…
…alle nachfolgenden Handlungen (hier die Abgabe einer Zollanmeldung T2) als zollschuldrechtlich irrelevant zu betrachten sind. Eine Heilung der dem verfahrensgegenständlichen Verfahren zugrunde liegenden zollschuldbegründenden Verfehlung im Sinne des Artikels 204 Absatz 1 Unterabsatz 2 ZK in Verbindung mit Artikel 859 ZK-DVO kommt nicht in…
…Verfehlung mittels vereinfachter Strafverfügung des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Mai 2003, Block Nr. 77, Blatt Nr. 19, gemäß § 146 FinStrG für schuldig erkannt, den Tatbestand der (fahrlässigen) Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG erfüllt zu haben. Diese vereinfachte Strafverfügung ist nach…
…1 ZK entstanden, es sei denn, der vermutliche Zollschuldner weist nach, dass die Voraussetzungen des Art. 859 erfüllt sind. Gemäß Art. 859 ZK-DVO ( idF bis 30.6. 2001 ) gelten folgende Verfehlungen als solche im Sinne des Art. 204 Abs.1 ZK, die sich auf…