…Annahme eines inländischen Wohnsitzes vor allem mit zwei Argumentationslinien. Zum einen stehen sie unter Hinweis auf Rz 22 der EStR auf dem Standpunkt, volljährige Kinder mit eigenem Hausstand hätten einen eigenen Wohnsitz, und zwar selbst dann, wenn ihnen die Eltern an deren Wohnsitz ein Zimmer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des PJ, vertreten durch Frick & Frick, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatung GmbH, 6832 Röthis, Schulgasse 28, vom 16. November 2009 und vom 7. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 3. November 2009 und vom 27. November…
…in Wiener Neustadt bewohnt, da sich durch den Besuch der Militärakademie sein " berufliches Schwergewicht vorübergehend dorthin verlagert " habe. Der Berufungswerber hat somit 2006 seinen Wohnsitz in die Steiermark in die Nähe des Dienstortes verlegt und dort erstmals einen eigenen Hausstand gegründet. Die dafür erwachsenen Kosten…
…auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ein und führte aus, seine Lebensgefährtin und er unterhielten zwei gemeinsame Hausstände in Deutschland. Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung sei nach österreichischer Gesetzgebung lediglich das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dies sei gegenständlich unstrittig…
…der weiteren Berufungspunkte (Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten) beantragte das Finanzamt deren Abweisung: Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung seien nur dann zu berücksichtigen, wenn für die Begründung eines zweiten Hausstandes eine berufliche Veranlassung bestehe. Eine doppelte Haushaltsführung könne jedoch nur dann zu Werbungskosten führen…
…00 jährlich auszugehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt bei einem ledigen Steuerpflichtigen grundsätzlich dann vor, wenn der ledige Arbeitnehmer außerhalb des Ortes (zB Hauptwohnsitz), in dem er einen eigenen Hausstand (Wohnung, etc.) unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort (Zweitwohnsitz) wohnt und auch dort einen Haushalt…
…nicht zutreffen, konnten die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall ist der Berufungswerber ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Hausstandes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn er…
…Steuerpflichtigen zwangsläufig Mehraufwendungen dadurch erwachsen, dass er neben seinem Hauptwohnsitz am Beschäftigungsort eine zweite Wohnmöglichkeit (Nebenwohnsitz) benötigt, weil ihm weder eine Wohnsitzverlegung noch eine tägliche Rückkehr an den Ort des eigenen Hausstandes zugemutet werden kann, so sind die Mehraufwendungen dafür grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Die Frage…
…und begründete dies damit, dass als Familienwohnsitz jener Ort gelte, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Bei einem Alleinstehenden liege…
…Zl. 2006/15/0024 wird weiters ausgeführt, dass bei Anmietung einer Wohnung am Beschäftigungsort, die die erstmalige Begründung eines eigenen Hausstandes bedeutet, es für eine alleinstehenden Steuerpflichtigen zumutbar ist, den weiteren Wohnsitz im Haus seiner Eltern aufzugeben. Selbst wenn seine Tätigkeit am Beschäftigungort beendet sein…
…dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt ist. Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist (vgl. VwGH 28.03.2000, 96/14/0177). Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes…
…Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine doppelte Haushaltsführung (Familienwohnsitz, weiterer Wohnsitz am Beschäftigungsort) sind steuerlich dann zu berücksichtigen, wenn für die Gründung des zweiten Hausstandes eine berufliche Veranlassung besteht. Von einer beruflichen Veranlassung ist dem Grunde nach auszugehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen so weit von…
…Voraussetzung für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ist, dass ein Steuerpflichtiger wegen seiner Berufstätigkeit einen zweiten Hausstand gründen muss und die Verlegung des bisherigen Wohnsitzes in die Nähe des Arbeitsortes nicht zugemutet werden kann. Die Bw. bewohnte aber bis zur Anmietung der gegenständlichen Wohnung in…
…wobei die monatliche Zahlung von 250,00 € vom Bw. getragen worden sei. Eine zur Gründung eines Hausstandes im Jahr 1996 aufgenommene Bankverbindlichkeit habe nicht mehr zurückgezahlt werden können, sodass der Bw. als Bürge einspringen habe müssen und seit Februar 2002 diese Rückzahlung geleistet habe…
…Medizinstudium möglich sei. In Bezug auf die doppelte Haushaltsführung stehe fest, dass der Familienwohnsitz, also jener Ort, an dem ein gemeinsamer Hausstand unterhalten werde, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen beider Partner bilde, in W gelegen sei. Kosten der doppelten Haushaltsführung könne der Partner, der am…
Nach den Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates, soweit er diese anhand der ihm vorgelegten, vom Bw beigebrachten Unterlagen und Nachweise- diesbezüglich wird auf den Grundsatz verwiesen, dass der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Umstände, auf die sich die Abgabenbegünstigung gründet, grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist (vgl…
…auf die bisherige VwGH-Judikatur zum Bereich der doppelten Haushaltsführung allerdings nicht auszugehen. Fest steht, dass der VwGH für den Heimatwohnsitz von allein stehenden Dienstnehmern die Führung eines "eigenen Hausstandes" fordert, wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B…
…Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort ist, wegverlegt und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führt …
…2008, 2005/13/0037 - Anlage VI) jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (siehe Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz 102 zu…
…zwar insbesondere dann, wenn die Tochter und ihr Partner (der spätere Schwiegersohn) bereits Vorbereitungen zur Eheschließung bzw. zur gemeinsamen Hausstandgründung vornehmen. Im vorliegenden Fall war der Bw, der mit seiner (nunmehrigen) Ehegattin bereits mit der Bestellung des Hauses bei G2-GmbH am 22. Oktober 2007…