…handelsrechtlichen Geschäftsführung. Eine Haftungsinanspruchnahme nach den oben zitierten Bestimmungen kann nur einen handelsrechtlichen Geschäftsführer treffen, ein Einbekennen des M.M. tatsächlich als Machthaber die Gesellschaft geführt zu haben, kann daher nicht zu einer Haftungsübertragung an ihn führen. Eine Haftung eines faktischen Geschäftsführers ist lediglich nach…
…dass auf Grund der mittlerweile erfolgten Scheidung des Geschäftsführers von der Gesellschafterin sämtliche Versuche, Generalversammlungsbeschlüsse zu erzielen, von der Gesellschafterin unterbunden bzw. blockiert worden seien. Vom Nichtvorliegen von Beschlüssen sei daher nicht auf eine behauptete faktische Machthaberschaft sondern vielmehr auf die fehlende Bereitschaft der Gesellschafterin…
…für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Faktischer Machthaber: Zunächst ist dem Hauptargument der Berufung, der Beschuldigte wäre kein faktischer Machthaber und steuerlicher Verantwortlicher der H-GmbH gewesen, diese Funktion hätte vielmehr Frau B. (die im Firmenbuch als Geschäftsführerin eingetragen war) ausgeübt…
…Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der Fa.R. für die über die Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass die Bw. im Tatzeitraum bis Dezember 2000 als Geschäftsführerin und ab diesem Zeitpunkt als faktische Machthaberin des Unternehmens fungiert habe…
…Gerade die Untätigkeit eines Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführungsfunktion stelle das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. 1.5. Mit Schriftsatz vom 1. 3. 2007 stellte der Rechtsvertreter der Bw. einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…die bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten abstellen, weil keine Rechtsgrundlage vorliegt, die die Behörde in die Lage versetzen würde, den faktischen Geschäftsführer haftbar zu machen, sondern rein die rechtliche Stellung als handelrechtlicher Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Sicherstellung der Entrichtung…
…Lohnabgaben Juli und Umsatzsteuervorauszahlung Juni 2004) iHv. insgesamt € 10.684,72 zur Haftung herangezogen wurde, welche nach der Konkurseröffnung fällig waren. Laut Eintragung im Firmenbuch oblag dem Bw. als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Abgabepflichtigen seit 8. Juli 2004 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der…
…vorwerfen könne, die auch zu einer Haftung führe, sei wegen der Ursächlichkeit am Ausfall der Abgaben zu bezweifeln, wenn trotz Kontrollmaßnahmen die Geschäftsführer Bw. und K.P. von Herrn K. hintergangen worden wären. Es werde daher beantragt, einerseits das Ausmaß der Inanspruchnahme der Haftung gemäß §…
…Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Mit Eingabe vom 18.2.2002 gab der Bw. an, er sei bis zum 27.3.2001 Geschäftsführer gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Verbindlichkeit iHv. ATS160.554,40 beim Finanzamt ausgehaftet. Der Bw…
…Haftung gemäß § 9 BAO erweist sich daher im vorliegenden Fall schon aus diesem Grund als rechtswidrig. Eine persönliche Haftungsinanspruchnahme des Berufungswerbers könnte bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nur auf die Bestimmung des § 11 BAO gestützt werden. Eine solche Haftung kann auch den bloß faktischen Geschäftsführer…
…nicht von den sie treffenden Verpflichtungen, weil der Geschäftsführer einer GmbH nach der Rechtsprechung dafür einzustehen hat, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134). Werden daher trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlassen, liegt ein zumindest fahrlässiges Verhalten…
…80 BAO zur Haftung für aushaftende Lohnsteuern der Firma J-GmbH im Ausmaß von 1.936,42 € in Anspruch genommen wurde, entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war seit 22.5.2000 handelsrechtlicher Geschäftsführer der primärschuldnerischen…
…Abgabenschuld der GmbH von ihm als zur Haftung herangezogener Geschäftsführer nicht im Haftungsverfahren geltend gemacht werden könnten, sondern ausschließlich im Verfahren über die Abgabenfestsetzung, werde auch gegen die Höhe des Abgabenanspruches Berufung erhoben. Abschließend beantragte der Bw. die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat.…
…Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten erstreckte sich über mehrere Jahre. Es liegen sohin keine ausreichenden Gründe vor, die trotz Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der §§ 9, 80 BAO eine Abstandnahme von der Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung rechtfertigen würden. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Salzburg, am 14…
…daher das Risiko für alle ihm zuzurechnenden aber vom faktischen Geschäftsführer gesetzten Handlungen und Unterlassungen zu tragen. Es sei daher davon auszugehen, dass der Bw. ab dem 27.5.2009 wieder als handels- und gewerberechtlicher Scheingeschäftsführer fungiert hätte. Eine neuerliche Eintragung im Firmenbuch sei unterblieben…
…wenn der Geschäftsführer auf Grund einer Behinderung an der Ausübung seiner Funktion schon zwei Monate nach Übernahme der Funktion diese zurückgelegt hat. Da der Bw nach Realisierung, dass keine Geldmittel vorhanden waren, um die Umsatzsteuer-Verbindlichkeit zu erfüllen, seine Ablösung als Geschäftsführer veranlasst und die…
…Aus § 9 Abs. 1 BAO ergibt sich, dass abgabenrechtlich die Haftung des Geschäftsführers in Form einer Ausfallshaftung besteht. Die Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers ist daher nur zulässig, wenn die Abgaben beim Primärschuldner nicht einbringlich sind. Das Finanzamt ging bei Erlassung des angefochtenen Haftungsbescheides davon aus, dass…
…Steuerberater ...] oder Notar, worauf nichts hindeutet.) Das zugrundeliegende Formular Verf26 ist auch nicht zu einer Namhaftmachung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO geeignet, sondern zur Dokumentation von Geschäftsführern und Prokuristen sowie Namhaftmachung von Handlungsbevollmächtigten für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Personenhandelsgesellschaften. Wenn…
…ab 1. April 1999 nicht mehr Geschäftsführer der I-GmbH. war. Die Fälligkeiten sämtlicher Abgabenschuldigkeiten, für die der Bw. zur Haftung herangezogen wurde, liegen nach diesem Zeitpunkt. Im Übrigen können bei mehreren Geschäftsführern die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein…
…darauf hin, dass die Sparkasse Neuhofen faktische Geschäftsführerin der Primärschuldnerin gewesen sei. Diese habe bestimmt, wann und welche Beträge bezahlt wurden. Trotz Zessionsüberdeckung, einer "günstigen Geschäftsentwicklung im Jahr 1997" und trotz einlangender "Kontobeträge" wären die laufenden Zahlungen an das Finanzamt nicht geleistet worden. Die Bank…