UFSI RV/0081-I/02Höhe des tatsächlichen Kaufpreises eines Grundstückes, Beweiswürdigung, Spekulationsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004 …dass der
tatsächliche Kaufpreis für die verfahrensgegenständliche
Liegenschaft 799.000.- betragen hat.
Das Neuhervorkommen der Tatsache der Zahlung eines
höheren Kaufpreises stellt einen Wiederaufnahmsgrund im Sinne des §
303 Abs. 4 BAO dar, wobei die Ermessensübung in Richtung Wiederaufnahme im
Hinblick auf die Höhe der…
UFSL RV/0132-L/02Übergabe einer Liegenschaft mit der Verpflichtung, bei Verkauf der Liegenschaft den pflichtteilsberechtigten Personen aus dem Veräußerungserlös eine Abfindung gegen Abgabe eines Pflichtteilsverzichtes zu bezahlen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004 …Höhe des
tatsächlichen Kaufpreises.
Viertens:
Als Zeitpunkt für das vereinbarungsgegenständliche Anbot, erstellt
durch Anton S und Josef S, wird der Zeitpunkt des Verkaufes der obgenannten
Liegenschaft festgesetzt. Der Mindestinhalt dieses Anbots hat eine Annahmefrist
von fünf Wochen vorzusehen, innerhalb der dieses Anbot auf Abgabe eines…
UFSL RV/1712-L/02Verkauf eines 3,13 ha großen Waldgrundstückes führt zur Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes aus Forstwirtschaft betreffend das stehende Holz, der nach der Verhältnismethode aus dem Gesamtverkaufspreis zu ermitteln ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2008Teil 2/2 …Aufteilung des tatsächlichen Kaufpreises nach der
Differenzmethode - tatsächlich erzielter Kaufpreis abzüglich des
Wertes des stehenden Holzes = nicht steuerbarer Anteil des Verkaufspreises
für Grund und Boden.
Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten
Grundstückes ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes jeweils
der Verkehrswert des bloßen…
UFSL RV/0133-L/02Übergabe einer Liegenschaft mit der Verpflichtung, bei Verkauf der Liegenschaft den pflichtteilsberechtigten Personen aus dem Veräußerungserlös eine Abfindung gegen Abgabe eines Pflichtteilsverzichtes zu bezahlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004 …Höhe des tatsächlichen
Kaufpreises.
Viertens: Als Zeitpunkt
für das vereinbarungsgegenständliche Anbot, erstellt durch
Anton S und Josef S, wird der Zeitpunkt des Verkaufes der obgenannten
Liegenschaft festgesetzt. Der Mindestinhalt dieses Anbots hat eine Annahmefrist
von fünf Wochen vorzusehen, innerhalb der dieses Anbot auf Abgabe eines…
UFSW RV/0346-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012 …Lasten des Kaufobjektes.
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Mit Bescheid vom 13. Oktober 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 62.768,98 in Höhe von € 2.196,91 fest. Die Bemessungsgrundlage setzte sich jeweils zusammen aus dem Kaufpreis…
UFSW RV/0028-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012 …Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von jeweils € 33.560,25 in Höhe von je € 1.174,61 fest. Die Bemessungsgrundlage setzte sich jeweils zusammen aus dem anteiligen Kaufpreis in Höhe von € 1.511,37 und den anteiligen aushaftenden Darlehen des Landes und…
UFSW RV/1880-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/3235-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten
Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung
für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/3808-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten
Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung
für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/4150-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten
Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung
für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/3900-W/101. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/1786-W/111. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/2529-W/101. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/4154-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/1211-W/101. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/0029-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012 …Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von jeweils € 33.560,25 in Höhe von je € 1.174,61 fest. Die Bemessungsgrundlage setzte sich jeweils zusammen aus dem anteiligen Kaufpreis in Höhe von € 1.511,37 und den anteiligen aushaftenden Darlehen des Landes und…
UFSW RV/0730-W/101. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/1784-W/111. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
UFSW RV/3021-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar.
2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012 …und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…