Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Adr, vertreten durch Dr. Manfred Ammann, Rechtsanwalt, 6830 Rankweil, Bahnhofstraße 25, vom 5. November 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 3. Oktober 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Grundstücksfläche, die Grundstückskosten, die Kellerkosten, das Haus (je nach Leistungsstufe), die Nebenkosten und die Gesamtkosten schlüsselfertig angeführt. Für das von B.S. und Ch.G. gemeinsam gekaufte Reihenhaus Nr. 1 wurden die Grundstücksfläche mit 243,7 m2, die Grundstückskosten mit 43.868,00 €, die…
…Falles ebenso wenig maßgeblich wie jenes Vorbringen, dass in Wels bei einem gleich gelagerten Fall die Grunderwerbsteuer lediglich von den Grundstückskosten vorgeschrieben worden wäre. Im vorliegenden Fall ist allein der Gegenstand des von der Berufungswerberin getätigten Erwerbsvorganges zu beurteilen, weshalb der Hinweis auf eine Steuervorschreibung…
…Falles ebenso wenig maßgeblich wie jenes Vorbringen, dass in Wels bei einem gleich gelagerten Fall die Grunderwerbsteuer lediglich von den Grundstückskosten vorgeschrieben worden wäre. Im vorliegenden Fall ist allein der Gegenstand des von der Berufungswerberin getätigten Erwerbsvorganges zu beurteilen, weshalb der Hinweis auf eine Steuervorschreibung…
…sind die Aufschließungskosten pro Grundstück in Höhe von 10.465,00 €, die Grundstückskosten in Höhe von 30.290,94 € (Verrechnung direkt mit Grundeigentümerin Frau AT ) und die Kosten der Kaufvertragserrichtung von 1.272,00 € angeführt, - der Einreichplan ist datiert mit Jänner 2003…
…sind die Aufschließungskosten pro Grundstück in Höhe von 10.465,00 €, die Grundstückskosten in Höhe von 30.290,94 € (Verrechnung direkt mit Grundeigentümerin Frau AT ) und die Kosten der Kaufvertragserrichtung von 1.272,00 € angeführt, - der Einreichplan ist datiert mit Jänner 2003…
…Rohbau in x erworben. Erwirbt man einen Rohbau und stellt das Eigenheim fertig, sind die Anschaffungskosten des Rohbaues und die Grundstückskosten nicht als Sonderausgaben begünstigt, wohl aber die weiteren Errichterkosten. Da diesbezüglich nicht der vollständige Kaufvertrag (19.02.2003) vorgelegt wurde, kann nicht beurteilt werden…
…das zu bebauende Grundstück von Herrn SB(D. Immobilien) angeboten worden. In Ansehung des wahren wirtschaftlichen Gehalts seien diese Aufwendungen als "verdeckte" Grundstückskosten zu sehen und zu aktivieren. Diese Meinung teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Die Leistungen, die das in Rede stehende Honorar bis ein…
…das zu bebauende Grundstück von Herrn SB(Do. Immobilien) angeboten worden. In Ansehung des wahren wirtschaftlichen Gehalts seien diese Aufwendungen als "verdeckte" Grundstückskosten zu sehen und zu aktivieren. Diese Meinung teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Die Leistungen, die das in Rede stehende Honorar bis ein…
…im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung…
…im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…
…Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (VwGH 88/16/0036). Die Grunderwerbsteuer ist daher vom vereinbarten Gesamtkaufpreis, der sich aus den anteiligen Grundstückskosten, den Aufschließungskosten und den Bau- und Nebenkosten zusammensetzt, zu berechnen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Vertragswille…