…Die fiktiven Anschaffungskosten sind daher um die Anschaffungsnebenkosten (GrESt, Grundbucheintragungsgebühr und Unterschriftenbeglaubigungsgebühr) höher als der gemeine Wert. Der vom Finanzamt ermittelte gemeine Wert für das gesamte Gebäude (ohne anteiligen Grundwert) wurde uns am 11.11.2008 per Mail in Höhe von € 247.349,00…
…ob die darauf entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann. Bei den in Rede stehenden Kosten handelt es sich um die Grundbuchseintragungsgebühr in Höhe von 28.248,00 S sowie Notarkosten in Höhe von 54.910,00 S zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 10.580…
…sich Ersatzgrund beschaffen. Es handelt sich dabei folglich nicht um eine Entschädigung für eine Wertminderung nicht enteigneter Grundstücke. Im Übrigen ist zu den Berufungsausführungen zu bemerken, dass nicht nur die Wiederbeschaffungskosten, womit lediglich die Kosten für die Grundbuchseintragung, Grunderwerbsteuer, Kosten der Vertragserrichtung etc. für eine…
…H. bewilligt. Herr L.H. erhob zu 11 des Landesgerichtes für ZRS Wien gegen Frau J.D. Klage wegen Unwirksamerklärung, Löschung und Wiederherstellung von Grundbuchseintragungen, hilfsweise Unterfertigung einer grundbuchsfähigen Erklärung. Das Landesgericht für ZRS Wien gab mit Urteil vom 21. Jänner 2003 dem Klagebegehren statt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., inG, vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
…eine Anlagebank, und keine Kreditbank. Es gebe eine KSV-Eintragung über den Berufungswerber, selbst bei einer Grundbuchseintragung könne er den Kredit nicht befürworten. Der Wert des Hauses müsse daher mit 5,0 Mio. angegeben werden. Diese Ausführung ist nach Meinung des unabhängiger Finanzsenat unglaubwürdig, sie…
…die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.), Herrn A und Herrn B jeweils zu einem Drittel eingeantwortet. Im Punkt 3 des Einantwortungsbeschlusses wurde bestätigt, dass nach dem Ergebnis des Verlassenschaftsverfahrens folgende Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können: "Auf der dem ERBL, geb. ..., zu 1/1 Anteilen ... zugeschriebenen Liegenschaft EZ…
…welche auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte des Nachlasses die unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben, je zu einer Hälfte eingeantwortet. (2) Folgende Grundbuchseintragungen sind vorzunehmen: In den Einlagezahlen 192 (ua.) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für ... . In der Vermögenserklärung heißt es (S 6): Es wolle daher…
…Söhnen, welche auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte des Nachlasses die unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben, je zu einer Hälfte eingeantwortet. (2) Folgende Grundbuchseintragungen sind vorzunehmen: In den Einlagezahlen 192 ... die Einverleibung des Eigentumsrechtes für ... . In der Vermögenserklärung heißt es (S 6): Es wolle daher…
…Gasse11) und € 5.761,18 (G.39). Aus den diesbezüglichen Grundbuchseintragungen ist die Löschung des Belastungs- und Veräußerungsverbots für die Geschenknehmer im Jahre 2006 erkennbar. Das Finanzamt versagte den Abzug der Werbungskosten unter Verweis auf die gesetzliche Bestimmung des § 28 Absatz 2 EStG 1988…
…über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer wurden am 27.10.2005 ausgestellt. Die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr wurde seitens MU und SE zu treuen Handen des Schriftenverfassers erlegt und von diesen am 14.12.2005 entrichtet. Die Vertragsparteien MU und SE als Käufer einerseits und Herr…
…über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer wurden am 27.10.2005 ausgestellt. Die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr wurde seitens M und S zu treuen Handen des Schriftenverfassers erlegt und von diesen am 14.12.2005 entrichtet. Die Vertragsparteien M und S als Käufer einerseits und Herr…
…Dem ist in vorliegendem Fall mit der steuerlichen Zurechnung (spätestens) ab 1. Jänner 2013 Rechnung getragen worden (Zuschlag 2011, Grundbuchseintragung 2012). Nach § 193 Abs. 1 zweiter Satz (idF BGBl 1980/151) tritt der dem Fortschreibungsbescheid zu Grunde liegende Bescheid über den Einheitswert mit Wirkung ab…
…die steuerliche Wirksamkeit des Bescheides nicht mit 1. 1. 2004 sondern mit dem Datum der Grundbuchseintragung betreffend O und MZ im Oktober 2009 wirksam werden zu lassen. Es wird im Wesentlichen vorgebracht, dass früher auf Grund ungewisser Eigentumsverhältnisse weder die rechtlichen noch die wirtschaftlichen Voraussetzungen…