…die (der) erst im Zeitpunkt des Ausscheidens des Grund und Bodens aus dem Betriebsvermögen oder im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes insoweit zu versteuern ist, als die stillen Reserven in diesem Zeitpunkt noch vorhanden sind." Der Antrag, die stillen Reserven einer Rücklage bzw…
…zugunsten des laufenden Gewinnes aufzulösende Rücklagen (zB Übertragungsrücklage) -Passiva zum Buchwert, die nicht auf den Erwerber übergehen -Veräußerungskosten =Veräußerungsgewinn Nettomethode: Barbetrag (einschließlich vom Erwerber übernommene betriebliche und private Schulden) +gemeiner Wert der ins Privatvermögen übernommenen Aktiva +offene Grund-und-Boden-Rücklage -Buchwert der veräußerten aktiven…
…Jahr 2001 eingereichten Jahresabschluss, dem weder entsprechende Wertansätze (Teilwerte) für die fraglichen Liegenschaften noch die Berechnung des Übergangsgewinnes oder ein Antrag auf Zuführung der stillen Reserven von Grund und Boden auf eine Rücklage zu entnehmen ist. Im Rahmen seiner Vorhaltsbeantwortung vom 3. März 2008 legt…
…die gesamte Bausubstanz abgerissen und möglicherweise durch ein mehrgeschossiges Bürogebäude ersetzt werde. Der Liegenschaftswert bemesse sich somit am Wert von Grund und Boden abzüglich der Abbruchkosten. Selbst wenn man von dem von der Bp. angesetzten Grundwert von € 266/m2 ausginge und danach einen Verkehrswertabschlag…
…Anschaffungskosten von Grund und Boden ist nur zulässig, wenn der Gewinn nach § 5 ermittelt wird und wenn auch die stillen Reserven aus der Veräußerung von Grund und Boden stammen. Die Übertragung stiller Reserven auf die Anschaffungskosten von (Teil-)Betrieben, von Beteiligungen an Personengesellschaften und von…
…jeden Jahres). In der eingereichten Bilanz zum 31.12.2002 seien weder die stillen Reserven aus Grund und Boden versteuert noch sei ein Antrag auf Bildung einer steuerfreien Rücklage gestellt worden. Trotz Fehlens einer der beiden notwendigen Maßnahmen sei ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für 2002 ergangen…
…Prognoserechnung sah eine jährliche Indexsteigerung der Wohnungsmieten mit 2,5% vor und valorisierte die Betriebskosten im gleichen Ausmaß. Von den Anschaffungskosten wurde ein nicht abschreibungsfähiger Anteil für Grund und Boden von 20% ausgeschieden und aus der Vermietung ein laufender Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten…
…Jahres berücksichtigt und von den Netto- Anschaffungskosten ein nicht abschreibungsfähiger Anteil für Grund und Boden von 20% ausgeschieden. Aus der Vermietung von Top 31 erwartete diese Prognoserechnung einen laufenden Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erstmals im Bewirtschaftungsjahr 11 (= 2017) und einen Gesamtüberschuss erstmals…
…2,5% vor und valorisierte die Betriebskosten im gleichen Prozentausmaß. Kreditzinsen wurden auf Basis der Kreditsumme (€ 200.000,00) mit 2,5% p. a. angesetzt, eine Sondertilgung nicht berücksichtigt. Von den Netto- Anschaffungskosten wurde ein nicht abschreibungsfähiger Anteil für Grund und Boden von 20%…
…F. sowie anderen Objekten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von insgesamt € 17.399,43 aus. Von den Anschaffungskosten inkl. der Nebenkosten der Wohnung in F. von netto € 120.308,62 schied der Bw. für Grund und Boden € 3.600,00 aus, d…
…dem Grund und Boden stünden auch keine Abschreibungen in den Vorjahren gegenüber. Es seien daher 1989 und in den Vorjahren tatsächliche Verluste vorhanden. Aus der Zusammensetzung der Abschreibungen lasse sich beweisen, dass diese überwiegend auch zu einer Wertminderung geführt hätten. Die Investitionen des Bw und…
…und anteiligem Verkaufserlös von Grund und Boden und eine dadurch erhöhte stille Reserve beim Gebäude. Im Jahr 1997 wurde das neu errichtete Einfamilienhaus anteilsmäßig als Sonderbetriebsvermögen behandelt und mit einem Prozentsatz von rd. 22% eingelegt. Auf diesem betrieblichen Anteil wurde ein Teil der gebildeten Rücklage…
…Planung und Adaptierungsarbeiten (Stemmen, Ausmalen, Umbauten, Verlegung von Stromleitungen etc.). Diese Aufwendungen konnten schon ihrer Natur nach kein Anlagevermögen der Bw. darstellen, da diese dem Grund und Boden der KG angewachsen sind. Entsprechend diesen von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien lag das wirtschaftliche Eigentum am BHKW…
…außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. Die Spezialvorschrift des §…
…Grund und Boden in Höhe von 20% ausgeschieden worden. Außerdem sei eine Sondertilgung in Höhe von € 30.000,00 am Ende des 10. Jahres in die Prognoserechnung eingebaut worden. Ein laufender Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten solle erstmals im Jahr 10 (2015) und…
…wurde ein Anteil für Grund und Boden iHv 20% ausgeschieden. Außerdem ist eine Sondertilgung iHv € 50.000,-- am Ende des 10. Jahres in der Prognoserechnung vorgesehen. Ein laufender Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten soll erstmals um Jahr 11 (2016) und ein Gesamtüberschuss erstmals…
…) und in den Folgejahren mit 2,5% vor und valorisierte die Betriebskosten im gleichen Ausmaß. Kreditzinsen wurden auf Basis der Kreditsumme (€ 263.000,00) mit 2,5% p. a. angesetzt, von den Anschaffungskosten ein nicht abschreibungsfähiger Anteil für Grund und Boden von 20% ausgeschieden…
…Anteil für Grund und Boden in Höhe von 20% ausgeschieden worden. Am Ende des 10. Jahres sei in der Prognoserechnung eine Sondertilgung in Höhe von € 40.000,- vorgesehen. Ein laufender Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten solle erstmals im Jahr 10 (2015) und ein…
…2,5% vor und valorisierte die Betriebskosten im gleichen Ausmaß. Kreditzinsen wurden auf Basis der Kreditsumme (€ 266.000,00) mit 2,5% p. a. angesetzt, von den Anschaffungskosten ein nicht abschreibungsfähiger Anteil für Grund und Boden von 20% ausgeschieden und aus der Vermietung von…
…und valorisierte die Betriebskosten sowie den sonstigen Aufwand im gleichen Ausmaß. Kreditzinsen wurden für 2006 in angenommener Höhe (€ 1.774,38) und für die Folgejahre gleich bleibend mit € 5.323,15 angesetzt, von den Anschaffungskosten ein nicht abschreibungsfähiger Anteil für Grund und Boden…