Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 25. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 20. Dezember 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 sowie Anspruchszinsen für 2009 (über 305,70 €) und 2010 entschieden: Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 wird…
…Entscheidungsgründe Der in Österreich ansässige Berufungswerber, nachfolgend Bw abgekürzt, stand in den Streitjahren in einem Dienstverhältnis zu einem liechtensteinischen Arbeitgeber. Er ging seiner Arbeit grundsätzlich als Grenzpendler nach. Vom 6.8. bis zum 28.9.2007 und vom 10.11. bis zum 31.12.2008…
…Dies ist beispielsweise bei Urlauben, Familienheimfahrten, Geschäftsreisen oder sonstigen kurzfristigen Auslandstätigkeiten der Fall (LStR 2002, RZ 5). Andererseits haben Grenzpendler aus dem Ausland, die täglich nach Hause zurückkehren hingegen keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Da sie sich an den Arbeitstagen nicht ganztägig im Inland aufhalten…
…Dies ist beispielsweise bei Urlauben, Familienheimfahrten, Geschäftsreisen oder sonstigen kurzfristigen Auslandstätigkeiten der Fall (LStR 2002, RZ 5). Andererseits haben Grenzpendler aus dem Ausland, die täglich nach Hause zurückkehren hingegen keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Da sie sich an den Arbeitstagen nicht ganztägig im Inland aufhalten…
…Abs. 2 Z. 3 EStG die Bestimmung des § 34 EStG über die außergewöhnliche Belastung im gegenständlichen Fall überhaupt nicht anwendbar sei. Die Geltung der so genannten Grenzpendlerregelung des § 1 Abs. 4 EStG wurde vom Finanzamt abgelehnt, weil diese Bestimmung im Berufungszeitraum nicht anwendbar sei, da…
…gebracht. Die begehrte außergewöhnliche Belastung wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass der Bw. als Grenzpendler beschränkt steuerpflichtig sei. Deshalb sei die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung ausgeschlossen. Die Bestimmung des § 34 EStG (Außergewöhnliche Belastung) sei auf beschränkt Steuerpflichtige kraft gesetzlicher Anordnung nicht anwendbar. Der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2007 wird festgesetzt mit 7.019,42 €. Die Bemessungsgrundlage…
…auf die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (Rz. 36-38) die ihrerseits wiederum auf die LStR 2002 Rz. 7-12 Bezug nehmen. Hiernach seien Grenzpendler, die aus Staaten der EU bzw. des EWR einpendeln und den wesentlichen Teil ihrer Einkünfte in Österreich erzielen, mit diesen an sich der…
…heim. Die geltend gemachten Familienheimfahrten wurden auch vom Finanzamt bescheidmäßig anerkannt (Einkommensteuerbescheid vom 20.07.2010).Der Bw. erfüllt nicht die Grenzpendlereigenschaft. In der zunächst beim Finanzamt B. (als aus seiner Sicht vermeintlich zuständigen Finanzamt) eingereichten Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 wurden vom Bw. Sonderausgaben…
…verpflichtet im Methodenartikel (Art. 23 Abs. 2 DBA Schweiz) den Ansässigkeitsstaat zur Anrechung der Quellensteuer. Nach dem Wegfall der Grenzgängerregelung dürfen demnach Grenzpendler nach der allgemeinen Regel des Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz DBA Schweiz im Tätigkeitsstaat (normal) besteuert werden. Österreich verliert dadurch sein…
…verpflichtet im Methodenartikel (Art. 23 Abs. 2 DBA Schweiz) den Ansässigkeitsstaat zur Anrechung der Quellensteuer. Nach dem Wegfall der Grenzgängerregelung dürfen demnach Grenzpendler nach der allgemeinen Regel des Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz DBA Schweiz im Tätigkeitsstaat (normal) besteuert werden. Österreich verliert dadurch sein…
…Familienheimfahrten, Geschäftsreisen oder sonstigen kurzfristigen Auslandstätigkeiten der Fall (LStR 2002, RZ 5). Andererseits haben Grenzpendler aus dem Ausland, die täglich nach Hause zurückkehren hingegen keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Da sie sich an den Arbeitstagen nicht ganztägig im Inland aufhalten fehlt es an dem erforderlichen…
…Hofstätter-Reichel, EStG 1988 zu § 1 TZ 11). Durch einen Inlandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten wird jedenfalls die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wobei sich die Sechsmonatsfrist auch über mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken kann. Grenzpendler z.B. aus dem Ausland, die täglich nach Hause zurückkehren, haben hingegen…
…habe, sei der räumliche Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft gegeben. Die Berufungswerberin habe ihren Wohnsitz in Österreich, ihr Ehegatte sei jahrzehntelang als Grenzpendler in die Schweiz gependelt. In seiner Aktivzeit habe er regelmäßig 14 Monatsgehälter erhalten, sodass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung des …
…Österreich seine Steuern bezahlt habe, sei der räumliche Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft gegeben. Der Berufungswerber habe seinen Wohnsitz in Österreich und sei jahrzehntelang als Grenzpendler in die Schweiz gependelt. In seiner Aktivzeit habe der Abgabepflichtige regelmäßig 14 Monatsgehälter erhalten, sodass die Voraussetzungen für die…
…Österreich seine Steuern bezahlt habe, sei der räumliche Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft gegeben. Der Berufungswerber habe seinen Wohnsitz in Österreich und sei jahrzehntelang als Grenzpendler in die Schweiz gependelt. In seiner Aktivzeit habe der Abgabepflichtige regelmäßig 14 Monatsgehälter erhalten, sodass die Voraussetzungen für die…
…Österreich seine Steuern bezahlt habe, sei der räumliche Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft gegeben. Der Berufungswerber habe seinen Wohnsitz in Österreich und sei jahrzehntelang als Grenzpendler in die Schweiz gependelt. In seiner Aktivzeit habe der Abgabepflichtige regelmäßig 14 Monatsgehälter erhalten, sodass die Voraussetzungen für die…
…Österreich seine Steuern bezahlt habe, sei der räumliche Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft gegeben. Der Berufungswerber habe seinen Wohnsitz in Österreich und sei jahrzehntelang als Grenzpendler in die Schweiz gependelt. In seiner Aktivzeit habe der Abgabepflichtige regelmäßig 14 Monatsgehälter erhalten, sodass die Voraussetzungen für die…
…Österreich seine Steuern bezahlt habe, sei der räumliche Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft gegeben. Der Berufungswerber habe seinen Wohnsitz in Österreich und sei jahrzehntelang als Grenzpendler in die Schweiz gependelt. In seiner Aktivzeit habe der Abgabepflichtige regelmäßig 14 Monatsgehälter erhalten, sodass die Voraussetzungen für die…
…Österreich seine Steuern bezahlt habe, sei der räumliche Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft gegeben. Der Berufungswerber habe seinen Wohnsitz in Österreich und sei jahrzehntelang als Grenzpendler in die Schweiz gependelt. In seiner Aktivzeit habe der Abgabepflichtige regelmäßig 14 Monatsgehälter erhalten, sodass die Voraussetzungen für die…