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UFSW RV/0171-W/09NOVA-Pflicht, wenn Kfz anlässlich der Veräußerung an "Letztverbraucher" nicht exportiert wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2010Teil 2/2

…einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 1 000 S übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…

UFSW RV/2330-W/12Nachweis des ausländischen Abnehmers beim Touristenexport
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…Gegenstände muss € 75,00 übersteigen. - Die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden. - Die Ausfuhr muss durch die Ausfuhrbescheinigung nachgewiesen werden. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Diese Bestimmung dient dem leistenden Unternehmer zur vereinfachten Nachweisführung…

UFSW RV/1802-W/09Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen kann nur bei Erbringung von Ausfuhrnachweisen in der gesetzlich angeordneten Form gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2011

…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…

UFSF RV/0146-F/061) Leistungsaustausch bei Einschaltung Dritter 2) Steuerfreiheit einer sonstigen Leistung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit.a sublit.bb UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.11.2007

…Rechnung für die von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein…

UFSW RV/1057-W/04Keine Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, wenn in allen Fällen gefälschte Zollamtsstempel vorliegen, die Adresse des Abnehmers nicht feststeht und kein buchmäßiger Nachweis erbracht werden konnte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 1 000 S übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…

UFSW RV/1056-W/04Keine Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, wenn in allen Fällen gefälschte Zollamtsstempel vorliegen, die Adresse des Abnehmers nicht feststeht und kein buchmäßiger Nachweis erbracht werden konnte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 1 000 S übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…

UFSW RV/3967-W/02Fälschung von Ausfuhrbescheinigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2006

…S 1.000,00 übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen sein. § 7 Abs…

UFSW FSRV/0056-W/03Ausfuhrbescheinigung U34, Verzollungsumgehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.11.2004

…Monat der Lieferung folgt, ausgeführt wird und der Gesamtbetrag der Rechnung für die von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75€ übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Gemäß § 6 Abs. 4 Z 8…

UFSW FSRV/0055-W/03Ausfuhrbescheinigung U 34, Verzollungsumgehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.11.2004

…Monat der Lieferung folgt, ausgeführt wird und der Gesamtbetrag der Rechnung für die von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75€ übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Gemäß § 6 Abs. 4 Z 8…