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UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4

…die Monate Juni und Dezember 2011 (RV/0364-W/13) 4. vom 28. September 2012 für die Monate Jänner bis Juni 2012 (RV/3470-W/12) betreffend sonstige Bescheide, Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG), entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…BAO ), Prüfung ( §§ 147-150 BAO ) : Die Abgabenschuldner haben besondere Aufzeichnungen zu führen aus denen die Grundlagen der Glücksspielabgabenberechnung zu entnehmen sind. Die Aufzeichnungen/Unterlagen müssen entsprechend den allgemeinen Buchführungsvorschriften 7 Jahre aufbewahrt werden und zugänglich sein. Dabei steht auch die Aufbewahrung auf Datenträgern frei, wenn…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31.7.2013, StNr. x1, für die Monate Jänner bis Mai 2013 betreffend sonstige Bescheide, Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Übersicht: 1. Streitpunkte 2. Kurzdarstellung…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…§ 57 bis 59 GSpG). Auch z.B. Online-Glücksspiel ist ausdrücklich als "Elektronische Lotterie" glücksspielabgabenpflichtig, allerdings mit einer anderen Bemessungsgrundlage und einem anderen Steuersatz. In den Materialien wurden als Beispiele für Elektronische Lotterien (§ 12a GSpG) Video Lotterie Terminals oder das Glücksspielangebot im Fernabsatz genannt (z…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4

…Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, Wien, 1913, 267). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass den Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG durchwegs Rechtsgeschäftsgebühren- bzw. Verkehrsteuercharakter zukommt, die Interpretation erfolgt im Licht des ABGB unter Beachtung einerseits der Eigentümlichkeit der glücksspielgesetzlichen Terminologie und andererseits der bei allen…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…Glücksspiel, StNr. xxx, vom 25. März 2013 für die Monate Juli bis Dezember 2012, betreffend sonstige Bescheide, Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Übersicht: 1. Streitpunkte 2. Kurzdarstellung Verfahrensablauf 3. Einleitung…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4

…§ 57 bis 59 GSpG). Auch z.B. Online-Glücksspiel ist ausdrücklich als "Elektronische Lotterie" glücksspielabgabenpflichtig, allerdings mit einer anderen Bemessungsgrundlage und einem anderen Steuersatz. In den Materialien wurden als Beispiele für Elektronische Lotterien (§ 12a GSpG) Video Lotterie Terminals oder das Glücksspielangebot im Fernabsatz genannt (z…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

…und 31 (§ 12a und § 60 Abs. 22 GSpG)), kann das im Licht der Textierung der Glücksspielabgaben nur besagen, dass nun nicht nur auf den Spielvertrag [im Inland], sondern auch auf die Spielteilnahme vom Inland aus, der den Spielvertrag im Ausland mit ein bezieht, abgestellt wird …

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4

…Spieleinsatz alles verstanden werden, was der Spielteilnehmer aufwenden muss, um die Hoffnung, die Gewinnchance einer bedingten Leistung zu erhalten. Wenn auch die Steuerpflicht bei den Glücksspielabgaben im speziellen Fall der Bw. an die Jahresbruttospieleinnahmen, d.s. ohnehin die Einsätze abzüglich Gewinn innerhalb eines Kalenderjahres, anknüpft…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/4

…§ 57 bis 59 GSpG). Auch z.B. Online-Glücksspiel ist ausdrücklich als "Elektronische Lotterie" glücksspielabgabenpflichtig, allerdings mit einer anderen Bemessungsgrundlage und einem anderen Steuersatz. In den Materialien wurden als Beispiele für Elektronische Lotterien (§ 12a GSpG) Video Lotterie Terminals oder das Glücksspielangebot im Fernabsatz genannt (z…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4

…Zu untersuchen ist, ob sich § 57 GSpG (Glücksspielabgabe) an technischen Kriterien (IP-Adresse ua.) orientiert, an Hand deren der Inlands- oder Auslandsaufenthalt des Spielteilnehmers von Internetspielen feststellbar wäre. Der Terminus "Glücksspiele" richtet den Lichtkegel auf das bürgerlich-rechtliche Rechtsgeschäft (UFS 30.1.2009, RV/0470…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4

…Spieleinsatz alles verstanden werden, was der Spielteilnehmer aufwenden muss, um die Hoffnung, die Gewinnchance einer bedingten Leistung zu erhalten. Wenn auch die Steuerpflicht bei den Glücksspielabgaben im speziellen Fall der Bw. an die Jahresbruttospieleinnahmen, d.s. ohnehin die Einsätze abzüglich Gewinn innerhalb eines Kalenderjahres, anknüpft…

UFSW RV/1720-W/121. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Stundungsgrund? 2. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Grund, keine Stundungszinsen festzusetzen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013

…Stellungnahme erfolge. Die Entrichtung der Abgaben stelle daher eine unzumutbare Härte dar. Mit Bescheid vom 16.9.2011 wies das Finanzamt die Ansuchen um Bewilligung der Zahlungserleichterung für die Wettgebühren 4-7/2011 und die Glücksspielabgaben 4-7/2011 mit der Begründung ab, dass die…

UFSI RV/0500-I/10Das Kartenspiel Poker und die Spielvariante Texas Hold'em Poker unterliegen aufgrund ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2011Teil 2/2

Im Übrigen wird in der Stellungnahme zur Berufung eingewendet, es liege eine gesetzliche Ausnahme nach § 4 GSpG vor, nachdem ohne Bankhalter gespielt werde. Gemeint ist damit die Ausnahme vom Glücksspielmonopol dann, wenn Glücksspiele nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden und dabei entweder kein Bankhalter…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 3/6

…2010 traten gemäß § 60 Abs. 22 GSpG am Tag nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft, das war der 19.7.2010. Die Bestimmungen über die neue Glücksspielabgabe §§ 57 bis 59 GSpG sollten erst am 1.1.2011 in Kraft treten, und § 33 TP 17…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 3/4

Zur unveröffentlichten Diplomarbeit von Mag. Ürek Vedat wird wie folgt Stellung genommen: In seiner Diplomarbeit ("Das Glücksspielstrafrecht und die "Pokercasinos" in Österreich", Magister der Rechtswissenschaften, Universität Innsbruck, 18. September 2001) beleuchtete Mag. Ürek Vedat, Pokercasinos (Seiten 27 ff) und spricht davon, dass man nach hL…

UFSI RV/0499-I/10Das in Turnierform durchgeführte Kartenspiel Poker wie auch die Spielvariante Texas Hold'em Poker unterliegt infolge der Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2011Teil 2/2

Wenn auch im Gutachten von Univ. Prof. Dr. L dem Umstand, dass es nicht allein auf die Wahrscheinlichkeit, eine bestimmte Kartenkonstellation zu erhalten bzw. welche Kartenkombination ein Mitspieler haben könnte, ankommt, sondern dass es auch von Bedeutung sein kann, welche Informationen der einzelne Spieler für…

UFSW RV/1668-W/06Das Kartenpokerspiel, Concord Aces und Lucky 9 unterliegen infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 4/4

Die untersuchten Black Jack Varianten werden mit 312 Karten gespielt. Die Serie von Spielen, die ab dem Vorliegen des Anfangskartentalons bis hin zum letzten Spiel vor dem neuerlichen Mischen durchgeführt wird, wird als Spielreihe bezeichnet. Eine solche Spielreihe steht somit mit einem bereits ausgespielten Kartentalon…

UFSW RV/0031-W/02Das Kartenpokerspiel, Concord Aces und Lucky 9 unterliegen infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 4/4

Die untersuchten Black Jack Varianten werden mit 312 Karten gespielt. Die Serie von Spielen, die ab dem Vorliegen des Anfangskartentalons bis hin zum letzten Spiel vor dem neuerlichen Mischen durchgeführt wird, wird als Spielreihe bezeichnet. Eine solche Spielreihe steht somit mit einem bereits ausgespielten Kartentalon…

UFSW RV/1669-W/06Das Kartenpokerspiel, Concord Aces und Lucky 9 unterliegen infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 4/4

Aus dem von der Bw. vorgelegten Aufsatz über das Bluffen beim Pokerspiel ist nur sehr vage angeführt ("unter Umständen zum Gewinn führen kann"), in welchem Wahrscheinlichkeitsausmaß ein Bluff den Erfolg kausiert. Es ist nicht einmal andeutungsweise vorgebracht worden, wonach ein Bluff im einzelnen Spiel den…