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UFSW RV/2784-W/02Schwarzumsätze als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2003

…aufgrund von Gewinnzuschätzungen infolge abgabenbehördlicher Prüfungen ergeben. Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft, die im Bertiebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind den Gesellschaftern nach den auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüsseln als zugeflossen zu werten (vgl. VwGH 10.12.1985, 85/14/0080; VwGH 2.4.1994…

UFSF RV/0150-F/03Zurechnung von Mehrerlösen bzw. verdeckten Ausschüttungen bei treuhänderisch gehaltenen GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

…Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat. Die unter dem Titel "verdeckte Ausschüttung" festgestellten und nicht im Unternehmen verbliebenen Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen bzw. in der Regel nach…

UFSW RV/0046-W/03Vorliegen eines Unternehmens bzw. Gewerbebetriebes. Zufluss verdeckter (Gewinn-)Ausschüttungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2003

…bei Kapitalgesellschaften nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, dass etwaige Mehrgewinne nur einem der Gesellschafter zugeflossen sind (Vgl.etwa Erk. des VwGH vom 25. 3. 1999, Zl. 97/15/0059), wobei die Beweislast hiefür den trifft, der eine Abweichung vom Gewinnverteilungsschlüssel zu seinen Gunsten…

UFSS RV/0107-S/04Gewinnverteilung bei einer Familiengesellschaft (KEG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010

…In Punkt 13 des Gesellschaftsvertrages ist die Ergebnisverteilung geregelt. Danach stehen der Komplementärin 95 % des Ergebnisses und dem Kommanditisten 5 % des Ergebnisses zu. Bereits in den Feststellungsbescheiden 1999 und 2000 änderte das Finanzamt den gesellschaftsvertraglich festgelegten Gewinnverteilungsschlüssel insofern ab, als AX 10 % und BX 90…

UFSI RV/0745-I/061) Gewinnverteilung bei einer Familiengesellschaft (GesbR) 2) Schätzung von Fahrtkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…3.1995 gaben sie an, dass eine Gewinnverteilung von "50 % / 50 %" vereinbart worden sei. Den Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bis einschließlich 1999 liegt dieser Gewinnverteilungsschlüssel zugrunde. Mit Schreiben vom 13.4.2000 wurde dem Finanzamt bekanntgegeben, dass die Einkünfte ab…

UFSG RV/0389-G/08Aufteilung von Mehrgewinnen (hier: Sicherheitszuschläge) an die Gesellschafter einer Personengesellschaft (KEG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…vorgesehene Gewinnverteilung maßgeblich. Mehrgewinne zB aus der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, Zuaktivierungen sowie Unsicherheitszuschläge ("ein tatsächlicher Nutznießer steht nicht fest") seien - so die abschließenden Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung - nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Im Verfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Bw. mittels Vorhaltes ua…

UFSW RV/0729-W/07Begünstigung des § 11a EStG bei Einkünften als Patentanwalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…anteilig Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 344.624,64 €, das sind 38% lt. dem zur Anwendung gelangten Gewinnverteilungsschlüssel. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit für das Jahr 2004 wurden im Rahmen einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG ermittelt und gemäß …

UFSW RV/2624-W/11Berufung gegen einen gemäß § 252 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2011

…auf die Gesellschaft ausgeschlossen worden und die Aufteilung der Einkünfte der Gesellschaft sei nicht mehr entsprechend dem Beteiligungsverhältnis erfolgt. Wegen der vom Komplementär veranlassten Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels, liege das Einkommen der Bw weit unter dem Betrag von 142.212,01 € und erreiche nicht einmal…

UFSW RV/1876-W/06Vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern ohne zusätzliche Vereinbarung rückwirkend nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, in Adresse1, vertreten durch Gesellschafter1, in Adresse1, und Gesellschafter2, Adresse unbekannt, vom 9. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. Mai 2006 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der…

UFSI RV/0390-I/13Realteilung und doppelter Wechsel der Gewinnermittlungsart
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2013

…Zur "Kapitalproblematik" sei Folgendes anzumerken: Das Bestreben beider Parteien sei dahin gegangen, dem steuerlichen Gewinnverteilungsschlüssel von 50:50 - ohne "eventuelle Ausgleichszahlung" - bei der Realteilung so nahe wie möglich zu kommen. Unter diesem Gesichtspunkt sei dann auch die Zuteilung der jeweiligen Aktiva und Passiva an die…

UFSW RV/1209-W/121. Angemessenheit der Gewinnverteilung (Vorweggewinn) bei einer GesbR zwischen Eheleuten (Fremdvergleich) 2. Wirksamkeit von Feststellungsbescheiden (Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2013

…Gesellschafter KK 90% und seiner Ehegattin 10% zugewiesen werden, ist nicht fremdüblich. Nach Ansicht der Berufungsbehörde wäre ein derartiger Gewinnverteilungsschlüssel zwischen fremden Vertragspartnern im Gesellschaftsvertrag nicht festgelegt worden, weil ein fremder Dritter niemals zugestimmt hätte, dass die Gesellschafterin trotz negativer Ergebnisse der Gesellschaft mit einem…

UFSW RV/2234-W/07Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…EL § 23 Anm. 210). Gründe, abweichend von der Verteilung des Gewinns laut dem in Punkt "Allgemeines/Eigentum- bzw. Beteiligungsverhältnisse" des Betriebsprüfungsberichts ausgewiesenen Gewinnverteilungsschlüssel (Y: 2000: 20%, 2001 bis 2005: 1%; X: 2000: 80%, 2001 bis 2005: 99%), der zwar nicht mit den Angaben laut Firmenbuch…

UFSG RV/0171-G/08Gewinnzuschätzungen (Sicherheitszuschläge) und verdeckte Gewinnausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…Gesellschaftsebene darstellen. Nach herrschender Rechtsauffassung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen auch auf Grund von Gewinnzuschätzungen - auch im Wege von Sicherheitszuschlägen - im Gefolge abgabenbehördlicher Prüfungen bei Kapitalgesellschaften ergeben, wobei derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft grundsätzlich den Gesellschaftern nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind, es sei denn…

UFSI RV/0908-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist an der KapGes aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…

UFSI RV/0907-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist am Unternehmen der KapGes (GmbH) aufgrund seiner Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…

UFSI RV/0906-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) gem. § 5 KVG Gesellschafter der KapGes (Geschäftsherr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…

UFSI RV/0905-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) unmittelbar am Unternehmen der KapGes (=Geschäftsherr) beteiligt, § 5 KVG ist anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2011

…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…

UFSI RV/0904-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Die vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung (Zuweisung des Gesamtgewinnes an den Geschäftsherrn) stellt einen Forderungsverzicht iSd § 2 Z 4 lit b KVG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…

UFSL RV/0470-L/06Vorsteuerabzug aus Sanierungskosten bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2011Teil 1/2

…dem Um- bzw. Ausbau des Gartenhauses geltend gemachten Aufwendungen werden von der Betriebsprüfung außerbilanzmäßig hinzugerechne t und aliquot im jeweiligen Beteiligungsausmaß lt. Verlust und Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt . Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird keine Prüferbilanz erstellt. Tz 2: Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung: Die lt. Tz 1 in Zusammenhang…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 1/2

…seien nicht abpauschalierte Sonderbetriebsausgaben vom gemeinsamen Ergebnis abzuziehen und allfällige Sonderbetriebseinnahmen hinzuzurechnen. Vom sodann nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilenden Ergebnis wären die den jeweiligen Mitunternehmer betreffenden Sonderbetriebseinnahmen hinzuzurechnen bzw. die den jeweiligen Mitunternehmer betreffenden Sonderbetriebsausgaben abzuziehen (unter Hinweis auf ein Beispiel in Rz 4286 EStR…