…aufgrund von Gewinnzuschätzungen infolge abgabenbehördlicher Prüfungen ergeben. Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft, die im Bertiebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind den Gesellschaftern nach den auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüsseln als zugeflossen zu werten (vgl. VwGH 10.12.1985, 85/14/0080; VwGH 2.4.1994…
…Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat. Die unter dem Titel "verdeckte Ausschüttung" festgestellten und nicht im Unternehmen verbliebenen Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen bzw. in der Regel nach…
…bei Kapitalgesellschaften nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, dass etwaige Mehrgewinne nur einem der Gesellschafter zugeflossen sind (Vgl.etwa Erk. des VwGH vom 25. 3. 1999, Zl. 97/15/0059), wobei die Beweislast hiefür den trifft, der eine Abweichung vom Gewinnverteilungsschlüssel zu seinen Gunsten…
…In Punkt 13 des Gesellschaftsvertrages ist die Ergebnisverteilung geregelt. Danach stehen der Komplementärin 95 % des Ergebnisses und dem Kommanditisten 5 % des Ergebnisses zu. Bereits in den Feststellungsbescheiden 1999 und 2000 änderte das Finanzamt den gesellschaftsvertraglich festgelegten Gewinnverteilungsschlüssel insofern ab, als AX 10 % und BX 90…
…3.1995 gaben sie an, dass eine Gewinnverteilung von "50 % / 50 %" vereinbart worden sei. Den Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bis einschließlich 1999 liegt dieser Gewinnverteilungsschlüssel zugrunde. Mit Schreiben vom 13.4.2000 wurde dem Finanzamt bekanntgegeben, dass die Einkünfte ab…
…vorgesehene Gewinnverteilung maßgeblich. Mehrgewinne zB aus der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, Zuaktivierungen sowie Unsicherheitszuschläge ("ein tatsächlicher Nutznießer steht nicht fest") seien - so die abschließenden Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung - nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Im Verfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Bw. mittels Vorhaltes ua…
…anteilig Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 344.624,64 €, das sind 38% lt. dem zur Anwendung gelangten Gewinnverteilungsschlüssel. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit für das Jahr 2004 wurden im Rahmen einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG ermittelt und gemäß …
…auf die Gesellschaft ausgeschlossen worden und die Aufteilung der Einkünfte der Gesellschaft sei nicht mehr entsprechend dem Beteiligungsverhältnis erfolgt. Wegen der vom Komplementär veranlassten Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels, liege das Einkommen der Bw weit unter dem Betrag von 142.212,01 € und erreiche nicht einmal…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, in Adresse1, vertreten durch Gesellschafter1, in Adresse1, und Gesellschafter2, Adresse unbekannt, vom 9. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. Mai 2006 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der…
…Zur "Kapitalproblematik" sei Folgendes anzumerken: Das Bestreben beider Parteien sei dahin gegangen, dem steuerlichen Gewinnverteilungsschlüssel von 50:50 - ohne "eventuelle Ausgleichszahlung" - bei der Realteilung so nahe wie möglich zu kommen. Unter diesem Gesichtspunkt sei dann auch die Zuteilung der jeweiligen Aktiva und Passiva an die…
…Gesellschafter KK 90% und seiner Ehegattin 10% zugewiesen werden, ist nicht fremdüblich. Nach Ansicht der Berufungsbehörde wäre ein derartiger Gewinnverteilungsschlüssel zwischen fremden Vertragspartnern im Gesellschaftsvertrag nicht festgelegt worden, weil ein fremder Dritter niemals zugestimmt hätte, dass die Gesellschafterin trotz negativer Ergebnisse der Gesellschaft mit einem…
…EL § 23 Anm. 210). Gründe, abweichend von der Verteilung des Gewinns laut dem in Punkt "Allgemeines/Eigentum- bzw. Beteiligungsverhältnisse" des Betriebsprüfungsberichts ausgewiesenen Gewinnverteilungsschlüssel (Y: 2000: 20%, 2001 bis 2005: 1%; X: 2000: 80%, 2001 bis 2005: 99%), der zwar nicht mit den Angaben laut Firmenbuch…
…Gesellschaftsebene darstellen. Nach herrschender Rechtsauffassung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen auch auf Grund von Gewinnzuschätzungen - auch im Wege von Sicherheitszuschlägen - im Gefolge abgabenbehördlicher Prüfungen bei Kapitalgesellschaften ergeben, wobei derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft grundsätzlich den Gesellschaftern nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind, es sei denn…
…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…
…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…
…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…
…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…
…Gewinn- bzw. Verlustverteilungsbestimmungen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2005 der Jahresüberschuss von EUR 3.870.372,85 durch die atypisch stillen Gesellschafter zur Gänze dem Geschäftsherrn B-GmbH zugesprochen. Derjenige auf den Geschäftsherrn entfallende Anteil, welcher den Gewinnverteilungsschlüssel überschreitet, sohin 95 %, ist der Gesellschaftsteuer…
…dem Um- bzw. Ausbau des Gartenhauses geltend gemachten Aufwendungen werden von der Betriebsprüfung außerbilanzmäßig hinzugerechne t und aliquot im jeweiligen Beteiligungsausmaß lt. Verlust und Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt . Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird keine Prüferbilanz erstellt. Tz 2: Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung: Die lt. Tz 1 in Zusammenhang…
…seien nicht abpauschalierte Sonderbetriebsausgaben vom gemeinsamen Ergebnis abzuziehen und allfällige Sonderbetriebseinnahmen hinzuzurechnen. Vom sodann nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilenden Ergebnis wären die den jeweiligen Mitunternehmer betreffenden Sonderbetriebseinnahmen hinzuzurechnen bzw. die den jeweiligen Mitunternehmer betreffenden Sonderbetriebsausgaben abzuziehen (unter Hinweis auf ein Beispiel in Rz 4286 EStR…