…im gegenständlichen Fall zwischen dem Berufungswerber und seiner Gattin kein schriftlicher Vertrag über die Aufteilung der Pachteinnahmen bzw. der Gewinnverteilung abgeschlossen worden ist. Es ist grundsätzlich denkbar, dass bei genügend deutlicher Fixierung der wesentlichen Vertragsbestandteile und Beweis des Abschlusses und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages…
…Zweifel ausschließenden Inhalt des Vertrages über den Zusammenschluss, welcher des Weiteren einem Fremdvergleich nicht standhalte. Vielmehr werde durch die getroffene Gewinnverteilung in missbräuchlicher Art der Verlust dem gutverdienenden Ehegatten zugewiesen, weswegen das Gesellschaftsverhältnis nicht anzuerkennen sei. Mit Eingabe vom 5. April 2012 erhob die Bw…
…80.000 € eingebracht habe. Daher entspreche diese im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Gewinnverteilung den eingebrachten Leistungen der beiden Gesellschafter und sei somit als angemessen anzusehen. Über die Berufungen wurde erwogen: Die beiden Ehegatten AB und BC schlossen am 22. Februar 2005 einen schriftlichen "Vertrag zur Errichtung…
…erklärungsgemäß gemäß § 188 BAO erlassenen Bescheid erhoben die Bw mit Eingabe vom 22. Februar 2008 Berufung und beantragten insoweit eine Änderung der Gewinnverteilung, als bei der Miteigentümerin Y K (wie in den Vorjahren) ein Vorausgewinn von 8.720,74 € anzusetzen sei. Bei ihr führe…
…wies wie in den Vorjahren AX 10 % und BX 90 % der Einkünfte zu. Dagegen wurde unter Hinweis auf die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gewinnverteilung fristgerecht Berufung erhoben. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und verwies auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung über den Feststellungsbescheid 1999…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J.N.., L.W., vertreten durch Bernhart&Fischer OEG, 1080 Wien, Alserstraße 23/27, vom 24. Oktober 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 28. August 2000 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß…
…Schreiben der Bw. nicht bei. Auf einen Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz erklärte der steuerliche Vertreter, dass der Grund für die Änderung der ursprünglich erklärten Gewinnverteilung 2006 ein Irrtum in der Kanzlei gewesen sei. Der Gewinnverteilungsbeschluss sei in der Kanzleisoftware nicht erfasst worden, sondern seien…
…aus einer Plakatiertätigkeit. Im "Fragebogen für Personengesellschaften bei mündlichen Gesellschaftsverträgen" vom 16.3.1995 gaben sie an, dass eine Gewinnverteilung von "50 % / 50 %" vereinbart worden sei. Den Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bis einschließlich 1999 liegt dieser Gewinnverteilungsschlüssel zugrunde. Mit Schreiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,S-Gasse, vertreten durch KA, W.,S-Gasse , vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 20. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
…zum 18/1/2008." Im Schreiben vom 16. Jänner 2008 (Akt 2005 Seite 30f) gab die steuerliche Vertretung im Namen der KEG an, die Gewinnverteilung 2005 sei mit "Gesellschafterbeschluss vom 31. Dezember 2005" abgeändert worden, der der steuerlichen Vertretung aber zum Zeitpunkt der Einreichung der…
…komme aber sowohl gegenüber den Ämtern als auch gegenüber Kunden und Lieferanten eindeutig zum Ausdruck. Ergänzend werde auf Kastner, Grundriss des Gesellschaftsrechts, verwiesen: "Fehlt eine vertragliche Gewinnverteilung, so tritt folgende sinnreiche gesetzliche Regelung ein: Wenn jedoch nicht alle Gesellschafter arbeiten, aber alle Vermögenseinlagen erbracht haben…
…sich einer derartigen nachprüfenden Kontrolle. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der berichtigte Gewinn der Gesellschaft ermittelt wurde und wie der Anteil des Gesellschafters in Hinblick auf die gesellschaftsvertraglich geregelte Gewinnverteilung ermittelt wurde. Der Gesellschafter konnte diesbezüglich auch nicht befragt werden, weil er ohne Bekanntgabe einer…
…wurde, lässt sich nach Ansicht der BP nicht ableiten, dass die vorgenommene Gewinnverteilung dem Fremdvergleich standhält und daher steuerlich anzuerkennen ist. Der Umsatz wird zur Gänze aufgrund des Arbeitseinsatzes des Komplementärs erwirtschaftet. Die beteiligten Kinder leisten keinen Beitrag zur Ergebniserzielung. Sie halten nur jene Vermögenseinlagen…
Der Berufungssenat teilt demnach die Auffassung des FA, dass die Gewinnaufteilung im gegenständlichen Gesellschaftsvertrag unter Familienfremden nicht zustande gekommen wäre. Soweit der steuerliche Vertreter einwendet, die Verneinung der Mitunternehmerstellung bedeute nicht, dass nicht etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen könnten, so ist dem zu entgegnen, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AGmbH, Adresse, vertreten durch die Kanzlei B, vom 8. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 30. Juni 2009 2 betreffend Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z. 3a und 4a EStG 1988 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, Adresse, vertreten B, vom 8. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Juni 2009 betreffend Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z. 3a und 4a EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Differenzen zwischen den Gesellschaftern gegeben habe, welche dazu geführt hätten, dass die Feststellungserklärung für 1998 erst im Jahr 2000 abgegeben worden sei. Üblicherweise seien bei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht zwei Möglichkeiten der Gewinnverteilung gegeben, nämlich erstens die gesetzliche Verteilung, sofern keine Regelung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen…
…Umbuchung von Darlehen als Kapitaleinlage auf das Konto 91000 "atypisch stille Beteiligung" etc. erbracht. Zu diesen Sachverhalten wurde der Bw die Gesellschaftsteuer jeweils gesondert vorgeschrieben. Zu gegenständlichem Sachverhalt ("abweichende Gewinnverteilung") hat das Finanzamt der Bw (vormalige B-GmbH) mit Bescheid vom 12. Oktober 2010, StrNr…
…als Mitunternehmer anzusehen sind. Der auf die einzelnen Gesellschafter entfallende Gewinnanteil wird im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach § 188 BAO ermittelt. Für die Gewinnverteilung sind grundsätzlich die Vereinbarungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag maßgebend (VwGH 29.5.1990, 90/14/0002). Hiezu ist festzuhalten…
…bringen die Bw. selbst vor, dass die angefallenen Verluste einer der Gründe für die Beendigung der Bw. am 31. Juli 2007 waren. 2. Gewinnverteilung Gemäß § 188 Abs. 1 lit. b BAO werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt, wenn an diesen mehrere Personen beteiligt sind, wobei gemäß…