…für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, eingehalten werden (Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO). Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten…
…Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist gemäß § 7 Abs. 1 Unterabs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 außer Inhabern von Konzessionen…
…3.2001 | Gewerbeberechtigung: | Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) | | Gewerberechtlicher Geschäftsführer von 29.3.1001 bis 27.8.2001: | | | SM , geb. y | | Gewerberechtlicher Geschäftsführer von 28.8.2001 bis laufend: |…
… 4 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), wonach es einer Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern dann nicht bedürfe, wenn die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des…
…auf den Bw. angemeldet gewesen. Der Bw. verfüge über die Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit vier Kraftfahrzeugen im Fernverkehr. In der zur Stellungnahme des Prüfers abgegebenen Gegenäußerung (Bl. 32/2001 E-Akt St.Nr. 641/XXXX) wendet der Bw. im wesentlichen ein…
…Güterfernverkehr in Österreich nur auf Grund einer - dem Beschuldigten bzw. der M GmbH offenbar nicht zugänglichen - österreichischen Konzession ausgeübt werden durfte, sofern dieses Bundesgesetz wiederum nichts anderes bestimmt hat (§ 4). Gemäß § 7 [Verkehr über die Grenze] Abs.1 GütbefG war die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern…
…zu überzeugen. Gemäß § 6 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG) ist, wenn Mietfahrzeuge zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet werden, im Kraftfahrzeug der Vertrag über die Vermietung des Fahrzeuges, aus dem der Name des Vermieters, der…
…danach gewerbsmäßig mit seinem LKW-Sattelzug der Marke Mercedes Koegel mit dem behördlichen Kennzeichen xy/yz im Transit durch Österreich im Rahmen eines Kabotageverkehrs zwischen Italien und Großbritannien nach Großbritannien verbringen zu lassen. CEMT-Genehmigungen berechtigen auch zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Güterstraßenverkehr durch…
…I Nr. 23/2006 lautet: "Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist außer Inhabern von Konzessionen nach § 2 auch…
…gewerbsmäßig mit seinem LKW-Sattelzug der Marke Mercedes Koegel mit dem behördlichen Kennzeichen xy/yz im Transit durch Österreich im Rahmen eines Kabotageverkehrs zwischen Italien und Großbritannien nach Großbritannien zu verbringen. CEMT-Genehmigungen berechtigen - wie oben dargestellt - auch zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Güterstraßenverkehr…
…die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be-und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland (Kabotage) verboten; sie ist nur gestattet, soweit die Verordnung (EWG) Nr.3118/93 des Rates vom 25.10.1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von…
… 4 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), wonach es einer Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern dann nicht bedürfe, wenn die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des…
…Sie habe weder eine inländische Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen noch seien in Österreich Fahrzeuge auf diese angemeldet. Bei dem von der Berufungswerberin am Standort Adresse_Betriebsstätte angemietetem Büro handle es sich daher nach dem Umsatzsteuerrecht um keine "feste Niederlassung" und…
…unterliegt grundsätzlich der unabdingbaren Voraussetzung, dass diese Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt. Beförderungen im Rahmen der gewerblichen Verwendung drittländischer Straßenfahrzeuge müssen daher außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden. Im Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen(Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl.Nr…
…die Berechnung der IZP nicht berücksichtigt. Die Berufungswerberin verfügt über eine Gewerbeberechtigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit ## Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) und übte diese Berechtigung unstrittigerweise mit dafür angeschafften Sattelzugmaschinen aus. Die IZP basiert auf der Anschaffung von 30 Zugmaschinen inkl…
…unterliegt grundsätzlich der unabdingbaren Voraussetzung, dass diese Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt. Beförderungen im Rahmen der gewerblichen Verwendung drittländischer Straßenfahrzeuge müssen daher außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden. Im Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen(Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl.Nr…
…dass die Berufungswerberin,(Bw), ihrer Verpflichtung gemäß § 14 TP1 Abs.1 Z 1 GebG zur Vergebührung von zehn am 9 .Dezember 2004 beglaubigten Abschriften ihrer Konzessionsurkunde für das Gewerbe "Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr", zu Zahl: xxx, nicht nachgekommen ist. In der…
… 4 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), wonach es einer Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern dann nicht bedürfe, wenn die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des…
… 4 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), wonach es einer Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern dann nicht bedürfe, wenn die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des…
… 7 Abs. 1 Z 2 GütbefG ist die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland auch Unternehmen gestattet, die nach den…