…über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Abs. 2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des angefochtenen…
…Rechtsgrundlage entzogen werde; solche Rechtsakte würden infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt gelten, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stünden. Bei der im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltskonstellation kommt der Verwaltungsgerichtshof zum Schluss, dass nicht nur…
…entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen. Als Folge der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sind somit der Ablaufbescheid und der Aussetzungszinsenbescheid aufzuheben (vgl. Ritz…
…durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Abs. 2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3…
…11 BAO für die hinterzogenen Abgaben stehen daher in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang. Sollte somit der anhängigen Verwaltungsgerichtshofbeschwerde stattgegeben und die angefochtene Berufungsentscheidung aufgehoben werden, würde sich auch die Haftungsinanspruchnahme als rechtswidrig erweisen und infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem als beseitigt gelten…
…durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Abs. 2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3…
…VwGG tritt durch die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur…
…Lage zurücktrat, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und seiner Aufhebung im Nachhinein so zu betrachten ist, als…
…durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Abs. 2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3…
…VwGG tritt durch die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur…
…entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen. Als Folge der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sind somit der Ablaufbescheid und der Aussetzungszinsenbescheid aufzuheben (vgl. Ritz…
…durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Abs. 2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3…
…zur Verbuchung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH: "28. VwGH-Entscheidung 28.1. Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum neuerlichen Erlassen einer Berufungsentscheidung eine gewisse Zeit. 28.2. Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels…
…verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Hat der VfGH im aufhebenden Erkenntnis eine Frist gesetzt (wie gegenständlich im Erkenntnis G 23/07: Fristsetzung 31. Juli 2008), so ist das Gesetz auf alle bis zum Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden.…
…Mit Erkenntnis vom 11. Juni 2007, B 1246-1248/06, hat der VfGH den in Beschwerde gezogenen UFS-Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben, nachdem - auch aus Anlass des Beschwerdefalles - der VfGH mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06, G 235/06…
…gemäß §15 Abs.1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind ermächtigt, die Eingabengebühr im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates durch Verordnung neu festzusetzen…
…Betrag von € 254.464,28 vorgeschrieben. In der gegen diesen (endgültigen) Erbschaftssteuerbescheid erhobenen Berufung (dem UFS direkt zur Entscheidung vorgelegt) wurde zum Einen (Berufungspunkt II. 2.) eingewendet, dass die gegenwärtige Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgrund der Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf Gleichbehandlung nach Art…
…Betrag von € 206.894,41 vorgeschrieben. In der gegen diesen (endgültigen) Erbschaftssteuerbescheid erhobenen Berufung (dem UFS direkt zur Entscheidung vorgelegt) wurde zum Einen (Berufungspunkt II. 2.) eingewendet, dass die gegenwärtige Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgrund der Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf Gleichbehandlung nach Art…
…Berufung richtet sich gegen den Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Aufhebung zweier Bescheide gem. § 299 BAO. Nach Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat wurde mit 19. Jänner 2005 bezüglich der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wurde, durch das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens (…