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476 Treffer300 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1466-W/03vollbeendete KG als Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.09.2006

…gem. § 12 UmgStG und Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch diese Gesellschaft im Firmenbuch (Eintragung vom 18. 10. 2001) gelöscht. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde nach Feststellungen einer Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/08Entstehung der Alkoholsteuer für Apotheke als Verwendungsbetrieb wegen Erlöschen des Freischeins infolge Inhaberwechsels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2010

…Dies hat zur Folge, dass es hier auch abgabenrechtlich zu keiner verfahrensrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gem. § 19 Abs.1 BAO kommt (siehe dazu auch Ritz, BAO, Tz.1 zu § 19). Der Rechtsnachfolger (hier also die Kommanditgesellschaft) tritt in einem derartigen Fall nicht in bereits entstandene Steuerrechtsverhältnisse des…

UFSW RV/0879-W/09§ 295 Abs. 1 BAO räumt kein Antragsrecht ein; Zurückweisung mangels Antragslegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…295 BAO eingebracht, der mit Bescheid vom 9. Jänner 2009 als unbegründet abgewiesen wird. Gegen diesen Bescheid beruft der Bw mit Schriftsatz vom 27. Jänner 2009 und geht darin ebenfalls auf die Sache ein. Rechtsgrundlagen: 1. Gesamtrechtsnachfolge: Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge…

UFSI RV/0339-I/05Zustellung bei Umwandlung gem. § 2 ff. UmwG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.11.2005

…Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragte. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…2005/13/0117, 0118 den Vorrang der spezielleren Bestimmung des § 191 Abs.2 BAO gegenüber jener des § 19 Abs.1 BAO hervorgehoben. Im Gegensatz zu Umsatzsteuerbescheiden, die bei der Übernahme des Vermögens einer KEG durch deren Koplementär-GmbH nach § 142 HGB auch für Zeiträume vor…

UFSS RV/0021-S/02Zinsen aus vom EKC begebenen Lettern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2003

…Die Bw. sind daher als Gesamtrechtsnachfolger von A.G gem. § 19 Abs. 1 BAO anzusehen und gehen demgemäß die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf sie über. Für den Umfang der Inanspruchnahme der Rechtsnachfolger gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gem. …

UFSG RV/0029-G/05Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungsmaßnahmen nach Art. III UmgrStG mit Vereinbarung der Anwendung des § 142 Handelsgesetzbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2005

…nach § 142 HGB in GesRZ 2002, 192 mit ausführlichen Judikatur- und Literaturverweisen). Die zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge einer Einbringung durch Anwachsung bedingt gem. § 19 Abs. 1 BAO auch eine steuerliche Gesamtrechtsnachfolge (vgl. Wundsam-Zöchling-Huber-Kuhn, Kommentar zum UmgrStG, § 12, TZ 6 und § 19, TZ 44). In…

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/11Gesamtrechtsnachfolge an einem 300 Liter Brennrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.12.2011

…erfüllt. § 19 (1) BAO: Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 111 Abs. 1 AlkStG legt den Kreis der Berechtigten fest, welche…

UFSG RV/0348-G/09Gesamtrechtsnachfolge - Übergang der Antragslegitimation (Erhöhungsbetrag zur FB)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…92/17/0176, wonach der Gesamtrechtsnachfolger in materiell- und in verfahrensrechtlicher Hinsicht bezüglich aller Rechte und Pflichten in die gesamte Rechtsstellung des Rechtsvorgängers tritt). Im gegenständlichen Fall geht somit die Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf die Rechtsnachfolger über, sodass auch die Antragslegitimation für…

UFSS RV/0004-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…der Personengesellschaft adressiert werden Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für…

UFSS RV/0014-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…der Personengesellschaft adressiert werden Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für…

UFSW RV/0088-W/12Upstream-Verschmelzung auf nicht gruppenzugehörige Körperschaft - Beendigung der Gruppe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.04.2013Teil 1/2

…sich aus § 224 AktG nichts anderes ergibt. Eine Verschmelzung führt daher unstrittig zu einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Für Zwecke das Abgabenrechts normiert § 19 Abs. 1 BAO, dass bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übergehen. Für den Umfang…

UFSW RV/0088-W/12Upstream-Verschmelzung auf nicht gruppenzugehörige Körperschaft - Beendigung der Gruppe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.04.2013Teil 2/2

…der Senat in diesem Berufungspunkt (Eventualantrag auf Gruppenbildung ab 2010) die in der Berufung unter Punkt 1.3. dargestellte Auffassung der Bw. teilt. Grundsätzlich führt nach § 19 Abs. 1 BAO eine Gesamtrechtsnachfolge für abgabenrechtliche Belange zu einer Besitzzeitenzusammenrechnung und Abstellen auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers…

UFSS RV/0277-S/09Anträge auf Wiederaufnahme eines abgeleiteten Verfahrens bzw auf Erlassung eines neuen abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.10.2013

…Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Die Abgabenschuld geht auf den Gesamtrechtsnachfolger dann über, wenn der…

UFSZ2L ZRV/0067-Z2L/12Vorschreibung von Alkoholsteuer wegen Erlöschens des Freischeins infolge Wechsels des Inhabers des Verwendungsbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.05.2012

…oder Gesamtrechtsnachfolge handelt, weil diese Bestimmung als lex specialis der allgemeinen Bestimmung des § 19 Abs.1 BAO derogiere. Die Annahme des Erlöschens des Freischeins vom 7.2.2005 mit dem Zeitpunkt der Übernahme des Betriebs der BFCPS durch die Bf gem. § 16 Abs.1 iVm…

UFSW RV/1877-W/09Legitimation des Einzelrechtsnachfolgers bei Überlassung der Aktiven an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) im eigenen Namen die den Erblasser betreffende Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…154 Abs. 1 Außerstreitgesetz hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge…

UFSW RV/1744-W/05Fortführung und Auflösung der vom Erblasser gemäß § 28 Abs. 5 EStG idF vor dem StruktAnpG 1996 gebildeten steuerfreien Beträge durch Legatare
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…19 Abs. 1 BAO gingen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers würden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten. Als Vermächtnisnehmer nach § 535 ABGB seien die Bw. nicht Gesamtrechtsnachfolger…

UFSW RV/0435-W/061) Wirkung eines Einheitswertbescheides für einen Einzelrechtsnachfolger 2) Bewertung eines Bauwerkes, das aus Lagerhalle, Siloturm und Maschinenhaus besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008Teil 1/2

…die GmbH erfordert. Bei Einbringungen iSd Art III des UmgrStG findet bloß eine Einzelrechtsnachfolge und keine Gesamtrechtsnachfolge statt, weshalb die verfahrensrechtlichen Positionen der Y. nicht gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf die GmbH als deren Rechtsnachfolgerin übergegangen sind. Der an die Y. gerichtete Wertfortschreibungsbescheid wurde…

UFSL RV/1247-L/10Erwerberhaftung bei Übernahme eines Teilbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…erwogen: 1) Rechtsnachfolge Die Übernahme des Unternehmens der AS T OG durch die unbeschränkt haftende Gesellschafterin A T im Wege der Anwachsung nach § 142 UGB stellt eine Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des § 19 Abs. 1 BAO dar (Ritz, BAO4, § 19 Tz 1 mit Judikaturnachweisen). Bei Gesamtrechtsnachfolge…

UFSS RV/0130-S/10Wird Bw durch erbrechtlich bedingten Eintritt in das vom Rechtsvorgänger abgeschlossenen Pachtverhältnis zum Unternehmer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…Mit der Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten und damit auch alle gemäß § 19 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtvorgängers (Erblasser) auf die Rechtsnachfolger (Erbengemeinschaft) über. Somit treten die erblichen Kinder des Erblassers als Gesamtrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft…