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1 320 Treffer331 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1466-W/03vollbeendete KG als Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.09.2006

…gem. § 12 UmgStG und Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch diese Gesellschaft im Firmenbuch (Eintragung vom 18. 10. 2001) gelöscht. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde nach Feststellungen einer Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/08Entstehung der Alkoholsteuer für Apotheke als Verwendungsbetrieb wegen Erlöschen des Freischeins infolge Inhaberwechsels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2010

…Dies hat zur Folge, dass es hier auch abgabenrechtlich zu keiner verfahrensrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gem. § 19 Abs.1 BAO kommt (siehe dazu auch Ritz, BAO, Tz.1 zu § 19). Der Rechtsnachfolger (hier also die Kommanditgesellschaft) tritt in einem derartigen Fall nicht in bereits entstandene Steuerrechtsverhältnisse des…

BFG RV/7104957/2014Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs 1 BAO bei Übernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.09.2021

…B*** e.U. Gesamtrechtsnachfolger der "***B*** KG, womit gemäß § 19 Abs 1 BAO die sich aus Abgaben-vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten der "***B*** KG auf ihn übergingen und rechtswirksame Bescheide ab diesem Zeitpunkt an den Rechtsnachfolger zu richten waren. Im Hinblick darauf, dass zum…

BFG RV/7400134/2015Vorschreibung der Parkometerabgabe an den Rechtsnachfolger (§ 19 Abs. 1 BAO) der Zulassungsbesitzerin, da der Fahrzeuglenker als Steuerschuldner nicht ermittelt werden konnte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2016

…der verstorbenen Zulassungsbesitzerin waren somit Abgabepflichtiger im Sinne der Parkometerabgabeverordnung. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…

UFSW RV/0879-W/09§ 295 Abs. 1 BAO räumt kein Antragsrecht ein; Zurückweisung mangels Antragslegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…295 BAO eingebracht, der mit Bescheid vom 9. Jänner 2009 als unbegründet abgewiesen wird. Gegen diesen Bescheid beruft der Bw mit Schriftsatz vom 27. Jänner 2009 und geht darin ebenfalls auf die Sache ein. Rechtsgrundlagen: 1. Gesamtrechtsnachfolge: Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge…

BFG RV/7104570/2016Gebühr gemäß § 24a VwGG und Gebührenerhöhung - Nichtfestsetzung gemäß § 206 Abs. 1 lit.b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2021

…auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftsinsolvenzverfahren eröffnet wurde. § 19 Abs. 1 BAO lautet: Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…

UFSI RV/0339-I/05Zustellung bei Umwandlung gem. § 2 ff. UmwG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.11.2005

…Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragte. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…2005/13/0117, 0118 den Vorrang der spezielleren Bestimmung des § 191 Abs.2 BAO gegenüber jener des § 19 Abs.1 BAO hervorgehoben. Im Gegensatz zu Umsatzsteuerbescheiden, die bei der Übernahme des Vermögens einer KEG durch deren Koplementär-GmbH nach § 142 HGB auch für Zeiträume vor…

UFSS RV/0021-S/02Zinsen aus vom EKC begebenen Lettern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2003

…Die Bw. sind daher als Gesamtrechtsnachfolger von A.G gem. § 19 Abs. 1 BAO anzusehen und gehen demgemäß die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf sie über. Für den Umfang der Inanspruchnahme der Rechtsnachfolger gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gem. …

BFG RV/6100256/2006Bescheidadressat bei Personengesellschaften nach deren Vollbeendigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.09.2014

…nur mehr an den Rechtsnachfolger der Personengesellschaft gerichtet werden. Gem. § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 UGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt…

UFSG RV/0029-G/05Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungsmaßnahmen nach Art. III UmgrStG mit Vereinbarung der Anwendung des § 142 Handelsgesetzbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2005

…nach § 142 HGB in GesRZ 2002, 192 mit ausführlichen Judikatur- und Literaturverweisen). Die zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge einer Einbringung durch Anwachsung bedingt gem. § 19 Abs. 1 BAO auch eine steuerliche Gesamtrechtsnachfolge (vgl. Wundsam-Zöchling-Huber-Kuhn, Kommentar zum UmgrStG, § 12, TZ 6 und § 19, TZ 44). In…

BFG RV/2100417/2024Mangelnde Antragslegitimation bei Überlassung der Verlassenschaft gem. § 153 AußStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2024

…abgewiesen. Ergänzend wies das Finanzamt darauf hin, dass der Übergang von Rechten und Pflichten im Abgabenrecht gemäß § 19 Abs. 1 BAO ausschließlich im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge stattfinde. Dies beziehe sich auf sämtliche verfahrensrechtliche Positionen, wie etwa das Einbringen einer Abgabenerklärung. Mit Schreiben vom 13. Juni…

BFG RV/7101526/2020Die Änderung gem. § 252 BAO der Einkommensteuerbescheide fußt auf Nichtbescheiden im Feststellungsverfahren (Bescheide an OG, obwohl OG bereits aufgelöst war und als Einzelunternehmen fortgeführt wurde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2026

…einer Anwachsung gem. § 142 UGB beendigt und im Firmenbuch gelöscht worden. Bei einer Anwachsung in Folge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters geht das Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf den letzten Gesellschafter über (§ 142 Abs 1 UGB; vgl auch Ritz, BAO8, § 19 Rz 1 mit…

BFG RV/7102067/2018Gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter Bescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2022

…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.   Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 5. Jänner 2018 erließ das Finanzamt ***E*** (Rechtsvorgänger des Finanzamtes Österreich - Dienststelle ***E***; belangte Behörde) für die Jahre 2009 bis 2013 geänderte Einkommensteuerbescheide gem. § 295 Abs. 1 BAO, die an…

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/11Gesamtrechtsnachfolge an einem 300 Liter Brennrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.12.2011

…erfüllt. § 19 (1) BAO: Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 111 Abs. 1 AlkStG legt den Kreis der Berechtigten fest, welche…

UFSG RV/0348-G/09Gesamtrechtsnachfolge - Übergang der Antragslegitimation (Erhöhungsbetrag zur FB)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…92/17/0176, wonach der Gesamtrechtsnachfolger in materiell- und in verfahrensrechtlicher Hinsicht bezüglich aller Rechte und Pflichten in die gesamte Rechtsstellung des Rechtsvorgängers tritt). Im gegenständlichen Fall geht somit die Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf die Rechtsnachfolger über, sodass auch die Antragslegitimation für…

BFG RV/7102936/2013Gesamtrechtsnachfolge kann zu inländischem (beweglichen) Vermögen auch nach ausländischem Erbrecht eintreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2020

…Gemäß § 19 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 209a Abs 1 BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die…

UFSS RV/0004-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…der Personengesellschaft adressiert werden Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für…

UFSS RV/0014-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…der Personengesellschaft adressiert werden Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für…

BFG RV/7104781/2020Bescheidänderung nach § 295 Abs 1 BAO trotz Nichtbescheid; Nach Bescheiderlassung ergangene Feststellungsbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2025

…ist. Der gem. § 295 BAO erlassene spätere Bescheid tritt insgesamt und zur Gänze an die Stelle des früheren Bescheides - mag dieser nun rechtswidrigerweise berichtigt worden sein oder nicht (VwGH 19.3.1997, 97/13/0038). Eine Abänderung nach § 295 Abs 1 BAO ist nur zulässig…