…f). Daraus ist zu schließen, dass auch die Art der Gewinnbeteiligung einer vertraglichen Gestaltung zugänglich ist. Schuldrechtliche Herrschafts- und Verwaltungsrechte Genussberechtigter können, je nach ihrem Ausmaß und ihrer Intensität, zwar dazu führen, dass den Genussberechtigten eine gesellschafterähnliche Position zukommt, doch vermitteln Genussrechte derartige Mitgliedschaftsrechte wie…
…f). Daraus ist zu schließen, dass auch die Art der Gewinnbeteiligung einer vertraglichen Gestaltung zugänglich ist. Schuldrechtliche Herrschafts- und Verwaltungsrechte Genussberechtigter können, je nach ihrem Ausmaß und ihrer Intensität, zwar dazu führen, dass den Genussberechtigten eine gesellschafterähnliche Position zukommt, doch vermitteln Genussrechte derartige Mitgliedschaftsrechte wie…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt. In der Regel wird das Genussrecht gewährt, weil der Genussberechtigte dem Verpflichtenden Kapital zur Verfügung stellt. Nach Art. 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie wird die Steuer erhoben bei Gründung einer Kapitalgesellschaft, Erhöhung des Kapitals oder…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Romana Zeh-Gindl, 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 5/10, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. April 2006 und vom 26. Mai 2006, ErfNr. betreffend Schenkungssteuer…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
Nach den Genussrechtsbedingungen § 2 Definitionen stellen die vorliegenden Genussrechte keine Anleihe dar, da sie keinen Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung begründen und umschreiben in Abgrenzung zu den strittigen Genussrechten, was eine Anleihe ist: "Ein festverzinslicher Vermögenstitel (Anleihe) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines zeitabhängigen…
Hinsichtlich der Billigkeit ist zu bemerken, dass die Bw. der in § 119 BAO normierten Offenlegungspflicht nicht vollständig nachgekommen ist. Vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen bedeutet, der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von der für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank-AG, vertreten durch Y., vom 30. 6.2011 gegen die Feststellungsbescheide Gruppenmitglied für 2005 (Bescheid vom 25.1.2011) und 2006 (Bescheid vom 11.2.2011) des Finanzamtes Wien 1/23 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dietmar Wachter, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 8200 Gleisdorf, Bürgergasse 32, vom 6. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. Jänner 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Denk Wirtschaftstreuhand KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21. Oktober 1997 betreffend Erbschaftssteuer 1995 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt…