…gestützt, wonach dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorzulegen seien. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten, wobei sämtliche…
…Schaden entstanden sein müsse und dieser werde als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die nunmehr geforderten Protokolle der Gemeindekommission oder des Katastrophenfonds seien in diesem Artikel nicht angesprochen worden und würden auch im Nachhinein nicht mehr beschafft werden können. Der Berufungswerber hätte eine Bestätigung der Gemeinde bekommen…
…Schaden entstanden sein müsse und dieser werde als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die nunmehr geforderten Protokolle der Gemeindekommission oder des Katastrophenfonds seien in diesem Artikel nicht angesprochen worden und würden auch im Nachhinein nicht mehr beschafft werden können. Die Berufungswerberin hätte eine Bestätigung der Gemeinde bekommen…
…grundsätzlich erforderlich, Unterlagen über die Schadenserhebung von einer Gemeindekommission bzw. dem Katastrophenfonds vorzulegen, ausnahmsweise aber genüge es, eine "Selbsterklärung" unter Anschluss der entsprechenden Rechnungen beizubringen. Da lt. tel. Auskunft des Sachbearbeiters der Landesregierung O.Ö. Niederschriften der Gemeindekommissionen grundsätzlich nur dazu dienen würden, an den…
…dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen sind regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten (vgl. Sailer…
…erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfonds vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen sind regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Im…
…hinsichtlich der Katastrophenschäden die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorzulegen, die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen - die dem Katastrophenfond vorgelegten Unterlagen betreffend Fremdleistungen seien regelmäßig die Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Werde ein beschädigtes aber…