…Im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG können die Ausgaben hinsichtlich Rückzahlung des gegenständlichen Darlehens aus angeführten Gründen nur im Jahr der tatsächlichen Ausgaben bzw. im Jahr der tatsächlichen Rückzahlung bzw. des Geldmittelabflusses berücksichtigt werden (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Orac-Verlag 1992, § 18 Tz 7 und…
…EStG. Darin sind einerseits Aufwendungen bzw. Ausgaben angeführt, denen ein realer Geldmittelabfluss gegenübersteht (zB Versicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen), aber auch Aufwendungen ohne effektiven Geldmittelabfluss, deren - "fiktiver" - Betriebsausgabencharakter nur kraft gesetzlicher Anordnung besteht. Hiezu zählen insbesondere die als steuerliche Begünstigung zuerkannten "Freibeträge" (Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag…
…EStG. Darin sind einerseits Aufwendungen bzw. Ausgaben angeführt, denen ein realer Geldmittelabfluss gegenübersteht (zB Versicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen), aber auch Aufwendungen ohne effektiven Geldmittelabfluss, deren - "fiktiver" - Betriebsausgabencharakter nur kraft gesetzlicher Anordnung besteht. Hiezu zählen insbesondere die als steuerliche Begünstigung zuerkannten "Freibeträge" (Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag…
…1988 entgegenzuhalten: In dieser Gesetzesbestimmung sind einerseits Aufwendungen oder Ausgaben angeführt, denen ein realer Geldmittelabfluss gegenübersteht (zB. Versicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen), aber auch Aufwendungen, denen kein effektiver Geldmittelabfluss gegenübersteht und deren "fiktiver" Betriebsausgabencharakter nur kraft gesetzlicher Anordnung besteht. Hiezu zählen insbesondere die in …
…EStG. Darin sind einerseits Aufwendungen bzw. Ausgaben angeführt, denen ein realer Geldmittelabfluss gegenübersteht (zB Versicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen), aber auch Aufwendungen ohne effektiven Geldmittelabfluss, deren - "fiktiver" - Betriebsausgabencharakter nur kraft gesetzlicher Anordnung besteht. Hiezu zählen insbesondere die als steuerliche Begünstigung zuerkannten "Freibeträge" (Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag…
…In dieser Gesetzesbestimmung sind einerseits Aufwendungen oder Ausgaben angeführt, denen ein realer Geldmittelabfluss gegenübersteht (z.B. Versicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen), aber auch Aufwendungen, denen kein effektiver Geldmittelabfluss gegenübersteht und deren - "fiktiver" - Betriebsausgabencharakter nur kraft gesetzlicher Anordnung besteht. Hiezu zählen insbesondere die gegenständlichen "Freibeträge"…
…4 EStG 1988. In dieser Gesetzesbestimmung sind einerseits Aufwendungen oder Ausgaben angeführt, denen ein realer Geldmittelabfluss gegenübersteht (zB. Versicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen), aber auch Aufwendungen, denen kein effektiver Geldmittelabfluss gegenübersteht und deren - "fiktiver" - Betriebsausgabencharakter nur kraft gesetzlicher Anordnung besteht. Hiezu zählen insbesondere die…
…nicht stellen." Für den vorliegenden Fall, in welchem eben keine ausformulierten Vereinbarungen getroffen wurden sowie in welchem die Entnahmen (Auszahlungen, Geldmittelabflüsse) real erfolgt sind, sind die genannten Veränderungen im ABGB nicht von Belang. Zum zivilrechtlichen Hauptthema (Rückforderungsanspruch), welches aufgrund einer gegenüber dem ABGB spezielleren Regelung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Halpern & Prinz, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH., 1090 Wien, Wasagasse 4, vom 22. Juli 1994 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch HR Dr. Walter Klang, vom 20. Juni…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Franz Klein, gegen den Bescheid des Finanzamtes Korneuburg betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JG gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 30. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der im angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vertreten durch Dr. Roland Pfleger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1060 Wien, Mariahilferstraße 27/4/16, vom 23. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. November 2004 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 20. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes x vom 16. Dezember 2002 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1.4.1999 bis 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des F und der C, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
Zunächst wurde im Rahmen der Ermittlungen der PASt versucht, den Sachverhalt hinsichtlich der vom Bw. behaupteten Umstände zu klären. Die hierbei an den Bw. gerichteten Fragen wurden von diesem jedoch nicht vollständig beantwortet (siehe Niederschriften vom 19. März 1997, 4. März 1997, 19. März 1998…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des RI gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal/Villach betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 sowie gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 1994 bis 1998 nach der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Fritz Rachensperger, gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Johann (jetzt St. Johann Tamsweg Zell am See) betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1993 und 1994 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…