…ATS. In der Niederschrift zur Schlussbesprechung wird dazu lediglich ausgeführt, eine Abzinsung von Gehaltsvorschüssen sei nach RZ 2370 EStR 2000 nicht zulässig. Die "Zuführung" im Jahr 2001 von 18.707 ATS werde nicht anerkannt. Das Finanzamt folgte der Ansicht des Prüfers und erließ am 16…
…Anschein, der Kredit sei entgegen der vorgelegten Vereinbarung zur Gänze unverzinslich, entstehe daraus, dass neben dem Kreditvertrag noch unverzinste Gehaltsvorschüsse gewährt wurden, die ebenfalls der Sachbezugsverzinsung unterworfen worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Arbeitgeber des Berufungswerbers ist eine Bank. Die…
…vom 24. August 2010 zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung - nur mehr die Frage, ob Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der Sachbezugsverordnung [BGBl II 2001/416]) einen laufenden oder einen sonstigen Bezug (§…
…Abschleppung erfolgt durch AKA in W., Kaskoversicherung bestand keine. Die geplante Besprechung wurde verschoben, wobei ich den Gehaltsvorschuss gewährt habe." Gemeinsam mit der Vorhaltsbeantwortung wurden folgende Unterlagen vorgelegt: Reiseabrechnung September mit entsprechenden Eintragungen am 11. September 2010; Schadensmeldung an die V1, bestehend aus zwei Dokumenten…
…klagender und beklagter Partei wird einvernehmlich mit 15. Juli 2005 aufgelöst, wobei die daraus resultierenden Ansprüche mit den bezogenen Gehaltsvorschüssen aufgerechnet werden. Sämtliche Ansprüche der Klägerin aus dem Dienstverhältnis sind damit endgültig bereinigt und verglichen." Nachdem die Bw zuletzt mit Bescheid vom 2. Juni 2006…
…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…
…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…
…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf die Berufungsjahre anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…
…II Nr. 582/2003, ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Jahr 2011 mit 3,5% anzusetzen. Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben dabei keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich…
…Antrag, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und führte begründend aus: Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 sei hinsichtlich der Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen zuletzt mit Verordnung vom 23.12.2003 dahingehend geändert worden…
…einen Vorlageantrag. Ergänzend führte sie Folgendes aus: Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 sei hinsichtlich der Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen zuletzt mit Verordnung vom 23.12.2003 dahingehend geändert worden, dass der Prozentsatz von 4,5 % auf…
…zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 582/2003, ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% anzusetzen. Nach § 5 Abs. 2 der genannten Verordnung haben die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist…
…zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 582/2003, ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% anzusetzen. Nach § 5 Abs. 2 der genannten Verordnung haben die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist…
…seien. Soweit das Finanzamt in der BVE-Begründung festgestellt hat, dass aus dem vom Bw vorgelegten Kontoauszug über die erhaltenen Gehaltszahlungen auch nicht ersichtlich sei, ob in Vorjahren Gehaltsvorschüsse ausbezahlt worden seien, wäre dies, wenn es aus Sicht des Finanzamtes Anhaltspunkte für derartige Zahlungen gibt…
…durch die Gattin wurde erläutert, er habe durch die schwerwiegende Erkrankung des Sohnes und die damit verbundenen Kosten seine finanziellen Mittel ausgeschöpft. Die Gattin habe einen Gehaltsvorschuss beantragt um die unaufschiebbare Zahnbehandlung durchführen zu können. Der Bw. habe einen Dauerauftrag auf das Sparbuch der Gattin…
…eine Rückstellung gebildet. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Gehaltsvorschüsse an. Ein Zufluss von Arbeitslohn kann darin noch nicht gesehen werden. Er liegt frühestens zu dem Zeitpunkt vor, zu dem der Dienstnehmer den Gehaltsvorschuss in Anspruch nimmt. Auch aus dem seitens des Bw. in der mündlichen…
…Kern des gegenständlichen Berufungsfalles bildet die Frage, ob die aufgrund des Umlaufbeschlusses vom 30. Juni 2001 im Dezember 2001 kumuliert zur Auszahlung gelangte Erhöhung der Geschäftsführerbezüge (S 2,500.000,-) als (echter) Gehaltsvorschuss zu qualifizieren ist, oder aber, ob diesem Betrag unter dem Blickwinkel einer…
…nicht vor Gehaltsauszahlung erfolgt sein. Daraufhin erließ das Finanzamt einen weiteren Vorhalt: Aus den mit Schreiben vom 18.12.2003 vorgelegten Unterlagen sei nicht erkennbar, wofür die Kredite, Darlehen sowie der Gehaltsvorschuss verwendet wurden. Es wurde daher nochmals ersucht, die Rechnungen/Zahlungsbelege über die maßgeblichen…
…386,-- bloß eine Rückstellung gebildet. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Gehaltsvorschüsse an. Ein Zufluss von Arbeitslohn kann in derartigen Fällen darin noch nicht gesehen werden. Er liegt frühestens zu dem Zeitpunkt vor, zu dem der Dienstnehmer den Gehaltsvorschuss in Anspruch nimmt. Mangels Zuflusses eines Teiles…
…beteiligten Gesellschafterin Gertrude K., gewährt. Das Darlehen wurde in den Bilanzen 1995 und 1996 in Höhe von 1.000.000,00 S als Forderung ausgewiesen. Grund für den Gehaltsvorschuss ist, dass sich Herr Albert K. in Kärnten ein Einfamilienhaus gekauft hat. Im Prüfungszeitraum gab es…