…für das Jahr 2004 mit 3.357,96 € festgesetzt mit der Begründung, dass ein durch die konkrete berufliche Tätigkeit im Vergleich zu einer üblichen Gebisssanierung unmittelbar notwendiger Mehraufwand nicht nachgewiesen worden sei. Daher handle es sich bei den geltend gemachten Ausgaben in Höhe von…
…sei jedoch für den Beschwerdeführer noch nichts gewonnen. Es sei wohl ebenfalls unstrittig und bedürfe keiner näheren Ausführungen, dass die vorgenommene Gebisssanierung auch den privaten, höchstpersönlichen Bereich des Beschwerdeführers betreffe. Ein komplettes Gebiss beuge Schäden des Verdauungstraktes vor, ein schadhaftes Gebiss berge die Gefahr weiterer…
…Sanierung seines Gebisses in dieser Form, da zufolge der spezifischen Belastungen beim Blasen eines Musikinstruments im Mundraum Implantate mit einer festsitzenden Suprastruktur Stand der medizinischen Wissenschaft sind. Es war daher die Gebisssanierung mittels Implantaten und Kronen beruflich veranlasst. Dafür, dass die Mehraufwendungen hierfür gegenüber einer…
…Funktionsbeeinträchtigung bewirke, wenn eine entsprechende Gebisssanierung vorliege, handle es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen um behinderungsbedingte Kosten, die ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen wären. Dem Bw. würden seit seiner Kindheit zwei Zähne fehlen, welcher Umstand grundsätzlich (also ohne Gebisssanierung) sehr wohl eine Behinderung darstelle. Dieser…
…seine Gebisssanierung als Werbungskosten berücksichtigt wissen. Vorweg wird festgehalten, dass die primäre Funktion des Gebisses und somit die vorgenommene Gebisssanierung - und zwar auch unanhängig von der beruflichen Stellung des Bw. als Bürgermeister - auch den privaten, höchstpersönlichen Bereich betrifft. Gerade bei Aufwendungen von Gebisssanierungen eines Steuerpflichtigen…