Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Friedrich Brachowicz, Rechtsanwalt em, 5020 Salzburg, Girlingstr. 58/II, vom 19. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 16. Februar 2007 betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Gebührenbescheid und gegen den Bescheid über eine Gebührenerhöhung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, jeweils vom 19. April 2002, ErfNr.xxx betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn G.W., W., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. April 2002 betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der Betrefftext hat zu lauten: Nachsichtsansuchen zu…
…für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel am 10. Februar 2012 ein. Mit Bescheiden vom 23. März 2012 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel für die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß §…
…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 3. März 2010 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß …
…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 18. August 2010 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr., vom 2. März 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. Februar 2011 betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 2. März 2010 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gegenüber dem Berufungswerber 1. die Gebühr gemäß …
…29b StVO samt sechs Beilagen die Gebühr in der Höhe von insgesamt € 37,70 nicht entrichtet hat. Mit Bescheiden vom 1. August 2012 (Gebührenbescheid und Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber der Berufungswerberin für das Ansuchen gemäß …
…zu Geschäftszahl xy, sei erfolgreich gewesen und sei der Berufungswerber sowie die ihn vertretende Rechtsanwaltskanzlei schadlos zu halten, sodass die Gebührenvorschreibung laut Gebührenbescheid vom 02. September 2011 in Höhe von € 19,80 wegen des aufhebenden Bescheides vom 27. September 2011 von Amts wegen aufzuheben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Ingrid Weber, Rechtsanwältin, 1010 Wien, Rotenturmstraße 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom xyz, betreffend Festsetzung der Gebühren gemäß § 14 TP 5 und TP 6 GebG 1957…
…vom AMS ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel weitergeleitet. Vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wurden dem Berufungswerber mit Bescheiden (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) vom 25. Februar 2013 1. die Gebühren gemäß …
…um einen Dienstbarkeitsvertrag sondern um einen Bestandvertrag. Außerdem seien laut Vertrag die mit der Vertragserrichtung verbundenen Gebühren vom Nutzer zu entrichten. Der Gebührenbescheid sei daher auch zu Unrecht gegenüber der Berufungswerberin ergangen, sondern wäre die Gebühr richtigerweise der Firma H. vorzuschreiben gewesen. Das Finanzamt für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der RD, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 30. Jänner 2008, St.Nr., Erf.Nr., betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 16. Juli…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Februar 2010, Erfassungsnummer ZzZ, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer…
Dem Gesetz ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen ist, dass Gebührenverkürzungen, die einer juristischen Person zuzurechnen sind, allgemein anders zu behandeln sind als von natürlichen Personen begangene (VwGH je vom 24.6.1991, 90/15/0057 und 90/15/0058). Von einem Geschäftsführer einer österreichischen…
…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 24. Februar 2009 (1. Gebührenbescheid und 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für die oben angeführte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegenüber der Berufungswerberin 1. die Gebühr gemäß …
…Da der Bw. die Gebühr nicht entrichtete, setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) auf Grund einer Notionierung durch den Verwaltungsgerichtshof gegenüber dem Bw. mit Gebührenbescheid und Bescheid über eine Gebührenerhöhung vom 31. August 2006 gegenüber dem Bw. eine Gebühr gemäß § 24 Abs…
…stehenden Betrag ist bis zur Erledigung der Rechtsangelegenheit auszusetzen. Der Berufung ist Folge zu geben. Der Gebührenbescheid so wie die unzulässige Steuernummer sind e r s a t z l o s aufzuheben." Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Oktober 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. November 2008 betreffend Gebühr und Erhöhung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Dem gegenständlichen Verfahren…