…des Bw. (an Wochentagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 2:00 Uhr früh und am Wochenende in der Zeit von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr früh) sprächen für das Vorliegen eines Barbetriebs. Auf Bars sei die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II…
…vergleichbare Gestaltungen einer vereinfachten Ermittlung der Abgabenbemessungsgrundlagen zu unterwerfen, ergebe sich, dass die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung nur solche Betriebe als Gaststätten erfasse, die einen relevanten Anteil ihres Umsatzes aus der Verabreichung von Speisen erzielten. Nur solche Betriebe befänden sich in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Lage und könnten…
…21,48% (2005) und 12,01% (2006) der jeweiligen, auch unter Einbeziehung der auf die anders geartete rechtliche Würdigung der Anwendungsvoraussetzungen der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung resultierenden Einkommensteuernachforderung (Gesamtauswirkung der Wiederaufnahme), was nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keinesfalls als Missverhältnis zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und der…
… VwGH 18.10.2007, 2006/14/0053). Diesen Feststellungen kann allgemeine Gültigkeit beigemessen werden, sodass es unwesentlich ist, dass die entsprechenden Erkenntnisse nicht zur Gaststättenpauschalierungs-Verordnung ergangen sind. Durchschnittssätze iSd § 17 Abs. 4 EStG müssen Erfahrungswerte darstellen. Auch bei der Gruppe der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe…
…der aus Speisen erzielte Umsatz sei fallbezogen im Verhältnis zum Getränkeumsatz ohne wirtschaftliche Bedeutung. Die Ermittlung des Gewinnes nach der Gaststättenpauschalierungsverordnung sei daher nicht zulässig. In Tz 2 "Gewinnermittlung" wurden die "steuerlichen Auswirkungen" der Nichtanwendung der Gewinnpauschalierung beziffert. In der Beilage zu Tz 2 wurden…
…Gastwirtin, ermittelte den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Außenprüfung wurde die Feststellung getroffen, dass die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II 227/1999 (kurz: Verordnung), im vorliegenden Fall nicht angewendet werden könne. Bei dem vom Bw…
4. Der Prüfer ist von der - auf § 17 Abs. 4 und 5 EStG 1988 gestützten - Überlegung ausgegangen, dass eine Pauschalierung nur Steuerpflichtigen zustehe, deren steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse "annähernd gleich seien". Nur für solche Gruppen von Steuerpflichtigen könne es vergleichbare Erfahrungswerte geben, die geeignet seien…
…weil sie ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 die Anwendung der Verordnung des BM Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des…
…erzielt worden sei, im Lokal der Bw. in den geprüften Jahren nur 2,2% (2004), 1,6% (2005) bzw. 1,1% (2006) des Gesamtumsatzes betragen habe, sei die Ermittlung des Betriebsergebnisses nach der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, nicht zulässig gewesen. Die Prüferin…
…Euro bzw. 65.246,03 Euro. Das Finanzamt folgte bei der Erlassung der Einkommensteuerbescheide den Feststellungen des Prüfers. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 führte der Bw. aus, er habe im Streitjahr alle Voraussetzungen für die Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227…
…geartete Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes, rechtfertige einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht. Zu den Feststellungen der Prüferin, dass der Betrieb K-Bar nicht den Richtlinien der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung entspreche, brachte er vor, die K-Bar werde als eigenständiger Betrieb geführt…
…Vollpauschalierung) bzw. in umgekehrter Richtung Verbindlichkeiten gegen Ende des Gewinnermittlungszeitraumes der Vollpauschalierung nicht bezahlt würden. In Anbetracht der Möglichkeit, in jedem Besteuerungsabschnitt die Wahl zwischen der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Besteuerung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 neu treffen zu können, hätte…
…Verordnung BGBl. Nr. II 227/1999 ("Gaststättenpauschalierungs-Verordnung", kurz: VO) ermittelte Gewinne aus Gewerbebetrieb sowie Vorsteuerbeträge aus. Nach einer Außenprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wurde - unter Tz. 3 des Berichts vom 29.9.2009 - die Feststellung getroffen, dass eine Pauschalierung (nach der genannten Verordnung…
… 2 Abs. 2 der Gaststättenpauschalierungs-VO. Die von der Betriebsprüfung relevierte Interpretation, wonach das Bestehen eines maßgeblichen Speisenangebotes für die Anwendung der Pauschalierungs-VO erforderlich sei, würde weder aus der Verordnung selbst, noch aus den einschlägigen Bestimmungen der Einkommensteuerrichtlinien zu entnehmen sein. Das von ihm…
…mit der Bezeichnung "Xcafe" bzw. "Y die Bar". Seit dem Jahr 2002 ermittelt die Bw. den Gewinn für dieses Lokal nach der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 betreffend Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Anlässlich einer für die Jahre 2002, 2003 und 2004 durchgeführten Außenprüfung stellte der…
…ein Jahresabschluss erstellt wurde, und der Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2005 durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt worden ist. Nach dem eindeutigen Gesetzes- und Verordnungswortlaut steht die Inanspruchnahme der Gewinnpauschalierung im Falle freiwillig geführter Bücher jedoch nicht zu. Eine Ausdehnung der Anwendungsvoraussetzungen ist aufgrund des klaren…
…auch das Protokoll über den Ortsaugenschein des Finanzamtes vom 29. Oktober 2012). Eine frische, individuell für den Gast vorgenommene Zubereitung von Speisen, wie sie von der Rechtsprechung für die Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierungsverordnung BGBl. II Nr. 227/1999 gefordert wird, liegt sohin im Entscheidungsfall nicht vor…
…zur Folge haben könnte), wird vom Bw. mit keinem Wort näher erläutert. Der gesonderte Ansatz von Rückstellungsdotationen ist jedoch überdies auch aus folgendem Grund nicht zulässig: Der Bw. begehrte in den Streitjahren die Inanspruchnahme der Pauschalierung nach der Gaststättenpauschalierungsverordnung. § 17 Abs. 4 letzter Satz EStG…
…als "F Bar" angeführt worden, zumal bewusst gewesen sei, dass bei einem Betrieb solcherart (Barbetrieb) es zu Problemen mit dem Finanzamt hinsichtlich der Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierungsverordnung kommen könne. Die als Beilage zum Komb 11E angefügte "Umsatzverprobung" weise ausschließlich Getränkeumsätze aus. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sei…