…und unter Bedachtnahme darauf, der Verordnung keinen völlig unbestimmten Anwendungsbereich beizumessen, erschließt sich dem VwGH folgende Interpretation des § 2 der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999: Die Verordnung erfasst als Gaststätten keine anderen Betriebe als solche, die den Gästen auch frisch in einem Küchenbereich…
…erzielt worden sei, im Lokal der Bw. in den geprüften Jahren nur 2,2% (2004), 1,6% (2005) bzw. 1,1% (2006) des Gesamtumsatzes betragen habe, sei die Ermittlung des Betriebsergebnisses nach der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, nicht zulässig gewesen. Die Prüferin…
… 4 Abs 1 EStG ermittelt. Danach wurde auf Gewinnermittlung nach § 17 Abs 4 und 5 EStG (Gaststättenpauschalierung) gewechselt. Es wurde sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich pauschaliert. Nach Meinung des Finanzamtes wurde die Pauschalierungsverordnung zu Unrecht in Anspruch genommen. Dazu wird folgendes ausgeführt: Das Lokal des…
…dem Hotelbetrieb L werde im Winter eine Apres-Ski Bar in unmittelbarer Nähe zum Hotel betrieben. Das Hotel sei aufgrund der Größe kein pauschalierungsfähiger Betrieb, für die Bar werde hingegen die Gaststättenpauschalierung in Anspruch genommen. Die Betriebe seien umsatzsteuerlich ein Unternehmen. Die Organisation - Einstellung Personal…
…der Jahre 2000 bis 2006 auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. II 227/1999 ("Gaststättenpauschalierungs-Verordnung", kurz: VO) ermittelte Gewinne aus Gewerbebetrieb sowie Vorsteuerbeträge aus. Nach einer Außenprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wurde - unter Tz. 3 des Berichts vom 29.9.2009 - die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J, vertreten durch Feilenreiter & Co Wirtschaftsprüfungs GmbH, 8990 Bad Aussee, Hürschweg 28, vom 17. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 19. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2004…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Winner& Wieser KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Bericht (§ 150 BAO) u.a. Nachstehendes fest: "Tz 1 Gaststättenpauschalierung: Der Abgabepflichtige führte im Prüfungszeitraum zwei Lokale mit der Bezeichnung "Disco FV" für die Zeit von 04.10. bis 31.12.2006 und "Bar F K" für den Zeitraum 2003 bis Ende August 2009. Seit…
…Euro bzw. 65.246,03 Euro. Das Finanzamt folgte bei der Erlassung der Einkommensteuerbescheide den Feststellungen des Prüfers. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 führte der Bw. aus, er habe im Streitjahr alle Voraussetzungen für die Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227…
…Zeiträume 2004 bis 2006 betreffenden Außenprüfung stellte der Betriebsprüfer in Tz. 2 seines BP-Berichtes vom 17.11.2008 Nachstehendes fest: "Tz. 2 Anwendung Gaststättenpauschalierungs-VO Im Prüfungszeitraum erfolgte die Gewinnermittlung i.S. der Pauschalierungsverordnung für das Gaststättengewerbe. Diese Pauschalierung kommt für Betriebe u.a…
…Innsbruck, Innrain 32, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Außenprüfung wurde die Feststellung getroffen, dass die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II 227/1999 (kurz: Verordnung), im vorliegenden Fall nicht angewendet werden könne. Bei…
4. Der Prüfer ist von der - auf § 17 Abs. 4 und 5 EStG 1988 gestützten - Überlegung ausgegangen, dass eine Pauschalierung nur Steuerpflichtigen zustehe, deren steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse "annähernd gleich seien". Nur für solche Gruppen von Steuerpflichtigen könne es vergleichbare Erfahrungswerte geben, die geeignet seien…
…unter anderem folgende Feststellungen getroffen: "1) Gewinnermittlung 2005 a) pauschalierte Gewinnermittlung Für das Jahr 2005 wurde der Gewinn aus dem Betrieb des bis zum 31.12.2005 von der Innsbrucker Messegesellschaft einschließlich der Konzessionen gepachteten Messerestaurants nach der Verordnung BGBl II 227/1999 (Gaststättenpauschalierungsverordnung) ermittelt…
…2005 jeweils 8%, 2006 7% und 2007 6% betrage. Aufgrund des im Vergleich zum differenzierten Getränkeangebot geringen Speisenangebotes sei die Gaststättenpauschalierung abzuerkennen und der Gewinn unter Zugrundelegung der zur Verfügung gestellten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln, was zu entsprechenden Gewinnerhöhungen führe (vgl. Bericht vom 5…
…des Bw. (an Wochentagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 2:00 Uhr früh und am Wochenende in der Zeit von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr früh) sprächen für das Vorliegen eines Barbetriebs. Auf Bars sei die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II…
…21,48% (2005) und 12,01% (2006) der jeweiligen, auch unter Einbeziehung der auf die anders geartete rechtliche Würdigung der Anwendungsvoraussetzungen der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung resultierenden Einkommensteuernachforderung (Gesamtauswirkung der Wiederaufnahme), was nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keinesfalls als Missverhältnis zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und der…
…das zur Anschaffung des ersten Pensionsgebäudes aufgenommene Darlehen wurde von den Bw. beibehalten. Strittig ist, ob die Veräußerung des Pensionsgebäudes samt Inventar von der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung umfasst ist oder nicht. Nach § 17 Abs. 4 EStG 1988 können für die Ermittlung des Gewinnes mit Verordnung des…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat in den elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen der Jahre 2007 bis 2009 angegeben, den Gewinn pauschal unter Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung ermittelt zu haben. Per Post wurde jeweils die Beilage (Komb 11E) zur Einkommensteuererklärung eingereicht…
…der Terrasse vor der Kioskausgabe (6 Biertischgarnituren mit jeweils 8 Sitzplatzen) und - im Eingangsbereich für die Gaststätte (6 Stehtische mit jeweils 4 Barhockern) | 24 | 48 24 | Gesamt: | 24 | 72 Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Gaststättenpauschalierung seien somit nicht erfüllt…
…Rechtsvorschriften geführt hat, ist die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 3 BAO jedenfalls gegeben. b) Gaststättenpauschalierung (2007/2008): Gemäß § 17 Abs. 4 EStG 1988 können mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen Durchschnittssätze für die Ermittlung des Gewinnes für Gruppen von Steuerpflichtigen aufgestellt werden. Die Durchschnittssätze sind…