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5 Treffer1584 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0544-G/06Gasthörer an einer Universität im Ausland und Erwerb von Sprachkenntnissen als Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2007

…Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab Februar 2006 mit der Begründung abgewiesen, die Inskription als Gasthörer an einer ausländischen Universität stelle keine Berufsausbildung im Sinn des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 dar. Zum maßgeblichen Sachverhalt führte die Berufungswerberin in ihrer Berufungsschrift aus: "M. hat am 18…

UFSI RV/0380-I/06Häusliches Arbeitszimmer, div. Werbungskosten (Weiterbildung, Fachbücher, Büromaterial, Fahrtkosten, Telefon)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…des Berufungswerbers vom 12.07.2004 sei dann von einem Sonderstatus die Rede, den er an der Fachhochschule Aalen inne gehabt habe und er die Vorlesungen auch ohne Gasthörerstatus besuchen habe können. Dem von ihm am 9.9.2004 vorgelegten Schreiben der Fachhochschule Aalen sei…

UFSW RV/2877-W/08Deutschkurs keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt nicht um mehr als ein Semester überschreiten. Gemäß § 9 Abs. 4 AHStG sind außerordentliche Hörer und Gasthörer nicht zu den für ordentliche Studien eingerichteten Prüfungen zugelassen. Sie sind jedoch berechtigt Ergänzungsprüfungen, sowie Prüfungen im Rahmen von Hochschulkursen abzulegen. Gemäß …

UFSW RV/2001-W/02Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2007

…nachzuweisen, daß sie die deutsche Sprache in einem Ausmaß beherrschen, das einen erfolgreichen Studienfortgang und den Abschluß des Studiums in angemessener Zeit erwarten läßt. § 9 Abs.4 AHStG Außerordentliche Hörer und Gasthörer sind zu den für ordentliche Studien (§ 13 Abs. 1) eingerichteten Prüfungen nicht zugelassen…

UFSW RV/0423-W/07Aufwendungen für berufsbegleitenden Lehrgang in Logotherapie einer AHS-Lehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008Teil 1/2

…die Kurse des Institutes "C." im Lehrgangsabschnitt "Theorie" als GasthörerInnen besuchen. Diese Gasthörer brauchen keine Prüfungsarbeiten mitzuschreiben und würden auch keine Zeugnisse erhalten, die sie zur offiziellen Anwendung des logotherapeutischen Gedankengutes berechtigen. Ihre Kurs erworbenen Kenntnisse können bei den Gasthörern zu deren persönlicher Weiterbildung beitragen…