…kommt der Tatsache, ob ein Fahrzeug zulassungsrechtlich bzw. gewerberechtlich als Hotel- bzw. Gästewagen eingestuft wird, nur Indizienwirkung zu. Es kommt in diesem Bereich nämlich nicht auf das Vorhandensein einer Gewerbeberechtigung an (VwGH 27.8.1998, 98/13/0080). Es genügt somit nicht, dass die Beförderung…
…genannten Gesetzes erfasst (in Einklang mit dem Wortlaut des Gewerbescheins der Bw.) die Beförderung der Wohngäste vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, nicht aber beispielsweise die Beförderung von Hotelgästen zu Aufstiegshilfen von Schifahrern (für Zwecke der Sportausübung). Wären unter Gästewagen iSd …
…von Hotel- und Pub-Gästen hinaus auch für andere betriebliche und/oder private Zwecke verwendet werde. Das Finanzamt bestritt die Tatsache, dass die Beförderung von Pub-Gästen vom Gästewagen-Gewerbe umfasst sei, weil sich in der betroffenen Gemeinde seit längerem der Standort einer Taxikonzession befinde…
…1991: damals "Miet- und Platzkraftwagen"; geändert in "Miet-, Taxi und Gästewagen" durch das Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl. I Nr. 24/2007). Die Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist für eine bestimmte Zahl von Fahrzeugen zu erteilen (§ 4 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz). Eine Vermehrung…
…Gewerbe zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelVerkG). § 3 Abs. 1 Z 4 des genannten Gesetzes erfasst die Beförderung der Wohngäste vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, nicht aber beispielsweise die Beförderung von Hotelgästen zu Ausflugsfahrten. Wären unter Gästewagen…
…der nicht in Beherbergung genommenen Gäste von Gastgewerbebetrieben gemäß § 111 GewO 1994 durch Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt oder von ihrer Unterkunft und umgekehrt (Gästewagen-Gewerbe). Die Befreiungsbestimmung des § 3 Z 3 NoVAG für kurzfristige Vermietungen bezieht…
…bringt die Bw. vor, durch den schlechten Geschäftsgang gezwungen gewesen zu sein, als zweites Standbein das Gästewagengewerbe anzumelden und zwei Gästewagen anzuschaffen. Gäste hätten zum Teil vom Flughafen abgeholt werden müssen, wegen des in Mode gekommenen "Package-Angebotes" sei man gezwungen gewesen, für Gäste Pauschalfahrten…
…ermittelt wurde, ist es zweckmäßig, in diesem Verfahren auch über die Vortragsfähigkeit der auf die beiden Gesellschafter entfallenden Verlustanteile abzusprechen. 4. Zum Streitpunkt "Vorsteuerabzug und Vergütung der Normverbrauchsabgabe für Gästewagen" Dient ein PKW zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung, so steht gemäß § 12 Abs. 2…
…3) für Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen und auf Kraftfahrzeuge vor, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden. Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist nach § 4 Z 1 NoVAG in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4), der gewerblichen Vermietung (§ 1 Z 2)…
…Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Nach § 3 NoVAG 1991 sind von der Normverbrauchsabgabe befreit: Z. 3 Vorgänge in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen…
…S/08 ausdrücklich ausgeführt werde, dass für Zwecke der Umsatzsteuer der Tatsache, ob ein Fahrzeug zulassungsrechtlich bzw. gewerberechtlich als Hotel- bzw. Gästewagen eingestuft werde, nur Indizienwirkung zukomme. Weiters sei auszuführen, dass die Vorschrift des expliziten Nachweises des Verwendungszweckes aufgrund des Zulassungsscheines, in dem der betreffende…
…6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994. Mit 11. 12. 2007 wurde die Gewerbeberechtigung "Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers" erteilt. Am 26. 3. 2008 wurde für die Bw ein neuer BMW M3 Coupé zum Verkehr zugelassen. Laut Prüfungsbericht wurde am 2. 4. 2008…
… 3 Z 3 sind u.a. von der NoVA Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen befreit. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung hat zur Voraussetzung, dass das Fahrzeug zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dient. Die Befreiung erfolgt gemäß § 12 leg cit im Wege der…
…Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, waren von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, befreit. Die Befreiung erfolgte…
…und veranlagt. Für das Jahr 2005 wurden die Umsätze mit € 1.052.300,18 und die Vorsteuer mit € 212.985,39 erklärt und veranlagt. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden für die Berechnung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2002 mit € 17.789,68…
…angab, dass die angeschafften PKW zu 80% und 100% gewerblich genutzt würden und diese Beförderung der Arbeitskräfte den Kunden gesondert in Rechnung gestellt worden sei. Die Betriebsprüfung habe für den Zeitraum 1998 bis 2002 Rechnungen abverlangt, in denen die besagten Beförderungskosten gesondert ausgewiesen worden wären…
…Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung ... verwendet werden. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist nach § 4 Z 1 NoVAG in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4), der gewerblichen Vermietung (…
…Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen." - § 3 Z 3 NoVAG, BGBl. Nr. 695/1991 idF BGBl. I Nr. 180/2004, lautet: "Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit: 3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen…
Nach Ansicht des UFS lag in den strittigen Jahren - wie bereits vorstehend ausgeführt -eine mindestens 80% gewerbliche Vermietung des BMW X5 nicht vor, die Vorsteuer ist daher nicht abzugsfähig. 2.) NOVA: § 3 NoVAG 1991 idf Streitjahr 2002 geltenden Fassung- Steuerbefreiungen "Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit…
…eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 vorliegt. Nach § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind Vorgänge in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi-und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für…