…2 AVG, nach welchem der Fristenlauf für eine Wiederaufnahme frühstens mit der Zustellung des betroffenen Bescheides beginnt, sieht § 303 Abs. 2 BAO eine derartige Regelung nämlich nicht vor. Der am 15. Jänner 1999 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag der Bw. erfüllte somit die gesetzlichen Voraussetzungen auch aus diesem…
…05.2008 erforderlich gewesen. Erst mit diesem Bescheid sei behördlich die Nichtigkeit des Bescheides vom 10.02.1997 festgestellt worden weshalb frühestens mit diesem Zeitpunkt der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages beginnen könne. Der Wiederaufnahmeantrag sei ein aus Rechtsschutzüberlegungen gebotener Rechtsbehelf, der beispielsweise dann…
…Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages beginnen. Ausdrücklich sei abschließend auch darauf zu verweisen, dass es nicht nur eine Wiederaufnahme auf Antrag, sondern auch eine Wiederaufnahme von…
…Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages beginnen. Ausdrücklich sei abschließend auch darauf zu verweisen, dass es nicht nur eine Wiederaufnahme auf Antrag, sondern auch eine Wiederaufnahme von…
…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes kann eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…
…werden muss"...). Dessen Nichtigkeit sei erst mit dem Zurückweisungsbescheid vom 7. Mai 2008 ausgesprochen worden. Frühestens ab diesem Zeitpunkt könne der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Auch eine verfassungskonforme Interpretation komme zum selben Ergebnis. c. Gemäß § 209 a BAO sei auch…
…habe daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen können. In diesem Umfeld könne eine Interpretation der Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme…
…auch keiner Zurückweisungsbescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirkes in Wien bedurft. Erst mit diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringen des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen.…
…ab diesem Zeitpunkt kann daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag auf Wiederaufnahme sei ein zusätzlich gebotener Rechtsbehelf, wenn das Finanzamt mit der Erlassung des abgeleiteten Bescheides säumig sei. Die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme könne daher…
…diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme sei bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides folglich…
…für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Da die Zurückweisungsbescheide des Finanzamtes I. erst am 7. Mai 2008 ergangen seien, womit die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden sei, könne frühestens erst ab diesem Zeitpunkt daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages…
…die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden sei, weshalb (frühestens) erst ab diesem Zeitpunkt auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen könne. Unter Punkt "2.) abgelaufene Dreimonatsfrist" konterte der Bw. dem Finanzamt, dessen Meinung zufolge ein Nichtbescheid am…
…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes kann eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben : Die Frist für…
…vom 10.02.1997 festgestellt. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt kann daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Mein Antrag auf Wiederaufnahme ist (bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides) folglich ein - aus Rechtsschutzüberlegungen gebotener - (zusätzlicher) Rechtsbehelf, der beispielsweise dann von Bedeutung…
…diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme sei bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides folglich…
…diesen Zurückweisungsbescheiden sei behördlich die Nichtigkeit der Bescheide vom 10. Februar 1997 festgestellt worden. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt könne daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme sei bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides folglich…
…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes könne eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…
…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes könne eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…
…sein wird - diese Frist bei weitem überschritten hat, erübrigt es sich auf alle weiteren Voraussetzungen, die für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme erfüllt sein müssen, einzugehen. Der Fristenlauf für die beantragte Wiederaufnahme hat bereits mit Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 2006, nämlich mit 3. September 2007…
…nach wie vor nicht eingeantwortet. Auf Vorhalt der Referentin, dass in der mündlichen Verkündung der Berufungsentscheidung am 24. November 1999 der Fristbeginn für den Wiederaufnahmeantrag zu sehen sei, entgegnete der steuerliche Vertreter der Bw., dass eine nachweisliche Kenntnisnahme der Wiederaufnahmegründe erst bei Vorliegen der schriftlichen…