…während hinsichtlich der Pensionsabfindung Art. 18 iVm Art. 23 DBA Schweiz allein Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. Kommt aber die Freistellungsmethode zur Anwendung, bleibt für eine zusätzliche Anrechnung kein Raum. Österreich ist zwischenstaatlich nicht verpflichtet und innerstaatlich nicht berechtigt, eine von der Schweiz abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuer…
…in Liechtenstein gemäß Art. 19 iVm Art. 23 DBA-Liechtenstein die Freistellungsmethode zur Anwendung gelangte und ein Wohnsitz in Österreich daher noch keine Steuerpflicht nach sich zog, wäre es im Falle der Schweizer Einkünfte bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Österreich gemäß Art. 15 iVm Art…
…22 Abs. 1 DBA-Ungarn in Österreich steuerbefreit (sog. Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Nach der vorgelegten Aufstellung des Bw. - die im Zuge einer Anfrage vom Arbeitgeber als zutreffend bezeichnet wurde - ergibt sich folgende Aufteilung der Einkünfte: Arbeitgebers hat der Bw. im Jahr 2004 285 vertraglich vereinbarte…
…BVBA & Co " ergebe sich, dass die Ersetzung der Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode zu keiner Ungleichbehandlung führe, wenn die Anrechnungsmethode die Ausübung der Tätigkeit im anderen Staat lediglich kostspieliger mache, als im Rahmen der Freistellungsmethode. Daraus ergab sich für den VwGH folgendes: § 10 Abs 2 KStG…
…Auge gefasst werden. Maßgeblich sei vielmehr, welche (bei angenommener Verdrängung) zu wählende Regelung sich am besten in die verbleibende Systematik einfüge. Trotz Mutter-Tochter-Richtlinie habe der Gesetzgeber grundsätzlich die Freistellungsmethode gewählt, während die Anrechnung nur unter den engen Voraussetzungen des § 10 Abs 3 (§ 10…
…22 Abs. 1 DBA-Ungarn in Österreich steuerbefreit (sog. Freistellungsmethode). Für eine rechtmäßige Besteuerung ist es daher unerlässlich zu erforschen, wie viele Arbeitstage der Bw. in den jeweiligen Kalenderjahren tatsächlich geleistet hat und wie viele Tage er hiervon in Österreich tatsächlich gearbeitet hat. Die Ermittlung…
…ist der in Österreich steuerpflichtige Anteil am Arbeitslohn gemäß Art. 22 Abs. 1 DBA-Ungarn steuerbefreit (sog. Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Nach Auskunft des Arbeitgebers hat der Bw. im Jahr 2004 285 vertraglich vereinbarte, tatsächliche Arbeitstage geleistet, wovon er an 127 Tagen in Österreich tätig war…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der PBH, vertreten durch LL, vom 6. Juni 2005 und 20. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 19. Mai 2005 und 10. Juni 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung der Körperschaftsteuerbescheide für 2001…
eine Depotentnahme keinen Umstand darstellt, der die Abzugspflicht beendet, weil die KEST-Pflicht gar nicht an die Depotverwahrung anknüpft weil eine Meldung über die Abzugspflicht beendende Umstände in den konkreten Fällen nicht erfolgte • anlässlich der Depotentnahme keine anteiligen Kapitalerträge zuflossen. Anwendung von § 117 BAO In…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 10. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw. gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 8. Juli 2002 des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch Oberrätin Mag. Anneliese Kollienz, betreffend Kapitalertragsteuer April 1998, Juli 1998 und…
An dieser Rechtsansicht vermag auch nichts der Verweis der Berufungswerberin auf die EStR 2000 Rz 6187 idF vor dem 12. Juni 2001, der zu Folge bei einem vorzeitigen Verkauf einer Nullkuponanleihe die Kapitaleinkünfte erst im Zeitpunkt der Einlösung (Laufzeitende) als zugeflossen im Sinne des § 19…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vom 25. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 30. Mai 2001 betreffend Kapitalertragsteuer Jänner bis März 1999 und Mai 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HLB, vertreten durch LL, vom 6. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 13. Mai 2005 betreffend Abweisung eines Antrages vom 23. März 2005 auf Aufhebung des Körperschaftsteuerbescheides 2002 gemäß § 299 BAO entschieden: Der…
Nach § 95 Abs. 4 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 hat der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Die Kapitalerträge gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung ... 2. Bei Einkünften…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., sowie der gemäß § 257 Abs. 1 BAO der Berufung beigetretenen Personen 1) Dietlinde H. 2) Günter M. 3) Ing. Mag. S. gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 26. Februar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vom 25. September 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 26. Februar 2002 betreffend Kapitalertragsteuer für die Monate Monate Juli und August 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ am 10. Dezember 2003 über die Berufung der Bw. gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 8. Juli 2002 des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch Mag. Anneliese Kolienz, betreffend Kapitalertragsteuer Mai 1997, Juni 1997, Juli…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Adr., vom 3. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
Zu beachten sei auch, dass jede Bank, die von sich aus die finanzmathematische Abgrenzungsmethode gewählt habe, sich einem äußerst großen Risiko ausgesetzt hätte: Nach allen bis zum vergangenen Jahr bekannten Verwaltungsauffassungen und Interpretationen sei davon auszugehen gewesen, dass auch die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten werde…
Im vorliegenden Fall sei auch zusätzlich noch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um ein zweiseitiges Abgabenrechtsverhältnis zwischen der die Kapitalertragsteuer einhebenden Bank und dem Fiskus handelt, sondern dass eine Dreiecksbeziehung zwischen dem Fiskus, der Bank und dem eigentlichen Steuerpflichtigen vorliege. Die Bank habe…