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6 Treffer1538 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0079-L/09Zustellung eines Spruchsenatserkenntnisses an einen Freigänger während seiner Strafhaft an seiner Wohnanschrift; Zurückweisung eines unzulässigen Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.12.2009

…bestätigt den Strafvollzug, bringt aber insoweit Aufklärung, als der Strafhäftling F zur Vorbereitung seiner Haftentlassung immer wieder Freigang zur Besorgung seiner Interessen und Betreuung seiner Mutter an seiner Wohnanschrift in X erhalten hat. Dies stimmt mit den Angaben des Einschreiters insoweit überein, als er davon…

UFSW RV/1081-W/03Kein Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes, wenn Ehegatte eine ca. 3-jährige Strafhaft verbüßt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet bin und während der gesamten Zeit, obwohl mein Gatte seit Jänner 2001 als Freigänger in der JA Simmering war und er mindestens 3 Wochenenden pro Monat sowie 2 Haftunterbrechungen von jeweils 8 Tagen, bei uns im gemeinsamen Haushalt (mit mir…

UFSW RV/1310-W/10Für vorgebliche Empfänger von Vertretungshonoraren bei Unmöglichkeit einer tatsächlichen Vertretung keine Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011

…findet sich im vorgelegten Verwaltungsakt der Vermerk, dass im Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände nur Schubhäftlinge, oder Personen mit Verwaltungsstrafhaft untergebracht werden, jedoch keine "Freigänger" dort untergebracht werden. Aus oben gesagtem ergibt sich, dass das Finanzamt in den vom Bw. bekämpften Einkommensteuerbescheiden in denen es ausgeführt hat…

UFSW RV/2363-W/09Zurückweisung von Wiederaufnahmsanträgen als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2011

…in der Stellungnahme des Betriebsprüfers Herrn B richtig festgestellt wurde, lagen Buchhaltungskonten im Zuge der Betriebsprüfung nicht vor. Nunmehr ist Herr A Freigänger und hat uns mit Datum 3.4.2006 die Buchhaltungskonten ausgedruckt, die nunmehr zur Prüfung bzw. Rechtfertigung der Wiederaufnahme seit April vorliegen…

UFSW RV/1936-W/06Nachholverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009Teil 1/2

…Wie auch in der Stellungnahme der Betriebsprüfung richtig festgestellt worden sei, seien die Buchhaltungskonten 2000 im Zuge der Betriebsprüfung nicht vorgelegen. Nunmehr sei Herr S Freigänger und habe dem Bw. mit Datum 3. April 2006 die Buchhaltungskonten ausgedruckt. Diese lägen nunmehr seit April zur Prüfung…

UFSW RV/3564-W/02Schätzung von Vorsteuerbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…sei. Es sei derzeit nicht absehbar, wann der Bw. zur Aufsuchung der nötigen Belege die dafür erforderliche Freizeit erlangen werde können. In der Zeit des Freigangs wäre der Bw. bei einem Unternehmen in L. beschäftigt gewesen, und hätte dieser Ort nicht verlassen werden dürfen. Lt…