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UFSL RV/0874-L/11Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn einer Berufsausbildung nach Absolvierung des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2011

…für o. g. Kinder für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz-und Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zu frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz-oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, Anspruch auf Familienbeihilfe. Lt. dem Familienbeihilfenantrag…

UFSF RV/0110-F/10Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginnes oder der Fortsetzung der Berufsausbildung betreffend Familienbeihilfenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…obzitierten § 2 Abs. 1 lit. e FLAG 1967 als erfüllt angesehen werden können. Der frühestmögliche Zeitpunkt des Beginns bzw. der Fortsetzung der Berufsausbildung war im vorliegenden Fall mit März 2010 gegeben. Für die Zeit zwischen Beendigung des Zivildienstes und Beginn des Studiums (Berufsausbildung) besteht gemäß …

UFSS RV/0214-S/10Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn einer Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…ersten Woche im Juli 2009, vor allem auch im Vergleich zu einem unmittelbar vorher Maturierenden, für den Sohn des Bw zumutbar gewesen. Da der Sohn den frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn der Berufsausbildung, das Wintersemester 2009/2010, nicht wahrgenommen hat, bestünde für den Zeitraum Juli…

UFSL RV/0168-L/121. Familienbeihilfe für die Zeit nach der Matura 2. frühestmöglicher Zeitpunkt einer weiteren Ausbildung 3. Tests für ein Auswahlverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013

…vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird," Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Ziel einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1…

UFSF RV/0397-F/02Die Fortsetzung bzw. der Beginn der Berufsausbildung erfolgte ab Beendigung des Präsenzdienstes zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…dass der Sohn des Bw. seine Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt - nämlich nach aller durchgeführten Aufnahmeverfahren und Ablegung der "secondary studies" im Jänner 2002 - begonnen bzw. fortgesetzt hat. Die Rückforderung der bereits gewährten Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge erfolgte somit zu Unrecht und es war wie im…

UFSL RV/0772-L/09Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung (Studium) nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…möglich gewesen, in der Zeit vom 11.02.2008 bis 28.02.2008 zu inskribieren. Aus diesem Grund sei der frühestmögliche Zeitpunkt zur Fortsetzung der Ausbildung nach dem Ende des Präsenzdienstes nicht das Sommersemester (SS) 2008, sondern erst das Wintersemester (WS) 2008/2009 gewesen. Daher…

UFSW RV/0438-W/08Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes erfolgte bei erfolgloser Bewerbung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…" an der Fachhochschule W G. nur zu Beginn des Wintersemesters möglich gewesen sei. Demnach sei dies der frühestmögliche Zeitpunkt zwischen Ende des Präsenzdienstes und dem Studienbeginn gewesen, den N. mit der Abgabe seiner Bewerbung wenige Tage nach dem Ende des Präsenzdienstes wahrgenommen hätte. Der Bw…

UFSL RV/1251-L/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Ende einer Schulausbildung und Beginn des Studiums, wenn Studienbeginn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

…FB-Anspruch mit der Begründung, dass D. sein Studium an der TU Graz nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende seines Präsenzdienstes (Entlassung aus dem Präsenzdienst am 10.01.2012) - dies wäre nach Ansicht des Finanzamtes das SS 2012 gewesen - begonnen habe. Die Bw. argumentiert…

UFSL RV/0335-L/09Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

…vom 9.12.2008. Sinngemäß bringt sie in dieser Eingabe im Wesentlichen vor, dass ihr Sohn nach Beendigung des Präsenzdienstes zum frühestmöglichen Zeitpunkt - unter Beachtung der Umstände, dass dieser auch die erforderlichen Prüfungen zeitgerecht ablegen könne - seine Ausbildung fortgesetzt habe. Der Aufbau des Studiums Architektur…

UFSG RV/0060-G/04Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des "Präsenz- oder Zivildienstes" begonnen oder fortgesetzt wird, gewährt. Gemäß § 10 Abs…

UFSG RV/0601-G/12Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Von allen hier im Gesetz taxativ genannten Anspruchsgründen auf Familienbeihilfe kann nur zweifelhaft sein, ob die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt worden ist (§ 2 Abs. 1 lit e FLAG). Was unter…

UFSW RV/4023-W/09Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…bis September 2009 mit der Begründung ab, dass M nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Zivildienstes mit der Ausbildung (das wäre das Sommersemester 2009) an der Wirtschaftsuniversität Wien begonnen habe. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid wurde von der Bw. wie folgt begründet: "Punkt…

UFSW RV/3940-W/08Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung bestünde, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt werde. Da C nicht im Sommersemester 2008 inskribiert gewesen wäre, sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Am 30.10…

UFSW RV/1329-W/03Wurde das Studium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2006

…fehlt allerdings in § 2 Abs. 1 lit. e FLAG. Es besteht nun aber keinerlei Zweifel, dass der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn des Studiums nach Ende des Präsenzdienstes per 28. Februar 2003 der 1. März 2003 gewesen wäre. Die vom Bw. angestellten Überlegungen hinsichtlich eines…

UFSS RV/0112-S/11Berufsausbildung nach dem Ende des Ausbildungsdienstes nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.03.2012

…vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, ...................." Durch das BGBl. I Nr. 30…

UFSW RV/2236-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Was unter Berufsausbildung zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher definiert. Entsprechend der ständigen…

UFSW RV/0143-W/03Entrichtung bei Überrechnung; Wahrnehmung eines Terminverlustes für Verwirkung eines Säumniszuschlages;Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…worden wäre, nicht gefolgt werden kann. Da mangels Vorhandenseins eines Kuverts ein Nachweis des Zeitpunkts der Postaufgabe nicht geführt werden kann, die Umsatzsteuervoranmeldung jedoch am 11. September 2001 beim Finanzamt einlangte, war unter Einrechnung des Postweges als frühestmöglicher Zeitpunkt des Aufgabedatums der Erstellungstag 7. September…

UFSW RV/0727-W/13Anspruch auf Familienbeihilfe für den Monat, in dem der Zivildienst angetreten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats…

UFSK RV/0357-K/08Sprachkurse im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967…

UFSG RV/0072-G/02Vom Schuldner der Einkünfte übernommene Kapitalertragsteuerbeträge sind auch kapitalertragsteuerpflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004Teil 2/2

…14.5.1980, 1333/79 zum Schluss, dass als frühestmöglicher Zeitpunkt einer steuerwirksamen Einforderung der KESt durch die Gesellschaft die behördliche Bekanntgabe der Qualifikation eines Geschäftsvorganges als verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung angesetzt werden könne. Der Bescheiderlassungszeitpunkt sei aus behördlicher Sicht der frühest zumutbare, ab dem entsprechend…