…§ 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). In der Steuererklärung 2001 wurde ein Betrag von ATS 120.000,- als Forderungsverlust ausgewiesen (uneinbringliche Darlehensforderung an M.R., G.). Im Ergänzungsersuchen v. 11.07.2003 wurde der Abgabenbehörde I.Instanz Folgendes bekannt gegeben: Bei der…
…offener Lieferforderungen) in voller Höhe als uneinbringlich abgeschrieben. Da die Hingabe des uneinbringlich gewordenen Darlehens als weder betrieblich veranlasst noch als fremd eingestuft wird, gehört die Darlehensforderung nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Darlehensverlust ist damit steuerlich unbeachtlich. Auch stellt das Vorstrecken eines Geldbetrages zur Abwendung…
…nie zustande gekommen sei, sei - nach Ansicht der Finanzbehörde - aus steuerlicher Sicht von einer Darlehenshingabe auszugehen. In weiterer Folge habe das Finanzamt in der Bescheidbegründung wie folgt ausgeführt: "Darlehensforderungen sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern im Zeitpunkt der Hingabe des Darlehens die betrieblichen Interessen im Vordergrund stehen…
…2.850,16, Beträge zur Wohnraumschaffung in Höhe von € 2.989,84 sowie Kirchenbeitrag in Höhe von € 160,17) und die Berücksichtigung eines Betrages von € 2.663,51 für verausgabte Sozialversicherungsbeiträge sowie von € 13.341,93 infolge "Forderungsverlust L.T. GesmbH"…
…sind. Daher sei auch in vorliegenden Fall aufgrund der eindeutigen betrieblichen Veranlassung eine Abzugsfähigkeit der Regressforderung gegenüber der Fa. Fa.X gegeben" - würde von der BP wie folgt entgegnet: Eine Darlehensforderung sei dann als notwendiges Privatvermögen anzusehen, wenn das Darlehen aus persönlichen Gründen gewährt würde…
…des Konkursantrages seien die unternehmerischen Pläne der Bw. zunichte gemacht worden. Die Darlehensforderung habe ausgebucht werden müssen. Zusammenfassend sei die Hingabe des Darlehens deshalb betriebsnotwendig gewesen, da nur damit die Reisebürotätigkeit mit großen Zukunftsaussichten angekurbelt werden konnte. Mit der Hingabe des Darlehens sei bezweckt worden…
…dass der endgültige Ausfall einer betriebl. Darlehensforderung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in jenem Zeitpunkt, wenn der Forderungsverlust feststeht, als Ausgabe zu behandeln ist. Insbesondere wird auf die grundsätzlichen Ausführungen der Schriften herausgegeben von Stoll, Das Zufluss-/Abflussprinzip im Einkommensteuerrecht von Dr…
…vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz-Kommentar, § 4 Tz 68). Im vorliegenden Fall ist also von entscheidender Bedeutung, ob die Darlehensforderung der Bw. gegenüber der OEG dem (notwendigen) Betriebsvermögen der Bw. zuzurechnen ist. Denn nur wenn dies der Fall ist, dann gehört auch die Darlehensverbindlichkeit der Bw. gegenüber…
…13 Mio S sA soweit hinsichtlich der nicht verbücherten Forderungen desselben Gläubigers aus dem zu Konto ... geführten Kredit. b. Rückzahlung sämtlicher Darlehensforderungen (inkl Zinsen und Zinseszinsen im Wege des erhöhten Aktienkaufpreises gem. Pkt I Abs 2 der Vereinbarung Dr. W*** J***** / Bw [Anm: Der Kaufpreis…
…des Darlehens betrieblich veranlasst, ist gegebenenfalls auch ein Verlust des Darlehens steuerlich abzugsfähig (VwGH 13.5.1981, 2535/80). Eine Darlehensforderung gehört zum notwendigen Privatvermögen, wenn das Darlehen überwiegend aus persönlichen (privaten) Gründen gewährt wird (VwGH 23.10.1990, 90/14/0080). Auch bei einem…
…ist in der Eröffnungsbilanz für die § 4 Abs. 1 Gewinnermittlung ungeachtet seines tatsächlichen Zeitwertes mit dem Nennwert (bei Darlehensforderungen) bzw. mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Eine Teilwertabschreibung bzw. Forderungsabschreibung ist im Zuge der ersten Jahresgewinnermittlung durchzuführen, gegenständlich im Zuge der Gewinnermittlung hinsichtlich des Jahres 2000 (Quantschnigg…
…wollten (z.B. vom 15.11.1989 in Bezug auf die Steuerfreiheit allfällig nachgelassener Schulden des D). Mit dem (neben der steuerlichen Geltendmachung des Forderungsverlustes) nahezu ausschließlich auf die persönlichen (Wiedererlangung der Berufsbefugnis) und wirtschaftlichen Verhältnisse (Vermeidung jedweder Steuerbelastung) Rücksicht nehmenden Verhaltens des Bw. (keine…