…Verbindl. an X.V.GmbH) - X.Y.GmbH EUR 540.000 (ex Verbindl. an X.V.GmbH). Die Übertragung der Forderung an die Holding erfolgte durch Vereinbarung, bezeichnet als gebührenfreie Forderungseinlösung i.S. des § 1422 ABGB, zwischen der Holding und dem jeweiligen Gläubiger (in Kopie…
…des Gebührengesetzes zu gelten, dass für die Festsetzung der Gebühr der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde maßgeblich ist (Urkundenprinzip). Zum Einwand der Bw., dass durch die Zahlung der Darlehen bei den entsprechenden Banken eine Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB vorliege, ist Folgendes zu sagen…
…Verbindl. an X.V.GmbH) - X.Y.GmbH EUR 540.000 (ex Verbindl. an X.V.GmbH). Die Übertragung der Forderung an die Holding erfolgte durch Vereinbarung, bezeichnet als gebührenfreie Forderungseinlösung i.S. des § 1422 ABGB, zwischen der Holding und dem jeweiligen Gläubiger (in Kopie…
…FN addr2, aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von ATS 13,424.420,25 per 31.5.1999. 3. Forderungseinlösung Der Financier verpflichtet sich, bis längstens 31.8.2001 die unter 2. näher angeführte Forderung nach seiner Wahl durch Forderungsabtretung oder - -einlösung entgeltlich zu erwerben…
…somit ein vertraglicher Titel für den Forderungsübergang vor, so ist diese vertraglich bewirkte Forderungseinlösung gebührenpflichtig (VwGH 23. Jänner 1989, 87/15/0141 ). Das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezog sich auf die Übertragung einer Forderung im Wege der Forderungseinlösung, die zum Zeitpunkt des Forderungsüberganges noch nicht…
…Tochtergesellschaft der BW erfolgt sei falle in diesem Zusammenhang keine Gesellschaftsteuer an. Es seien durch die Übernahme der Verbindlichkeiten durch die Großmutter weiters keine Gebühren angefallen, da es sich bei der Forderungseinlösung nach § 1422 ABGB um eine Legalzession handle, die nicht unter den Tatbestand des …
…folgende Unterlagen vor: 1. Kreditvertrag XBank /Kto.Nr. 804-134-671/01 über 1.500.000,00 S vom 9. März 1994. Als Kreditgrund ging die "Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB C Handels- und DienstleistungsgmbH bzw. He und IH " hervor. 2. Kopie des Zahlungsbeleges über 250…
…Gesellschafters, so unterliege diese Leistung ebenfalls der Gesellschaftsteuer. Da nach Ansicht des Finanzamtes der einzige Sinn und Zweck des Forderungsverzichtes der CTS GmbH gegenüber der Bw und der Forderungseinlösung gegenüber der Ö AG in der Vermeidung der Gesellschaftsteuerpflicht bestand, gelangte es nach der Bestimmung des …
…Gebühr ist, mitgewirkt. Der Vertreter der Bw. befragte den Zeugen, ob es Alternativen zu der gegenständlich gewählten Form der Forderungseinlösung gegeben hätte. Dazu gab der Zeuge an, dass aus genossenschaftsrechtlicher Struktur, und insbesondere um in dieser Richtung auch keine Schmälerung der Ansprüche zu bewirken, bewusst…
…der als "partiarisches Darlehen" bezeichneten Zahlung der G AG wirklich handle. So sei in internen Aufzeichnungen einmal von einem (gewöhnlichen) Darlehen, ein anderes Mal von einem partiarischen Darlehen und wieder ein anderes Mal von einer Forderungseinlösung nach § 1422 ABGB die Rede. Wie dem auch sei…
…Dr. P.-Immobilien nicht bezahlt, sondern zufolge Kreditierung durch Dr. J. N. und Forderungseinlösung gegenverrechnet werde, wodurch die Zahlungsverpflichtung gegenüber Dr. P.-Immoblilein ausgeglichen sei. Zum Nachweis hiefür legte die Bw. ein Schreiben vom 16.8.1993 inkl. zugrundeliegender Vereinbarung über einen Kredit bzw. Provisionsvorschuss…
Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FH, W,B, vertreten durch K GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, L, vom 2. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen vom 3. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Felicitas Seebach und Wolfgang Böhm über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide vom 25. August 2000 des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat4 über die Berufung der M, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juli 2009 betreffend Erbschaftssteuer am 14. April 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Adresse, vertreten durch die steuerl. Vertretung, gegen die Bescheide des Finanzamtes X betreffend Körperschaftsteuer 2008 und 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Günther Schmidt, Wirtschaftstreuhänder, 2431 Enzersdorf/Fischa, Tulpengasse 29, vom 7. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 12. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…