…HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen E, Finanzdienstleister, vertreten durch Dr. Michael Pirker, Wirtschaftstreuhänder, 9500 Villach, Völkendorfer Strasse 43, wegen…
…Sinne des ersten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO nicht angenommen werden darf. Bei der vom Bw. nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit als Finanzdienstleister handelt es sich grundsätzlich um eine Betätigung, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Die Tätigkeit ist hinsichtlich des streitgegenständlichen…
…| war der Bw. bei der AG 1 freigestellt | | | 1. April 2008 | Beginn des Gewerbes des Finanzdienstleisters (in weiterer Folge "FDL") | 15. April 2008 | Vertragsbeginn des Agentenvertrages mit der GmbH (in weiterer Folge "GmbH") | 7. Mai 2008 |…
…Gewerberegister war er vom 20. November 2007 bis zum 29. April 2011 nebenberuflich Finanzdienstleister bei der GmbH (in weiterer Folge "GmbH") und bezog aus dieser Tätigkeit folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vom Bw. in der Vorhaltsbeantwortung (in weiterer Folge "VB") vom 6. März 2012 in korrigierter…
…Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird: Als Verlustursachen erblickte der Bw die nebenberufliche Ausübung der Tätigkeit und die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage am Finanzdienstleistungssektor aufgrund der Wirtschaftskrise mit den damit verbundenen negativen Schlagzeilen in den Medien. Er hat nicht dargetan, dass…
…ihr Name der Öffentlichkeit durch Trikotwerbung (Aufdruck auf Sportausrüstung sowie -kleidung) hinreichend bekannt gemacht wird. Dem Vergütungsanspruch des Sportlers steht somit die Einräumung von Nutzungsrechten an der Persönlichkeit des Sportlers gegenüber. Auch ein Finanzdienstleister - wie die F - investiert in Sponsoring, um positiven Imagetransfer zu bewirken…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. ist in seinem Hauptberuf Bäcker. 2004 begann er nebenberuflich als selbständiger Finanzdienstleister bei der Investmentfondsberatungs GmbH (in weiterer Folge "GmbH"). Mit Urkunde vom 1. Mai 2004 wurde er Repräsentant und mit Urkunde vom 1…
…1. Juli 2009 unverändert und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielte im Jahr 2008 als Techniker im Holzbau nichtselbständige Einkünfte und als Finanzdienstleistungsassistent Verluste aus Gewerbebetrieb. Mit elektronischer Einkommensteuererklärung machte der Bw. im Zusammengang mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb u.a. Reisekosten…
…ist jedoch zur Gänze als betrieblich veranlasst zu werten, zumal aus der Aktenlage keine Anhaltspunkte für eine private Mitveranlassung zu erkennen sind. e) Vertreterpauschale: Die Verordnung BGBl. II 95/2000 ist auf Finanzdienstleister (wie zB AWD-Berater) grundsätzlich anwendbar (s. zB Jakom/Baldauf EStG, 2012…
…der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, er erziele Umsätze als Finanzdienstleister und beantrage die Berücksichtigung des Pauschales gemäß Verordnung BGBl II 95/2000 in Höhe von ATS 80.000,-. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gab der Bw. bekannt, er werde ausschließlich im Rahmen des…
…Berufung insbesondere gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 (HA 15/2004). Er könne die Nichtanerkennung der Provisionsweitergaben als Betriebsausgaben nicht akzeptieren. Es gebe in der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche sogar vorgesehene Vermittlerstati, die genau solche Provisionsweitergaben regelten. Für die Vermittlung von Verträgen als Tippgeber stehe dem Tippgeber eine…
…in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus einer Tätigkeit als Finanzdienstleister und Vermögensberater. Den Gewinn ermittelte er nach den Bestimmungen des § 4 Abs…
…unter der Zuhörerschaft bei diesem Seminar hätten sich nur Personen aus dem Bereich der Finanzdienstleister befunden. Er gab an, dass einige 100 Mitarbeiter der Fa. AS GN dort gewesen seien, aber auch Mitarbeiter von Banken. Dass sich tatsächlich nur Finanzdienstleister bei diesem Seminar befunden haben…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) gibt im Fragebogen Verf 24 vom 13. September 2006 (Dauerbelege Seite 1 Rückseite) als Beruf Vermittler von Software für Finanzdienstleister an. In einem an den Fachbereich des Finanzamtes (FA) gerichteten Auskunftsersuchen vom 20. Juli 2007 (Dauerbelege Seite 3ff) ersuchte der Bw…
…gar nicht untersuchte Prämisse, deren Zutreffen aber ein zentrales Beweisthema in diesem Berufungsverfahren bildete. Dafür, wer tatsächlich "Kunde" (wirtschaftlich berechtigter Geschäftsherr) des Stiftungsrates und der eingeschalteten Finanzdienstleister war und ist (dem Stiftungsrat gehören Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder an; zum SPG siehe unten, 4.2.4.9…
…der (nicht auf Gewinn ausgerichtete) Verein f gegründet. Laut den vorliegenden, von der Vereinsbehörde genehmigten, Statuten lag der Zweck des Vereins ua in der Aus- und Weiterbildung von Finanzdienstleistern. An (ideellen) Tätigkeiten führen die Vereinsstatuten unter anderem die Organisation und Durchführung von Vorträgen, Versammlungen, Diskussionsabenden…
…PASt) führte Erhebungen in Zusammenhang mit Einnahmen, die der nunmehrige Bw. in den Jahren 1999 und 2000 beim F (i.d.F.F) erzielte. F beschäftigte sich mit der Ausbildung von Finanzdienstleistern, es wurden Kurse und Lehrgänge abgehalten, u.a. auch an der K (i…
… - Kirchenbeitrag: € 100,00; - private Geldzuwendungen an mildtätige Organisationen etc.: € 100,00. Ihre berufliche Tätigkeit bezeichnete sie als Finanzdienstleisterin. Bei den Werbungskosten wurden Gewerkschaftsbeiträge in Höhe von € 322,56 sowie allgemein € 500,00 geltend gemacht. Bei den außergewöhnlichen Belastungen erklärte die Bw…
…die Wohnung am 19. Mai 2003 mit Verlust zu verkaufen. Der Bw. habe sich schließlich entschlossen, sich als Anlageberater in Partnerschaft mit dem Finanzdienstleister g selbständig zu machen. Durch die ungewisse wirtschaftliche Zukunft, es habe nicht im Voraus damit gerechnet werden können, dass die Selbständigkeit…
…den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten der Kunden von inländischen Kreditinstituten. Aber auch ausländische Finanzdienstleister würden dadurch beeinträchtigt, dass im Ergebnis in Österreich ansässige Steuerpflichtige davon abgehalten würden, sich ihre Nullkuponanleihen ausfolgen zu lassen und bei Finanzdienstleistern zu deponieren, die in einem anderen Staat ansässig seien…