…A.B. gewesen sei, eine Vereinbarung getroffen habe, wonach die Bw die Filmrechte an den vom Verein ausgetragenen Kämpfen und Trainingseinheiten exklusiv erworben habe, wofür ein Preis pro Stunde Kampfvideo vereinbart worden sei. Daneben bestehe eine Geschäftsverbindung in die Ukraine. Von dort beziehe die Bw…
…dass jährlich zwei Veranstaltungen durchgeführt wurden, für diese Veranstaltungen hat der Bw die Werbe- und Filmrechte um je 35.000,00 S vom Verband erworben. Die bei diesen Veranstaltungen erzielten Erlöse aus Eintrittsgeldern und Werbungen wurden vom Bw nicht bekannt gegeben und sind daher im…
…da der Bw. anlässlich der Aufgabe seines Gewerbebetriebes im Jahr 1993 sämtliche Filmrechte übertragen habe. Durch die Aufgabe der Filmrechte sei er seit Anfang 1993 auch nicht mehr Wahrnehmungsberechtigter der V.A.M., sondern lediglich bloßes Mitglied. Die Zuerkennung des Altersversorgungszuschusses sei im September 1993…
…wie Patente als abnutzbar behandelten. Die Einschätzung der Geschäftsführung basiere auf den bisherigen Erfahrungswerten, die sich an den Produktlebenszyklen der EDV- und Softwarebranche orientiere. Analog zur VwGH-Judikatur zu Filmrechten (VwGH 18.6.1954, 2062/51) könne davon ausgegangen werden, dass die Nutzungsdauer dann ende…
…1954, 1819/52 zur Übertragung eines Anteiles an einer GmbH; VwGH 17. 3. 1954, 2859-2861/51 zur Übertragung von Filmrechten). Die Vertragsübernahme führe zu einer Gebührenpflicht auf der Grundlage des § 33 TP 21 GebG. Nach Fellner (RdW 2003, 539) gehe der Gesetzgeber davon aus…
…vom 20. Juli 2006 wurde die Bw. u.a. aufgefordert, nähere Erläuterungen zur Kanzleiorganisation zu machen, bestimmte Originalunterlagen beizubringen und zu erläutern, aus welchem Grund Filmrechte, Beteiligungen, Gemälde sowie Gebäudeinvestitionen zu den gemäß § 108e EStG 1988 prämienberechtigten Wirtschaftsgütern zählen würden. Der steuerliche Vertreter, zugleich Vorstandsmitglied…
…Frage einer Nachschussverpflichtung der Kommanditisten (Auffüllung ihrer negativen Kapitalkonten) den erstgenannten Prüfungsschwerpunkt bildete, daneben wollte der Prüfer die Zuordnung späterer Filmeinspielergebnisse sowie die Frage nach der Entnahme von Filmrechten und anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, aber auch das Schicksal zweier Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - dies betraf u…