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UFSW RV/1851-W/09Rechtmäßigkeit eines Zurücknahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010

… 275 Tz 17). Der von der Behörde verpflichtend zu erlassende Zurücknahmebescheid hat lediglich feststellenden Charakter (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache; vgl. Ritz, § 275 Tz 16). Aus der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Mängelbehebungsauftrages und der Tatsache, dass H der Aufforderung zur Mängelbehebung innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist…

UFSL RV/1486-L/08Fehlen einer Begründung in der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.04.2009

…einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, so ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl. VwGH 28.2.1995, 90/14/0225). Der Zurücknahmebescheid ist feststellend (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache…

UFSL RV/0217-L/09Überhöhte unbare Entnahmen bei einer Einbringung (Rechtslage vor dem 1.2.2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013Teil 1/2

…ist die Behörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetz vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl. VwGH 14.9.1992, 91/15/0135; VwGH 28.2.1995, 90/14/0225). Der Zurücknahmebescheid ist feststellend (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache, VwGH 15.11…

UFSL RV/1487-L/08Inhaltliche Mängel der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.04.2009

…einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, so ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl. VwGH 28.2.1995, 90/14/0225). Der Zurücknahmebescheid ist feststellend (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache…

UFSW RV/1129-W/02Entnahmen über das Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Ausschüttung, Abschreibung einer nicht existenten Forderung, privative Schuldübernahme einer nichtexistenten Verbindlichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2003Teil 1/2

…15 Bp. Bericht angeführten neu hervorgekommenen Tatsachen in Verbindung mit den Feststellungen zur Abschreibung der Forderung gegenüber der A-GmbH (siehe dazu unten Punkt 2.2.) im Vergleich zu den vor Wiederaufnahme des Verfahrens ergangenen Bescheiden zu im Spruch anderslautenden Bescheiden, womit die Verfahrenswiederaufnahme bezüglich…

UFSS RV/0659-S/06Zurückweisung einer Berufung gegen Erledigung ohne Bescheidcharakter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…

UFSZ2L ZRV/0062-Z2L/12Antrag auf Feststellung, dass eine Zollanmeldung nicht angenommen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)02.07.2013

…Zollamt eingelangt am 9. August 2011) beantragte die Bfin einen Feststellungsbescheid zur Anmeldungs-ID 275667, mit dem das Zollamt die Verweigerung der Annahme des Antrages auf Überführung in den zollrechtliche freien Verkehr mit innergemeinschaftlicher Anschlusslieferung feststellen möge. Mit Bescheid vom 28. November 2011 verfügte das…

UFSZ3K ZRV/0026-Z3K/04Zurückweisung einer Berufung gegen eine Rückstandsaufgliederung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.03.2004

…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…

UFSZ3K ZRV/0028-Z3K/04Zurückweisung einer Berufung gegen eine Rückstandsaufgliederung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.04.2004

…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…

UFSK ZRV/0027-Z3K/04Zurückweisung einer Berufung gegen eine Rückstandsaufgliederung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.04.2004

…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…

UFSL RV/0542-L/08Festsetzung von Erwerbsteuer nach Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Art. 27 UStG 1994 bzw. § 13 NoVAG für die Zulassungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2011

…0168). Dementsprechend stellen auch Bescheinigungen und Beurkundungen Erledigungen ohne Bescheidcharakter dar. Sie sprechen nicht normativ über rechtliche Interessen ab, die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen. Solcher Art entfalten sie daher keine Verbindlichkeit, sondern sind Ausdruck behördlichen Wissens. Sie…

UFSW RV/0396-W/08Keine Umsatzsteuerschuld nach § 11 Abs 14 UStG, wenn weder Scheingeschäfte noch Missbrauch vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2010Teil 2/2

…des OGH keine Rechtsfrage, sondern eine Feststellung tatsächlicher Art. (S zB OGH 14.11.1973, Ob 174/73; 9.1.1975, 7 Ob 293/74; 13.7.1978, 6 Ob 629/78). Die entsprechende Feststellung wurde daher im Sachverhalt getroffen (s oben). Rechtlich ist darüber…

UFSW RV/3484-W/11Versagung der Anerkennung von Ausgaben für Arbeiten während der Weihnachtsferien als Betriebsausgabe bzw. der in der Rechnung ausgewiesenen Steuersumme als Vorsteuer im Sinn des § 12 samt Vorsteuerabzug als Folge der Verletzung der §§ 162 BAO und 11 Abs. 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

… 11 Abs. 1 Ziffer 1 UStG 1994 angeführten Rechnungsmerkmals zu verneinen, weil das Firmenbuch ein öffentliches Register in Österreich ist, in dem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtverhältnisse von Unternehmen und anderen Institutionen, die dem Handelsrecht unterliegen, eingetragen sind; das als automationsunterstützter Ersatz für die…

UFSW RV/0396-W/08Keine Umsatzsteuerschuld nach § 11 Abs 14 UStG, wenn weder Scheingeschäfte noch Missbrauch vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2010Teil 1/2

…von Bedeutung sei. Überdies sei zB die Annahme wirklichkeitsfremd, die Y Immobilien AG als Wohnungskäuferin sei nicht in der Lage gewesen, einen tatsächlichen Einfluss auf die planerische Gestaltung der einzelnen Wohnungen auszuüben. Selbstverständlich hätten damals die beiden ehemaligen Vorstände der Y Immobilien AG, Mag. XY…

UFSW RV/0703-W/06Antrag auf Wiederherstellung eines Guthabens mittels Korrektur der Buchungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2007

…behördliche Erledigungen in der Art von Bescheiden; sie sprechen nicht normativ über rechtliche Interessen ab, die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen. Mangels Bescheidcharakter entfalten sie keine (grundlagenbescheidartige) Bindungswirkung und sind im Rechtsmittelweg nicht bekämpfbar. Dazu gehören etwa Mahnungen…

UFSL RV/0478-L/10Anwendbarkeit des Bonus-Malus-Systems gemäß § 6a NoVAG 1991
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010Teil 2/2

…ausführt, "sprechen Beurkundungen und Bescheinigungen nicht normativ über rechtliche Interessen ab, die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen. Sie entfalten daher keine Verbindlichkeit und sind Ausdruck behördlichen Wissens. Sie sind lediglich ein Beweismittel von besonderer Art und besonderem Beweiswert…

UFSG RV/0303-G/11Verzicht des Leistungsempfängers auf Forderung gegen den leistenden Unternehmer (Aufrechnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.11.2013

…Vorsteuer und zum Hauptmietzinsverzicht als Zeugen einzuvernehmen, war aus nachstehenden Erwägungen nicht zu entsprechen: Bezüglich des aktenkundigen Bestandvertrages handelt es sich um eine offenkundige Tatsache im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO, die keines weiteren Beweises bedarf. Der Feststellung, der Schadenersatzanspruch sei von der Fa…

UFSF FSRV/0013-F/08Ein Bankangestellter verheimlicht hohe Einkünfte aus Kiesabbau und reicht lediglich eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. In Ansehung der Konjunktion "und" setzt das Absehen von der Strafe also das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist…

UFSG FSRV/0009-G/12Ratenansuchen betreffend Geldstrafe: keine Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.05.2012

…und dem Bestraften ungerechtfertigt eine "bequeme" Abstattung der Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen. Die Bewilligung der beantragten Zahlungserleichterung kommt daher bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht. Selbst bei Vorliegen der vom Gesetz geforderten rechtserheblichen Tatsachen wäre eine Bewilligung der Zahlungserleichterung…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…beruht auf der Auffassung, die ursprünglichen und nunmehr ex lege aufgehobenen Feststellungsbescheide seien rechtswidrig, weil die Voraussetzungen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften zu Unrecht bejaht worden seien. Die atypisch stille Gesellschaft sei aus näher dargelegten Gründen steuerlich nicht anzuerkennen. Insbesondere wurde ins Treffen…