…der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 20. Jänner 2009 betreffend Feststellung Gruppenmitglied 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2006" vom 20.1.2009 wurde das Einkommen der B (Berufungswerberin) festgestellt. Der Bescheid enthielt den "Hinweis", dass das…
…einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft den Minderbeteiligten. Der Feststellungsbescheid ist Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer beim Gruppenträger". 4. Damit ist von Gesetzes wegen klargestellt, dass - gemäß § 92 Abs 1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird - und die Feststellung dieser Tatsache…
…Fall einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft den Minderbeteiligten. Der Feststellungsbescheid ist Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer beim Gruppenträger." Damit ist von Gesetzes wegen klargestellt, dass - gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird - und die Feststellung dieser Tatsache…
…durch Fa. T, O,L, vom 29. November 2010 gegen die Bescheide des durch die Amtsbeauftragte PR vertretenen Finanzamtes N vom 18. November 2010 betreffend Feststellung Gruppenmitglied für die Jahre 2006 und 2007, sowie 2) der Fa. GM AG, G,T, vertreten durch Fa. T…
… 24a Abs. 1 Z 1 KStG 1988 (Feststellungsbescheid Gruppenmitglied) regelt. Für die Bescheide nach § 24a Abs. 1 Z 2 KStG 1988 (Feststellungsbescheid Gruppenträger) geht die Formulierung "das jeweilige Gruppenmitglied" ins Leere, da von dieser Feststellung kein Gruppenmitglied mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Daher reicht es…
…Prüfung verwiesen. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung werde zu den Feststellungen der Außenprüfung bei der Bw unter Körperschaftsteuer / außerbilanzielle Zurechnungen, Pkt. 5 (Zinsaufwand/Zinsertrag verbundene Unternehmen) ausgeführt: "Da die Darlehensvereinbarungen zwischen den verbundenen Unternehmen nicht dem Fremdvergleich standhalten, werden die, an die gruppenmitgliedY. bezahlten…
…zu erkennen, welche Bescheide damit angefochten wurden, nämlich diejenigen Bescheide vom 2. Juli 2008, mit denen die Feststellungen in Sachen der beiden Gruppenmitglieder getroffen wurden.Am 9. Juli 2008 war hinsichtlich jedes dieser angefochtenen Bescheide der notwendige Berufungsbestandteil iSd § 250 Abs. 1 lit. a BAO…
…des beantragten Gruppenmitgliedes NICHT gegeben gewesen. Am 23. März 2012 wurde auf elektronischem Wege "Einspruch gegen die Berufungsvorentscheidung" erhoben, was als Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu werten war (Vorlageantrag). Begründend wurde ausgeführt, dass für die Feststellung einer…
…Schriftsatz hat die Bw. den "Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (Gruppenantrag) ab dem Veranlagungsjahr 2005" gestellt und die diesbezüglichen, jeweils von ihr mit 19. Dezember 2005 unterfertigten Formulare - G 1 (Antrag der Bw. als Gruppenträgerin), - G 2 (Anträge der Gruppenmitglieder F-GmbH, G-GmbH und…
…die gleichzeitige Löschung des Gruppenmitgliedes wurden am 9. September 2009 im Firmenbuch eingetragen. Als Folge der Verschmelzung stellte das Finanzamt mit dem angefochtenen Bescheid vom 29. Dezember 2009 gegenüber dem bereits gelöschten Gruppenmitglied die rückwirkende Beendigung der steuerlichen Gruppe fest. Die Feststellung der Rückabwicklung der…
…Mai 2008 folgende Feststellung getroffen: a. Verlustumrechnung Gruppenbesteuerung, Umrechnung des ausländischen Verlustes nach inländischen Vorschriften: Ab der Veranlagung 2005 könne eine Gruppenbesteuerung für rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich abhängige Konzerngesellschaften angewendet werden. Steuerliche Ergebnisse von inländischen als auch ausländischen Gruppenmitgliedern (GM) würden dem Gruppenträger (GT) zugerechnet…
…1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird und zum anderen die Festsetzung dieser Tatsache (nämlich des Einkommens des Gruppenmitgliedes) einheitlich gegenüber dem Gruppenmitglied, dem Gruppenträger und allfälligen Minderbeteiligten erfolgen muss. Es handelt sich dabei nicht um eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach §…
…1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird und zum anderen die Festsetzung dieser Tatsache (nämlich des Einkommens des Gruppenmitgliedes) einheitlich gegenüber dem Gruppenmitglied, dem Gruppenträger und allfälligen Minderbeteiligten erfolgen muss. Es handelt sich dabei nicht um eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach §…
…einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft den Minderbeteiligten. Der Feststellungsbescheid ist Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer beim Gruppenträger." Damit ist von Gesetzes wegen klargestellt, dass (1) gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird und (2) die Feststellung dieser…
…350.000,00, € 3.500,00, € 350.000,00 und € 1.750,00 dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Mit Feststellung der Zugehörigkeit der Bw. als Gruppenmitglied zur Unternehmensgruppe ab der Veranlagung 2005 mit Bescheid vom 24. Juni 2008 blieb die Bw. zwar subjektiv aber…
…Jahr 2008 verbraucht. Infolge der Berufungsvorentscheidung verbleibt aus 2008 gegenüber dem ursprünglichen Bescheid vom 16. Juni 2011 keine anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer für Folgejahre. Geänderte Feststellung des auf die Bw entfallenden steuerlichen Ergebnisses aus der Gruppenmitglied1: 43.275,77 € statt 43.637,27 €, d.h…
…einen Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab der Veranlagung für das Jahr 2006 ein. Gruppenträger sei die V. GmbH (Bilanzstichtag 30.6.2006), Gruppenmitglied die N. HandelsgmbH (Bilanzstichtag 31.12.2005). Der Gruppenträger sei mit dem Gruppenmitglied in Form…
…den bekämpften Bescheid die Feststellung aufzunehmen, dass im Einkommen 2005 der G-HoldingGmbH ein Sanierungsgewinn von EUR 1.513.436,34 enthalten sei. Die Berufung der G-HoldingGmbH wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 7.2.2007 als unbegründet abgewiesen. Sowohl die G-HoldingGmbH (Gruppenmitglied) als auch…
…die Feststellung aufzunehmen, dass im Einkommen 2005 der G-HoldingGmbH ein Sanierungsgewinn von EUR 1.513.436,34 enthalten sei. Die Berufung der G-HoldingGmbH wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 7.2.2007 als unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus, jedes unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglied habe…
…November 2005 betreffend Feststellung gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die C-GmbH beantragte am 24.März 2005 die T-GmbH, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, als Gruppenmitglied unter der C…