…vor dem 20. Februar 2003 geherrscht hat, kann durch die o.a. Fehlzustellungen vom Februar und April 2003 nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Die Berufung gegen die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages muss daher abgewiesen werden. Zur Erläuterung der Zustellung der vorliegenden Berufungsentscheidung an die B. & C…
…Rechtsanwalt Dr. U als Zustellempfänger auf den Ausfertigungen, die dem HerrP am 12. November 2009 übergeben worden waren, kann daher nicht unbedingt auf eine Fehlzustellung geschlossen werden. Wie bereits ausgeführt, deutet einiges darauf hin, dass es wirksame Abfolgen von einerseits Namhaftmachung gemäß § 81 Abs. 2…
…oder Dr. U als Zustellempfänger auf den Ausfertigungen, die dem HerrP am 12. November 2009 übergeben worden waren, kann daher nicht auf eine Fehlzustellung geschlossen werden. Wie bereits ausgeführt, deutet einiges darauf hin, dass es wirksame Abfolgen von einerseits Namhaftmachung gemäß § 81 Abs. 2 BAO…
…dass die Sparmaßnahmen der Post bereits auch bei der Finanzbehörde hinlänglich bekannt sein müssten, und es nunmehr vereinzelt zu Fehlzustellungen komme. Auf die weiteren allgemeinen Ausführungen betreffend Sparmaßnahmen bei der Post wird verwiesen. Da nunmehr der von der Finanzbehörde gewünschte Nachweis über die rechtzeitige Übermittlung…
…Weiters wurde in diesem Schreiben erklärt, dass alle bisher vom Finanzamt veranlassten Zustellungen als "Fehlzustellungen" zu werten wären und somit weder Fristen in Lauf setzen noch Rechtsfolgen erzeugen hätten können. In der Folge wurde daher die Zustellung der Einkommensteuerbescheide zu Handen der steuerlichen Vertretung vorgenommen…
…hinterlegte Sendung zur Abholung bereitzuhalten, dem Finanzamt retourniert, was damit in Einklang steht, dass das Finanzamt auf dem retournierten Rsa-Umschlag "Fehlzustellung" vermerkt und am 4. Oktober 2010, also nur wenige Tage nach dem ersten Versuch einer Zustellung der Rsa-Sendung, mit Rsb eine Zustellung…
…berechnen und bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats zu entrichten ist. Dazu wird informativ mitgeteilt, dass sich die laut telefonischer Auskunft erfolgte Fehlzustellung nicht auf einen Stiftungseingangssteuerfestsetzungsbescheid bezieht, sondern auf den vom Finanzamt übermittelten Fragebogen zur Begründung der Stiftung. Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren…
…von Mag. Steuerberater2 als Zustellempfänger auf den Ausfertigungen, die dem HerrP am 12. November 2009 übergeben worden waren, kann daher nicht unbedingt auf eine Fehlzustellung geschlossen werden. Wie bereits ausgeführt, deutet einiges darauf hin, dass es wirksame Abfolgen von einerseits Namhaftmachung gemäß § 81 Abs. 2…
…wenn sie die Umsatzsteuer nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist entrichtete. Dies selbst dann, wenn es bei der Bekanntgabe der Steuernummer zunächst zu einer Fehlzustellung kam. Die Vertreterin der Bw. hätte daher bei ihrer telefonischen Kontaktaufnahme mit der "Finanzhotlinie" entweder auf einer Bekanntgabe der (bereits…
…bzw Dr. U als Zustellempfänger auf den Ausfertigungen, die dem HerrP am 12. November 2009 übergeben worden waren, kann daher nicht auf eine Fehlzustellung geschlossen werden. Wie bereits ausgeführt, deutet einiges darauf hin, dass es wirksame Abfolgen von einerseits Namhaftmachung gemäß § 81 Abs. 2 BAO…
…U als Zustellempfänger auf den Ausfertigungen, die dem HerrP am 12. November 2009 übergeben worden waren, kann daher nicht auf eine Fehlzustellung geschlossen werden. Es deutet also einiges darauf hin, dass es wirksame Abfolgen von einerseits Namhaftmachung gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Fall 1…
…von Dr. U als Zustellempfänger auf den Ausfertigungen, die dem herrP am 12. November 2009 übergeben worden waren, kann daher nicht auf eine Fehlzustellung geschlossen werden. Wie bereits ausgeführt, deutet einiges darauf hin, dass es wirksame Abfolgen von einerseits Namhaftmachung gemäß § 81 Abs. 2 BAO…
…gebracht und damit Parteiengehör erteilt. Die Vertreterin führte dazu aus, dass offenbar die Befragung nicht ergeben habe, wie es zu einer Fehlzustellung gekommen sei. Es habe seit vielen Jahren keine Probleme mit der Zustellung gegeben, da den Postzustellern bekannt sei, dass an derselben Adresse zwei…
…Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageanträge) sind unzulässig: Weil durch eine Zustellung der diesen Vorlageanträgen zugrundeliegenden Berufungsvorentscheidungen im Ausland und nicht an einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 6 EuRAG jedenfalls eine Fehlzustellung vorliegt, sodass diese Berufungsvorentscheidungen nicht rechtswirksam erlassen worden sein können…
…sei, sei die verspätete Zustellung der Postsendung an den Bw. darauf zurückzuführen gewesen, dass das Postamt in N. zunächst eine Fehlzustellung an eine dem Bw. unbekannte Person vorgenommen habe. Diese Person habe die Übernahme der für den Bw. bestimmten Schriftstücke auf dem internationalen Rückschein bestätigt…
…Berufung des Bw. vom 14. März 2005 auf dem Postweg befördert worden war, bietet keinen Anlass für die Annahme einer Fehlzustellung an die fälschlich angegebene Adresse des Finanzamtes Y. . Auch die Erhebungen der Erstbehörde beim Aufgabepostamt haben offenbar keine derartigen Hinweise hervorgebracht. Es ist daher…
…des seit einiger Zeit im Ausland lebenden H. gab den Zeitraum der Fehlzustellungen von Post der E.- Bau mit rund einem Jahr an. Die für das anhängige Verfahren maßgeblichen Rechnungen der E.- Bau tragen alle die Rechnungsadresse 1170 Wien, S.-Gasse 11/16 und lauten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vertreten durch Schrömbges + Partner Partnerschaftsgesellschaft, 20095 Hamburg, Ballindamm 13, vom 18. Oktober 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 20. September 2010, Zahl aa, betreffend Fehlermeldung IM501 im Informatikverfahren entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Johann Kraler und HRin Drin Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler über die Beschwerde der H-Spedition, Adr, vertreten durch Schrömbges + Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater…