…Bescheidbestandteile an, die Bezeichnung der Behörde, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Sämtliche dieser drei Formerfordernisse sind im angefochtenen Bescheid erfüllt. Eine gültige Unterschrift im Sinne des § 96 BAO muss nicht lesbar sein (VwGH 16.02.1994, 93…
…2001 und 2000 und die Sachbescheide Körperschaftsteuer 2001 und 2000. Nach Wiederholung eines Teils der Feststellungen der Betriebsprüfung brachte der Bw. vor, der Aufwand für die Jahre 2001 und 2002 sei pauschal um 98% gekürzt worden, es sei also die Empfängernennung zu rund 500 Auszahlungen…
…wiedergegeben habe. Auch in diesem Fall sei klar gewesen: Nur eine zukünftige Gesetzesänderung bzw. Umtypisierung sei gemeint gewesen. Gerade in diesem Fall werde der Umstand, dass frei von jeglichem Hinterziehungsvorsatz gehandelt worden sei, dadurch massiv glaubhaft verstärkt, dass dieser Text offen für jedermann lesbar, direkt…
…der GmbH Wien halte - nicht als geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung des Fehlens einer Verbindung zwischen der GmbH Wien und der AG gewertet werden kann. Auch die Tatsache, dass diese eidesstattliche Erklärung des T nicht im Original vorliegt, keine Unterschrift aufweist, es sich nicht um eine…
…die Schwierigkeit, den Datenbestand in eine aktuell lesbare, auf Authentizität der historischen Datenerzeugung überprüfbare Version zu übertragen, verzögerte sich der Augenschein des Systemprüfers bis Ende 2006. In seinem Endbericht vom 13. Juni 2007 ist, teilweise in Wiederholung dessen was anlässlich des Ortsaugenscheins am 4. April…
…enthaltenen Ausführungen seien lediglich eine Wiederholung der von der BP festgestellten Mängel und Ungereimtheiten, die dann nur durch Schuldzuweisungen an die rechnungslegenden Unternehmer (Mercedes M.und Mazda N. ) oder die Ermittlungsorgane (KIAB) beseitigt werden sollten. Zu den Vorbringen auf Seite 9 der Berufungsschrift: Auf Tz…
…haben. Weiters wird eine mündliche Verhandlungt beantragt. In seiner Stellungnahme führt die Betriebsprüfung - nach Wiederholung der Tz. 1 und 2 des BP-Berichtes - zu den in der Berufung angesprochenen "umfangreichen Dokumentationen" aus, dass lediglich Stundenlisten vorgelegt wurden, die einerseits kaum lesbar seien und andererseits stimmen…
…Definition der österr. Bundesregierung bzw. Traumatisierung- Ausführungen zu Impfschaden, Gesprächsnotiz vom 22.2.2006- Ausführungen zu Krankheitsbild-Symptomatik (Fructosemalabsorption - M. Ledochowski)- Ausführungen zu Hyperaktivität und Legasthenie- Gesprächsnotiz "Telefonat Prof. Eichler Wien"- Auszug Kronen Zeitung "Zwei Millionen € für Ärzte Fehler" In einem weiteren Schriftsatz vom…
…Fehler, Fehlentscheidungen und falsche Zielsetzungen analysiere. Wie durch fortgeschrittene Trainingsübungen und persönliche Integrität Gelassenheit und positive Akzeptanz des Mitmenschen in der Geschäftswelt gesteigert werden könnten. Im Jahre 1987 und speziell im Jahre 1988 sei Erarbeitetes stabilisiert worden um noch mehr Sicherheit zu erhalten. Auf einer…
…Maße, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 1558). Eine weitere Bedeutung des Auftrages nach § 138 BAO liegt zudem im Folgenden: Das Bewiesensein einer Tatsache besteht darin…
…"Bei der angekündigten Überprüfung der Unterschriften auf Seiten der Bw. GmbH wurde festgestellt, daß die Verträge seitens unserer Mandantin vom damaligen einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer, Herrn H , unterzeichnet wurden. Aus unserer Sicht ist dieser offene Punkt somit geklärt und eine Durchführung des mündlichen Verhandlungstermins am Montag um…
…"Bei der angekündigten Überprüfung der Unterschriften auf Seiten der Bw. GmbH wurde festgestellt, daß die Verträge seitens unserer Mandantin vom damaligen einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer, Herrn H , unterzeichnet wurden. Aus unserer Sicht ist dieser offene Punkt somit geklärt und eine Durchführung des mündlichen Verhandlungstermins am Montag um…
…"Bei der angekündigten Überprüfung der Unterschriften auf Seiten der Bw. GmbH wurde festgestellt, daß die Verträge seitens unserer Mandantin vom damaligen einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer, Herrn H , unterzeichnet wurden. Aus unserer Sicht ist dieser offene Punkt somit geklärt und eine Durchführung des mündlichen Verhandlungstermins am Montag um…
…"Bei der angekündigten Überprüfung der Unterschriften auf Seiten der Bw. GmbH wurde festgestellt, daß die Verträge seitens unserer Mandantin vom damaligen einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer, Herrn H , unterzeichnet wurden. Aus unserer Sicht ist dieser offene Punkt somit geklärt und eine Durchführung des mündlichen Verhandlungstermins am Montag um…
…"Bei der angekündigten Überprüfung der Unterschriften auf Seiten der Bw. GmbH wurde festgestellt, daß die Verträge seitens unserer Mandantin vom damaligen einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer, Herrn H , unterzeichnet wurden. Aus unserer Sicht ist dieser offene Punkt somit geklärt und eine Durchführung des mündlichen Verhandlungstermins am Montag um…
…vorletzter Satz, dem Berufungswerber (scheinbar) ein, dass das Fehlen einer Unterschrift keinen Mangel darstelle (gedacht für Fälle einer Übermittlungstechnik, in welchen der Schriftenverfasser keine Unterschrift applizieren kann, zB Verfassung eines E-Mails), doch ist auch für diese Fälle die Behörde berechtigt, wenn es die Wichtigkeit…
…vorzugehen (§ 156 Abs. 4 FinStrG). Enthält eine Eingabe formelle Mängel, muss dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist aufgetragen werden. Zu den Formgebrechen gehört insbesondere das Fehlen einer Unterschrift. Da die Eingabe vom 25. Juni 2001 zwar von der Bf. eingebracht…
…Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann. Es ist nicht zu verlangen, dass die Unterschrift lesbar ist. Es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt (VwGH 22. 1. 1987…
…hätte das Fehlen einer Unterschrift auf dem Schriftsatz gemäß § 86a Abs. 1 BAO, dritter Satz, ebenfalls keinen mit Mängelbehebungsauftrag zu sanierenden Mangel dargestellt; es hätte allenfalls die im vierten Satz der Gesetzesstelle beschriebene Verfahrenshandlung zur Folge gehabt. Tatsächlich liegt aber die Verordnung in der beschriebenen…
…vorletzter Satz, dem Berufungswerber (scheinbar) ein, dass das Fehlen einer Unterschrift keinen Mangel darstelle (gedacht für Fälle einer Übermittlungstechnik, in welchen der Schriftenverfasser keine Unterschrift applizieren kann, zB bei Verfassung eines E-Mails), doch ist auch für diese Fälle die Behörde berechtigt, wenn es die…