…2009 die Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von 3.151,00 € beantragt. 3. Rechtliche Würdigung: Nach Lehre und Rechtsprechung sind Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen…
…im Jänner 2002 vorgenommene vorübergehende Wegverlegung des Hauptwohnsitzes von J. nach Z in Polen wieder rückgängig zu machen. Aber es ist auch zu beachten, dass der Bw. mit 1. März 2005 den bisherigen Familienwohnsitz in Adr.2, aufgegeben hat, sodass eine Rückkehr seiner Familie nach…
…weil der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz so weit entfernt gewesen wäre, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet und am Dienstort trotz Bemühungen keine geeignete Familienwohnung gefunden hätte werden können. Aus den angeführten Gründen hätte Frau TrK ihren Familienwohnsitz in Polen nicht auf Dauer nach Österreich verlegen…
…vom Bw. vorgelegten Bescheinigungen in Übereinstimmung mit den Angaben in seinen Anträgen hervorgeht, lebten die drei minderjährigen Kinder des Bw. zu keiner Zeit in Österreich, sondern mit ihrer Mutter - der Ehegattin des Bw. - am gemeinsamen Familienwohnsitz in Polen und besuchten dort die Grundschule. Gemäß § 5…
…vor. Der Familienwohnsitz sei nicht nach Österreich wegen der Ausbildung seiner Kinder verlegt worden. Der Bw. legte den Zulassungsschein (Kopie), nicht aber ein Fahrtenbuch vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die Ehefrau des Bw. geht lt. Aktenlage in Polen keiner Erwerbstätigkeit nach bzw. wurde eine…
…Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten iSd § 16 EStG 1988 iVm § 20 EStG 1988 idgF nicht vorliegen. Nach Ansicht des UFS liegen gegenständlich keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten vor, zumal die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Polen durch den Bw. privat veranlasst ist (Jakom/Baldauf, EStG, 2012…
…Bw in Polen berufstätig sei, die Bw zwar in Österreich gemeldet sei, hier aber keiner Berufstätigkeit nachgehe. Da sich laut vorliegendem Formular E401 der Familienwohnsitz in Polen befinde, wo die Bw auch ihr Studium betreibe, sei für den Familienbeihilfenanspruch nach dem Beschäftigungslandprinzip der polnische Staat…
…Einkünfte von nicht bloß untergeordneten Ausmaßes erzielt. Da die Berufungswerber unbestrittenermaßen in Polen keine Einkünfte erzielt, ist ihr der Nachzug nach Österreich aus diesem Grund zumutbar. Wirtschaftliche Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes wurden auch nicht vorgebracht. Das Vorhandensein eines Hauses ist kein…
…in Verbindung mit dem Antrag vom 22. September 2010 die rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe für zwei Kinder beantragt. Der Berufungswerber ist, ebenso wie seine Ehegattin und die beiden Kinder, polnischer Staatsangehöriger und in der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt. Die Familie hat ihren gemeinsamen Familienwohnsitz in Polen…
…Familienwohnsitz so weit entfernt sei, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und am Dienstort, trotz Bemühungen, keine geeignete Familienwohnung gefunden worden sei. Außerdem sei seine Gattin aufgrund ihrer Vormerkung als Arbeitsuchende bei ihrem zuständigen Arbeitsamt in Polen niemals im Stande gewesen, den Familienwohnsitz…
…wenn die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes unzumutbar ist, weil der Ehegatte am Ort des Familienwohnsitzes selbst berufstätig ist und steuerlich relevante Einkünfte erzielt. Betreffend den Hinweis auf eine von der Gattin in Polen betriebene Landwirtschaft wird festgestellt, dass die Erzielung daraus resultierender steuerlich relevanter Einkünfte…
…den gemeinsamen Familienwohnsitz mit dem (Ehe-)Partner hat, berücksichtigt wird und somit die selben Steuervergünstigungen gewährt werden (EuGH, C-279/93, Schuhmacker sowie C-87/99, Zurstrassen). In unmittelbarer Anwendung des Gemeinschaftsrechtes war daher dem Bw. für seine im gemeinsamen Haushalt in Polen mit der…
…Einkünfte von nicht bloß untergeordneten Ausmaßes erzielt. Da die Berufungswerber unbestrittenermaßen in Polen keine Einkünfte erzielt, ist ihr der Nachzug nach Österreich aus diesem Grund zumutbar. Wirtschaftliche Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes wurden auch nicht vorgebracht. Das Vorhandensein eines Hauses ist kein…
…2009 44-mal am rund 400 km vom Dienstort entfernten Familienwohnsitz in Polen, wobei er für die Fahrten sein eigenes KFZ benutzte. Die Benzinkosten betrugen pro Heimfahrt rund 96 €, woraus sich im Jahr 2009 insgesamt Kosten in Höhe von 4.224 € ergeben. Der…
…220,00 €: Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in Österreich hat der Bw. zusätzlich zum Familienwohnsitz in Polen (Wohnsitz der Ehegattin) seinen beruflich bedingten Wohnsitz in Österreich. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter…
…Rechtsansicht mit und hält bezüglich der Anzahl der Familienheimfahrten und der Berücksichtigung der Werbungskosten bei den laufenden Bezügen Folgendes vor: "Zum Ausmaß der beantragten 24 Familienheimfahrten wird bekannt gegeben, dass bei beantragter Distanz von 500 km für eine Strecke Wien-Destination in Polen, dem Umstand…
…Staatsbürger mit Familienwohnsitz in Polen, brachte im Dezember 2009 einen Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für seine vier in Polen lebenden Kinder für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2009 ein. Der Bw war vom 26. Jänner 2009 bis 20. Oktober 2009 in Österreich…
…29.9.2011 ebenfalls in Österreich nichtselbständig erwerbstätig. Der Bw unterliegt daher vom 3.10. - 31.10 ausschließlich den Rechtsvorschriften Österreichs, was die inländische Zuständigkeit zur Erbringung von Familienleistungen begründet. Das FA meint, zu Beginn des Monats Oktober sei Polen als Familienwohnsitz für die Zahlung…
…Familienwohnsitz in Österreich zu begründen, wurde ebenso wenig vorgebracht wie dass es ihm nicht möglich gewesen wäre, eine größere, familiengerechte Unterkunft zu finden. Der Bw erhielt seinen Angaben zufolge erst im November 2009 und somit nach Beendigung seiner Tätigkeit in Österreich ein Arbeitsangebot in Polen…
…dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes seitens des Bw. ernsthaft und beharrlich gar nicht versucht wurde (VwGH 22.4.1999, 97/15/0137). Damit ist der Familienwohnsitz des Bw. in Polen nach langjähriger Betrachtung eindeutig privat bedingt und gehören die Kosten der Familienheimfahrten zu jenen der…