…mehr gewährt, weil auch der Wohnsitzstaat Ungarn für die Tochter keine Familienbeihilfe mehr gewährt hat. Mit schriftlicher Eingabe vom 9.12.2009 erhob der Antragsteller Berufung und führte darin aus, dass die Zuerkennung der Differenzzahlung ab Juli für lediglich 1 Kind unrichtig sei, weil seine…
…Sl in die Grundschule. Mit schriftlichem Antrag vom 18. Jänner 2010 (Formular Beih 38) beantragte die Berufungswerberin die Gewährung einer Differenzzahlung (österr. Familienbeihilfe) für das Jahr 2009. Dem Antrag wurden eine Bestätigung der Sozialversicherung in der Sl vom 8.12.2009, aus welcher sich ergibt…
…der Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Abweisung des Antrags auf Differenzzahlung an Familienbeihilfe für die Monate Juli 2009, August 2009 und September 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine slowakische…
…Staaten für Familienleistungen in einem Monat ist. Zusätzlich zur für die Monate April, Mai, Juli und August 2009 bereits vom FA in der BVE zu Recht gewährten Differenzzahlung zur Familienbeihilfe ist eine solche auch für die Monate Juni, November und Dezember zu gewähren. Im Übrigen…
…betreffend Ausgleichszahlung an Familienbeihilfe für die Monate August bis Oktober 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) stellte am 7. Februar 2011 für ihre drei minderjährigen Kinder einen Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe. Strittig…
…der Arbeitnehmereigenschaft im gemeinschaftsrechtlichen Sinn aus. Im Übrigen kann dem Bw bzw der Kindesmutter nur empfohlen werden, diesen Anspruch in Ungarn durchzusetzen. Im vorliegenden Fall besteht also das Risiko einer Kumulierung des Anspruchs aus Art 73 der VO EWG 1408/71 (österreichische Familienbeihilfe) und des…
…Seine Ehegattin und die beiden Kinder M (geb am 1986) und T (geb am 1990) leben in Tschechien. Im Juli 2008 beantragte der Bw die Auszahlung einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für das Jahr 2007 für seine beiden in Schulausbildung befindlichen Kinder. Mit Differenzzahlungsbescheid vom 7…
…Bw lebt mit seiner Gattin und den vier minderjährigen Kindern in Ungarn. Der Bw beantragte im März 2011 die Gewährung einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für seine vier minderjährigen Kinder ab Februar 2011. Das Finanzamt wies den Antrag nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit Bescheid vom 13…
… Wenn ja, in welchem Zeitraum? Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des FLAG im Zusammenhang mit der EWG-VO besteht Anspruch auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) nur dann, wenn Sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihren Kindern gelebt haben oder deren Kosten überwiegend getragen haben. Wie hoch waren die monatlichen…
…Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie gemäß § 2 Abs 2 FLAG die überwiegenden Unterhaltskosten trügen, da keine andere Person nach FLAG anspruchsberechtigt ist. Allerdings würde der Familienbeihilfenanspruch der Kindesväter innerstaatlich jedenfalls schon daran scheitern, dass sie nicht die überwiegenden Unterhaltskosten tragen. Bei gemeinschaftsrechtlichen Sachverhalten werden…
…dass dieser Vorlagebericht des Finanzamtes laut Aktenlage dem Bw. zur Kenntnis gebracht wurde. Der Abweisungsbescheid hinsichtlich der berufungsgegenständlich beantragten Differenzzahlung/Familienbeihilfe wurde begründet wie folgt: "Für Staatsangehörige bestimmter EU/EWR-Staaten gelten die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes weiter. Sie haben innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen…
…unbestritten, so auch die Feststellungen die Monate April und September 2010 betreffend. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen wie folgt: Eingangs wird festgehalten, dass die Bw offenbar (nur) die Differenzzahlung zwischen der niedrigeren slowakischen und der höheren österreichischen Familienbeihilfe beansprucht. So wird im Vorlageantrag ausgeführt, dass…
…von Familienleistungen zuständig und hat Ungarn diese auch erbracht. Die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für Familienleistungen (und damit für die österreichische Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag) richtet sich grundsätzlich nach dem anwendbaren Recht der Union. Eine Differenzzahlung nach den Verordnungen der EU kommt nur dort in Betracht…
…dass sie für ihren Sohn keine Familienbeihilfe bekomme, weil sie in Österreich arbeite. Da ihr Einkommen absolut reiche, um ihre Existenz zu bestreiten, ersuchte die Bw., ihrer Berufung stattzugeben und ihr die Differenzzahlungen für ihren Sohn auszuzahlen. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und verwies…
…Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe bzw bestanden habe. Mit Bescheid vom 31. Juli 2008 hob das Finanzamt den Bescheid vom 4. April 2008 gemäß § 299 BAO auf und erließ mit selben Tag einen neuen Bescheid, mit dem es die Differenzzahlung für die Monate Jänner…
…entsprechen den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (s § 4 FLAG). Da der Bw nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, ist - bei Wegdenken des Erfordernisses der österreichischen Staatsbürgerschaft s.o. - eine Ausgleichszahlung gemäß § 4 Abs 2 FLAG zu gewähren. Der Verweis in der Berufung auf die Differenzzahlung ist…
…z.B. auch das Erkenntnis des VwGH 2001/13/0062 vom 9.3.2005) - als weisungsfreie und unabhängige Behörde an erlassmäßige Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien ohnedies nicht gebunden. Nach dem Gemeinschaftsrecht könnte folglich für den Bw. nur dann eine Differenzzahlung greifen, wenn die gesamte Familienleistung in…
…zuviel ausbezahlten Beträge (Differenzzahlung 10/2007 - 1/2009 und laufende Familienbeihilfe 2-4/2009) werden mit der zuständigen irländischen Behörde verrechnet." In der gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht eingebrachten Berufung führte die Bw. zur Begründung Folgendes aus: "Nach den einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und des Völkerrechts…
…September 2008 den Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe mit folgender Begründung ab: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Vorrangig…
…die Differenzzahlung statuiert, die keinen normativen Gehalt haben, sieht sich der UFS in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Es widerspräche jedem, auch dem ungarischen familienbeihilfenrechtlichen Konzept, Mütter, die mit ihren Kindern in Ungarn wohnen, diese betreuen und da den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben, vom Bezug der Familienbeihilfe…