…weil die Abgabenbehörde – ausgehend von der irrigen Rechtsansicht, der Bf stehe die Familienbeihilfe nach Gemeinschaftsrecht grs. nicht zu – die erforderlichen Ermittlungen bisher überhaupt nicht angestellt und deshalb für eine inhaltliche Entscheidung nicht nur ergänzende Ermittlungen zu erwarten sind. Die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ist…
…stellte im Jänner 2015 einen Antrag auf Gewährung der Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für das Jahr 2014 für ihren 2013 geborenen Sohn. Die Bf ist im Gewerberegister (Auszug vom 08.06.2010) seit 01.06.2010 im Gewerbe "Personenbetreuung" eingetragen. Das Finanzamt (FA) wies den Antrag…
…April 2013 einen Antrag auf Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für den Zeitraum März 2012 bis Dezember 2012 für die Kinder | G. | geboren 2001 | D. | geboren 2001 | F. | geboren 1998 Das Finanzamt (FA) wies den Antrag nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit…
…mehr gewährt, weil auch der Wohnsitzstaat Ungarn für die Tochter keine Familienbeihilfe mehr gewährt hat. Mit schriftlicher Eingabe vom 9.12.2009 erhob der Antragsteller Berufung und führte darin aus, dass die Zuerkennung der Differenzzahlung ab Juli für lediglich 1 Kind unrichtig sei, weil seine…
…Sl in die Grundschule. Mit schriftlichem Antrag vom 18. Jänner 2010 (Formular Beih 38) beantragte die Berufungswerberin die Gewährung einer Differenzzahlung (österr. Familienbeihilfe) für das Jahr 2009. Dem Antrag wurden eine Bestätigung der Sozialversicherung in der Sl vom 8.12.2009, aus welcher sich ergibt…
…seinen Angaben ständig am gemeinsamen Wohnort wohnen. Die Ehefrau des Beschwerdeführers hatte mit diesem Antrag eine Verzichtserklärung betreffend den Anspruch auf Familienbeihilfe abgegeben. Am 10.01.2023 erging vom ***FA*** ein Vorhaltsschreiben an den Beschwerdeführer betreffend den Antrag auf Differenzzahlung, eingelangt am 12.05.2022…
…stellte am 19.01.2018 einen Antrag auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für den Zeitraum Jänner 2016 bis Dezember 2017 für die Kinder | A. | geboren 2002 | B. | geboren 2010 | C. | geboren 2013 Dem Antrag beigelegt war das ausgefüllte Formular E 401…
…unzureichend mitwirkte und die auf Grund der Aktenlage gegebenen Zweifel nicht beseitigt hat, konnte sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) weder dem Grunde noch der Höhe nach glaubhaft machen oder nachweisen. Sie konnte die Feststellung des FA, dass es sich bei den (bekannt gegebenen) Einkünften…
…festgestellt, dass ein Anspruch des Beschwerdeführers auf Familienleistungen für das Kind T für den Zeitraum Jänner 2010 bis Dezember 2015 nicht besteht, der Antrag des Beschwerdeführers vom 22.3.2015 auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für das Kind T ist als Antrag zugunsten der Mutter des Kindes…
…dem Bf auf Grund seines Antrags aus 2019 die Familienbeihilfe (Differenzzahlung) vom Oktober 2018 bis Dezember 2019 in der (gesetzlich vorgesehenen) indexierten Höhe ausbezahlt und darüber eine Mitteilung ausgestellt. Dem Antrag wurde daher insoweit vollinhaltlich stattgegeben. Die Familienbeihilfe ist daher insoweit nicht verfahrensgegenständlich. Im nun…
…eingebracht habe und dadurch ihrer Mitwirkungspflicht nach § 115 Bundesabgabenordnung nicht nachgekommen sei, müsse angenommen werden, dass im oben genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe bzw. bestehe." Dagegen wurde mit Eingabe vom 28. Mai 2018 fristgerecht eine Bescheidbeschwerde eingebracht. Dies sinngemäß mit der Begründung…
…November 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 19. Oktober 2017, VNR: 0000, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Differenzzahlung für das Kind *** ****, geb. **.05.2017, für den Zeitraum „ab August 2017“ zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Da in Österreich vorrangig anspruchsberechtigt jener Elternteil ist, der das Kind in seinem Haushalt hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…des FA Kitzbühel Lienz vom 23.05.2011, SV-Nr, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…der Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Abweisung des Antrags auf Differenzzahlung an Familienbeihilfe für die Monate Juli 2009, August 2009 und September 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine slowakische…
…Staaten für Familienleistungen in einem Monat ist. Zusätzlich zur für die Monate April, Mai, Juli und August 2009 bereits vom FA in der BVE zu Recht gewährten Differenzzahlung zur Familienbeihilfe ist eine solche auch für die Monate Juni, November und Dezember zu gewähren. Im Übrigen…
…betreffend Ausgleichszahlung an Familienbeihilfe für die Monate August bis Oktober 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) stellte am 7. Februar 2011 für ihre drei minderjährigen Kinder einen Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe. Strittig…
…der Arbeitnehmereigenschaft im gemeinschaftsrechtlichen Sinn aus. Im Übrigen kann dem Bw bzw der Kindesmutter nur empfohlen werden, diesen Anspruch in Ungarn durchzusetzen. Im vorliegenden Fall besteht also das Risiko einer Kumulierung des Anspruchs aus Art 73 der VO EWG 1408/71 (österreichische Familienbeihilfe) und des…
…Seine Ehegattin und die beiden Kinder M (geb am 1986) und T (geb am 1990) leben in Tschechien. Im Juli 2008 beantragte der Bw die Auszahlung einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für das Jahr 2007 für seine beiden in Schulausbildung befindlichen Kinder. Mit Differenzzahlungsbescheid vom 7…
…die in Österreich generierten Umsätze. In Tschechien wird ein wesentlicher Teil der selbständigen Erwerbstätigkeit der Bf. ausgeübt. Die Auszahlungen der Familienbeihilfe (Differenzzahlung sowie Kinderabsetzbetrag) über den Zeitraum Juni 2017 bis Oktober 2017 erfolgten ab 5. Juni 2018 für beide Kinder. Für die nachfolgenden Anspruchszeiträume ab…