…betreffend FB-Differenzzahlungen für die Jahre 2007 und 2008 durch das Finanzamt Wien 4/5/10 gem. § 311 BAO in Verbindung mit § 92 BAO beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Begründung Der Abgabepflichtige reichte am 20. Oktober 2009 Anträge auf Zuerkennung der FB-Differenzzahlungen für…
…dass fest stehe, dass er zwar amtlich von seiner Gattin geschieden ist, aber nach wie vor mit den Kindern wie eine richtige Familie zusammenlebe und daher Anspruch auf Ausgleichszahlung/Differenzzahlung bestehe. Mit Bericht vom (ohne Datum, eingelangt am 21. Dezember 2007) legte das Finanzamt Deutschlandsberg…
…Gewährung einer Ausgleichszahlung anstatt der Familienbeihilfe für das Kind x, für den Zeitraum Jänner 2010 bis Dezember 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Differenzzahung (Ausgleichszahlung) wird in Höhe von € 2.402,50 gewährt (FB: 1.7012,70; KAB: € 700,80). Entscheidungsgründe…
…53 / FB-Akt) betrifft lediglich den Zeitraum Dezember 2004. In der Folge bezeichnet der Bw. auch die diesbezügliche Berufung dahingehend, als er ausführt, er berufe gegen den Abweisungsbescheid betreffend Familienbeihilfenantrag hinsichtlich des Jahres 2004 (Anmerkung: Antrag auf Familienbeihilfe/Differenzzahlung erst für Dezember 2004). Der berufungsgegenständliche…
…am 23. Juni 2009 hat sie die Prüfung für den akademischen Grad "Magister" abgelegt (Bl. 80/ FB-Akt). Voraussetzung für die Differenzzahlungen betreffend die Tochter des Bw. wäre, dass es sich bei der von der Tochter besuchten Institution zur Absolvierung ihres Studiums um eine den…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist verheiratet. Sie und ihr Ehemann sind slowakische Staatsbürger. Die Bw ist in Österreich in der Personenbetreuung tätig. Sie stellte im Jänner 2012 einen Antrag auf Differenzzahlung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2011 für die beiden Söhne J., geb. 1992…
…DVO EWG 574/72 Anspruch auf die Differenzzahlung im Jahr 2007. Die Familienbeihilfe bzw Differenzzahlung wird berechnet wie folgt: Österreichische Familienbeihilfe 1-12/2007: € 4.778,40,-- Anspruch auf tschechische Beihilfe 1-9/2007: (zum Umrechnungskurs s S 20 FB-Akt des FA): 1…
…Juli 2011, betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum Juni 2007 bis Dezember 2010 und gegen den Abweisungsbescheid vom 24. Jänner 2012 betreffend Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Februar 2011 bis April 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…Zeit ein Anspruch auf Familienbeihilfe incl Kinderabsetzbetrag in Höhe von insgesamt € 1.781,50 zugestanden (monatlich FB: € 152,70, KAB; € 50,90). Somit ergibt sich eine Differenzzahlung in Höhe von € 1.645,83 (€ 1.781,50 abzüglich € 135,67)…
…konnte der andere Mitgliedsstaat Österreich jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären, bei der Berechnung der Differenzzahlung berücksichtigen..." Der Bw beantragte, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen und begründete wie folgt: "... die Auszahlung des Differenzbetrages der vollen FB. Begründung: österreichischer Staatsbürger, Hauptwohnsitz L. ."…
…und nach Seite 2 den Antrag auf Familienbeihilfe in voller Höhe "ab einschließlich Dezember 2010 abgewiesen" haben, weswegen die "ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheids und die Weiterzahlung der Familienbeihilfe/Differenzzahlung ... ab Dezember 2010 einschließlich" begehrt werde. Die Berufungsvorentscheidung (OZ 1/6) bezieht sich auf einen…
…Bahnhofplatz 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Differenzzahlung wird für die Kinder für die Monate Oktober und November 2007 sowie Februar und März 2008 gewährt. Die Ausgleichszahlung wird für September 2010 gewährt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…wie folgt ein: | Kind | Geburtsdatum | Antrag auf FB ab | A | 15.7.1996 | April 2005 | B | 16.8.2004 | April 2005 Das Finanzamt wies den Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung der Familienbeihilfe mit Bescheid vom 19…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 7.12.2010 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für den minderjährigen Sohn der Berufungswerberin für den Zeitraum Jänner 2005 bis Juni 2010 in Höhe von insgesamt € 12.395,60 (FB: € 8.901,20…
…des Finanzamtes S vom 31. August 2012 betreffend Ausgleichzahlung (richtig: Differenzzahlung) für den Zeitraum Februar 2011 bis März 2011 und August 2011 bis Dezember 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ist polnischer Staatsbürger und…
…sich in Berufsausbildung befindlichen Sohn X, geb 1990, die Differenzzahlung zur Familienbeihilfe zusteht. Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 13. April 2012 die für den Streitzeitraum bezogenen Beträge mit folgender Begründung zurück: "Die EU/EWR-Verordnung 987/2009 regelt, welcher Staat für die Familienleistungen zuständig…
…Bw) ist ungarischer Staatsbürger und arbeitet seit Jänner 2006 laufend in Österreich. Er ist mit einer ungarischen Staatsbürgerin verheiratet. Strittig ist, ob ihm für den Sohn seiner Gattin (= Stiefsohn) aus erster Ehe eine Differenzzahlung zur Familienbeihilfe zusteht. Die Gattin hat für S., geb 91…
…dass sie einen Antrag auf Differenzzahlung beim Finanzamt stellen müsse. Die Bw. habe in Polen für den Streitzeitraum November 2008 bis Oktober 2010 Kindergeld (FB) beantragt und monatlich 448 PLN auf ihr polnisches Konto überwiesen bekommen. Eine polnische Versicherungspolizze könne nicht vorgelegt werden. Seit 1…
…andere Mitgliedsstaat dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären, bei der Berechnung der Differenzzahlung berücksichtigen (Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Da Ihr Gatte in l1 eine berufliche Tätigkeit ausübt und Sie nicht erwerbstätig sind, würde bei einem ständigen…
…andere Mitgliedsstaat dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären, bei der Berechnung der Differenzzahlung berücksichtigen (Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Da Ihr Gatte in la1 eine berufliche Tätigkeit ausübt und Sie nicht erwerbstätig sind, würde bei einem ständigen…