…Umstandes. Diese Rechtsansicht werde durch die Erledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens würde zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Das FA wies den Wiederaufnahmeantrag mit Bescheid vom 14. Oktober 2008 zurück und führte begründend aus, dass…
…Weiters wies der Bw. darauf hin, dass die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen müsste. Mit Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 wären seine anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt und ihm zugewiesen worden. Im Zuge einer für die Jahre 1989 bis 1991…
…darauf hin, dass die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen müsste. Mit Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 wären seine anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt und ihm zugewiesen worden. Im Zuge einer für die Jahre 1989 bis 1991 angesetzte Betriebsprüfung wäre eine…
…G.F., vertreten durch Josef Unterberger WTH GmbH, 5023 Salzburg, Linzer Bundesstraße 63 b, vom 2. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 18. August 2008 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 7. August 2008 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Weiters wies die Berufungswerberin darauf hin, dass die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen müsste. Mit Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 wären die anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt und zugewiesen worden. Im Zuge einer für die Jahre 1989 bis 1991 angesetzte…
…Alfred Schmidt, vom 4. November 2008 betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 6. August 2008 auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO betreffend Einkommensteuer 1989 in nicht mündlicher Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem formularartigen Schreiben…
…durch Dr. Alfred Schmidt, vom 4. August 2008 betreffend die Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 1989 vom 7. Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 7. Juli 2008 beantragte der Berufungswerber "die Wiederaufnahme des gem. …
…Alfred Schmidt, vom 15. Juli 2008 betreffend die Zurückweisung der beiden Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 1989 vom 1. Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit zwei Schreiben vom 1. Juli 2008 beantragte der Berufungswerber "die Wiederaufnahme des gem…
…des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005 geteilt. Weiters wies der Berufungswerber darauf hin, dass die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führe. Der Berufungswerber wies selbst darauf hin, dass der strittige Feststellungsbescheid vom 10. Februar 1997 zuerst mit Berufung und…
…Siegfried Moser, vom 19. August 2008 betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 30. Juli 2008 auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 Abs. 1 BAO) bezüglich Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 30. Juli 2008…
…9. September 2008 betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 9. Juli 2008 auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 9. Juli 2008 beantragte der Berufungswerber "die Wiederaufnahme des gem…
…Siegfried Moser, vom 11. August 2008 betreffend den Antrag vom 4. Juli 2008 auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 4. Juli 2008 beantragte…
…Bernhard Berauer, vom 21. August 2008 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 1989 vom 30. Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 30. Juli 2008 beantragte der Berufungswerber "die Wiederaufnahme…
…V., vertreten durch C., vom 28. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes SV vom 19. August 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung hinsichtlich Einkommensteuer 1989 (§ 295 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Juni 1997 ein gemäß § 295 Abs. 1 abgeänderter Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 1989 erging. Mit Eingabe vom 3. Juli 2008 beantragte der Berufungswerber (Bw.) das Verfahren hinsichtlich des § 295 BAO abgeänderten Einkommensteuer (ESt-)Bescheides für 1989 vom 27. Juni 1997 gemäß § 303 BAO wieder aufzunehmen…
…abgeänderter Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 1991 erging. Mit Eingabe vom 6. August 2008 (datiert mit 31. Juli 2008) beantragte der Berufungswerber (Bw.), das Verfahren hinsichtlich des nach § 295 Bundesabgabenordnung (BAO) abgeänderten Einkommensteuer (ESt-) Bescheides für 1991 vom 16. Juni 1997 gemäß § 303 BAO wieder aufzunehmen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung und den Vorlageantrag von S** und J** L**, 9999A, XY-Straße99, vom 16. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 16. Februar 2005 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für den Zeitraum…
…machen, zumal die Abgabenschuldnerin untergegangen und ihre Rechtsnachfolgerin aufgelöst und de facto vermögenslos ist. Es ist Aufgabe des Finanzamtes, durch entsprechende Finanzstrafverfahren sowie allfällige Anzeigen bei Gericht einer systematischen Steuerhinterziehung entgegenzuwirken. f) Verfahren: Die Entscheidung über eine Berufung obliegt grundsätzlich dem Referenten (§ 282 Abs. 1…
…Gewinnfeststellungsakt ab, tatsächlich erfolgte jedoch bis dato keinerlei Veranlagung im do. "F-Verfahren". Dennoch wurden bei den bisherigen ESt-Veranlagungen ohne Vorliegen von Mitteilungen über die gesonderte Gewinnfeststellung für die Jahre 1996 und 1997 folgende Verluste erklärt und so veranlagt: | Jahr | 1992 |…
…im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind", findet sich weiters in jedem Einkommensteuerbescheid, also auch in solchen, in denen keine Tangente aus einem F-Verfahren verarbeitet worden ist, und in Einkommensteuerbescheiden-Arbeitnehmerveranlagung sowie in Feststellungsbescheiden selbst. rechtliche Beurteilung: § 93 Abs. 3 lit b BAO regelt den…