…Kohleabgabegesetz" wird ua. die allgemeine Zielsetzung der damaligen Neuregelung erläutert und zur Ermittlung des Eigenkapitals eine vom betriebswirtschaftlichen Kapitalbegriff abweichende eigenständige steuerliche Kapitaldefinition vorgeschlagen: "Im Interesse der Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Eigenkapitalzuwachs steuerlich begünstigt werden.............. In diesem Sinn sollen Gewinne, die für einen Eigenkapitalzuwachs…
…BAO 1961 idgF). Der Verfahrensfehler der mangelnden Begründung des Aufhebungsbescheides vom 5.12.2008 erscheint daher nicht als so schwerwiegend, dass es gerechtfertigt erscheinen könnte, deshalb die Aufhebung nicht zuzulassen. Wie bereits ausgeführt worden ist, bildet die Förderung der Eigenkapitalbildung den Zweck von § 11a EStG…
…100.000 einer begünstigten Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1 (Hälftesteuersatz) unterziehen. Nach den Erläuternden Bemerkungen besteht die Zielsetzung der Bestimmung in der Förderung der Eigenkapitalbildung, die durch eine steuerliche Begünstigung des Eigenkapitalanstiegs erreicht werden soll (s. RV 59 BlgNR XXII. GP…
…11a EStG, noch § 37 EStG entnommen werden. "Eine solche Einschränkung würde wohl auch der Zielsetzung der Begünstigung des § 11a EStG zuwider laufen" (Zitat Ende). § 11 a EStG diene lt. den Gesetzesmaterialien der direkten Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen. In diesem Sinne sollten lt. EB Gewinne…
…Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Anstieg des Eigenkapitals steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Regelung des § 11, die ebenfalls dieser Zielsetzung gedient hat, erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Aus diesem Grund soll eine neu konzipierte Regelung geschaffen werden, die eine höhere Anreizwirkung zur Eigenkapitalbildung…
…Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Anstieg des Eigenkapitals steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Regelung des § 11, die ebenfalls dieser Zielsetzung gedient hat, erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Aus diesem Grund soll eine neu konzipierte Regelung geschaffen werden, die eine höhere Anreizwirkung zur Eigenkapitalbildung…
…das zum Unterschied von der Regelung des § 11 EStG nicht bloß indirekt über eine Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses Anreizwirkungen entfaltet, sondern direkt die Eigenkapitalbildung fördert. In diesem Sinn sollen Gewinne, die für einen Eigenkapitalzuwachs "reserviert" werden, einer begünstigten Besteuerung zugeführt werden. Der Förderung des Eigenkapitalszuwachs wird…
…kompensiert wird, der Stärkung des betrieblichen Eigenkapitals. Die Einkommensteuerrichtlinien nennen Einlagen dann als betriebsnotwendig, wenn Eigenkapitalbedarf besteht oder Fremdkapital ersetzt wird. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese Aufzählung des BMF eine demonstrative ist und dass generell die Förderung der Eigenkapitalbildung den Normzweck bietet. Dieser…
…der Bw. in der Gegenäußerung vom 20. Mai 2008, dass auch noch so schöne Richtlinien nicht eine im Grundsatz verpfuschte Gesetzesstelle reparieren könnten. Es sei bedenklich, dass zu den "betriebsnotwendigen Einlagen" einige VwGH-Beschwerden anhängig seien und sich der UFS nicht zur Förderung der Eigenkapitalbildung…
…Antrag - nach Ansicht der Bp - nicht zu folgen, da darin ein Antrag auf Bilanzänderung erblickt werde, der wirtschaftlich unbegründet sei. Über die Berufung wurde erwogen: Durch die Steuerreform 2000 wurde, mit dem Hintergrund der Förderung der Eigenkapitalbildung, die Möglichkeit der Geltendmachung einer fiktiven Verzinsung des…
…auf Sparbücher oder Wertpapiere der Einordnung als notwendiges Betriebsvermögen nicht, sondern erst die Verwendung für außerbetriebliche Zwecke. Zielsetzung des § 11a EStG 1988 sei die Förderung der Eigenkapitalbildung. Es könne dem Unternehmer nicht verwehrt werden, vorhandene Liquidität ertragsgünstig anzulegen. Die Förderung der Eigenkapitalbildung könne daher keinen…
…wenn diese im Zusammenhang mit der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinn angeschafft werden (vgl. Doralt, EStG, § 4 Tz. 52). Hier wird vor allem auf die Zielsetzung des § 11a EStG 1988 abgestellt. Im Interesse der Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Anstieg des Eigenkapitals steuerlich begünstigt…
…sieht demzufolge der UFS in ständiger Rechtsprechung (10.9.2007, RV/0124-S/07; 16.8.2007, RV/0769-S/06; 13.4.2007, RV/0202-F/06; 28.10.2008, RV/0431-K/07) ausgehend vom Normzweck, der in der Förderung der Eigenkapitalbildung liegt…
…den der Gewinn die Entnahmen übersteigt (dh steuerlicher Gewinn abzüglich Entnahmen nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 zuzüglich Einlagen iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988). Einlagen sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie betriebsnotwendig sind. Die Zielsetzung der Norm besteht in der Förderung der Eigenkapitalbildung…
…Aufzählung des BMF eine demonstrative ist und dass generell die Förderung der Eigenkapitalbildung den Normzweck bildet. Dieser wiederum bietet (neben der Rechtsprechung des VwGH zu § 11 EStG 1972) die maßgebliche Hilfestellung bei der Normauslegung. Dem Begriff der betriebsnotwendigen Einlage kann demzufolge kein über den Zweck…
…S 1407). Für die Rechtsauffassung der herrschenden Lehre führt Hofmann, SWK 2003, S 1407f., Folgendes ins Treffen: § 11a EStG 1988 sei im Interesse der Förderung der Eigenkapitalbildung so konzipiert worden, dass der Förderung des Eigenkapitalzuwachses eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt worden sei…
…aufgehoben worden sind. Aufgrund der geltenden Rechtslage konnte der Berufung daher keine Folge gegeben werden. Darüber hinaus wird jedoch aus folgendem Grund auch die Meinung vertreten, dass eine Verfassungswidrigkeit nicht vorliegt: § 11a EStG 1988 (idF BBG 2003) hat denselben Zweck, nämlich die Förderung der Eigenkapitalbildung…
…Sparen und damit die Kapitalinvestition im eigenen Betrieb zu fördern." Die gesetzliche Bestimmung hat die Förderung der Eigenkapitalbildung zum Ziel. Nach dem klaren Wortlaut des § 11a Abs. 1 und 2 EStG 1988 ist der Anwendungsbereich der Norm auf jene bilanzierenden Einzelunternehmer oder Mitunternehmer von bilanzierenden…
…Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Anstieg des Eigenkapitals steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Regelung des § 11, die ebenfalls dieser Zielsetzung gedient hat, erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Aus diesem Grund soll eine neu konzipierte Regelung geschaffen werden, die eine höhere Anreizwirkung zur Eigenkapitalbildung…
…Stpfl bezogenen Höchstbetrag von € 100.000,- mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuert werden. Die Bestimmung wurde mit dem BBG 2003 im Interesse der Förderung der Eigenkapitalbildung in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. § 11a EStG war erstmalig bei der Veranlagung 2004 anwendbar (§ 124b Z 78). Das Auslaufen des …