…vorsätzlichen Abgabenverkürzung zurückzuweisen sei. Dass Grundaufzeichnungen gefehlt hätten, sei nur insoweit richtig, als die Grundaufzeichnungen zwar in keiner Druck- und Exportdatei auf Datenträger gesichert worden seien, doch seien sehr wohl sämtliche Tageslosungen erfasst worden. Am Tagesende sei ein Abschlag gemacht worden, aus dem der Gesamttagesumsatz…
…ausgedruckten Abrechnungen der Tagesumsätze, getrennt nach Warengruppen, nicht jedoch nach Kellnerabrechnung (Steckschlüssel) wurden als belegmäßiger Nachweis in der Belegsammlung abgelegt. Seitens der Betriebsprüfung wurden die Daten der Registrierkasse für den Zeitraum 1998 - 2000 in Form von Druck- oder Exportdateien auf Datenträger, gem §§ 131 und 132…
…Gerät verfügt auch über keine Schnittstelle für einen PC, sodass Druck- oder Exportdateien nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Die die Umsatzgrundlage bildenden detaillierten Losungsaufzeichnungen (sowohl täglich als auch monatlich) wurden lückenlos aufbewahrt und dem FA vorgelegt. Die ausgedruckten Tagesberichte enthalten jeden einzelnen Artikel (bis…
…12 | AV "Zur Frage der Aufbewahrung der Originaldatenbestände, der Hard- | | und Software bei Erstellung von Druck- bzw. Exportdateien gemäß | | BAO § 131" | ./13a bis 13c | Rohaufschlags-Nachkalkulationen für 2000 bis 2002 (Steuerberater) | ./14 | Gutachten Univ.-Prof. MMag…
…explizit klargestellt wird, dass Unterlagen wie beispielsweise Lieferscheine und Rechnungen "nicht zwingend als Druck- oder Exportdateien zur Verfügung zu stellen" seien. Weshalb die Betriebsprüfung dagegen die Vorlage der EDV-gespeicherten Tischbelege als angebliche Grundaufzeichnung verlangt, ist vor dem Hintergrund der zitierten Erlässe nicht nachvollziehbar. 2…