…als Zollschuldner begründet ist. Der, dem subjektiven Bereich zuzuordnende Vorwurf, der Bf. hätte zumindest erkennen müssen, dass die von ihm übernommene Gänseleber zuvor der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war, ist anhand der objektiven Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Der Bf. ist Kaufmann und beim Erwerb…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungsverhandlung…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungs…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungs…
…Wert, die Beschaffenheit als auch die Bestimmung der eingeführten Waren zu verschleiern und damit eine größtmögliche Reduzierung der Abgabenbelastung zu erreichen bzw. die Heranziehung der tatsächlichen Erwerber als Zollschuldner zu verhindern. Nach der Aktenlage und nach den Ausführungen des im Rahmen der o.a. Berufungsverhandlung…
…Der Erwerber der Schmuggelware findet sich im dritten Gedankenstrich des Art. 203 Abs. 3 ZK. Der mangelhafte Spruch des Erstbescheides, der mit der BVE nicht verbessert wurde, war nunmehr dahingehend abzuändern, dass im Spruch zum Ausdruck gebracht wird, als welcher der möglichen Zollschuldner der Bf…
…der angeführten Beweise weiters zwingend davon auszugehen, dass der Bw als Eigentümer bzw. Vertreter seines Unternehmens hinsichtlich der in Rede stehenden Einfuhren einerseits persönlich den Auftrag (Bestellung der Waren) erteilt und andererseits die Waren durch Kaufgeschäfte erworben habe. Das Zollamt beschäftigt sich danach noch im…
…weil dann für ihn als Erwerber die Zollschuld zumindest gemäß Artikel 203 Abs. 3 dritter Anstrich ZK entstanden wäre, zumal ihm anzulasten ist, vom Umstand, dass es sich um unversteuerte Rauchwaren gehandelt hat, Kenntnis gehabt zu haben. Bei zollschuldbegründenden Zuwiderhandlungen im Versandverfahren kommt es hinsichtlich…
…allenfalls gemäß Artikel 202 oder 203 Abs. 3 dritter Anstrich ZK als Erwerber zum Zollschuldner geworden ist) ändert nichts daran, dass ihm nach der Aktenlage die Entstehung der Zollschuld als Beteiligter an einer Entziehung gemäß Artikel 203 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK nicht anzulasten ist…
…fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende dritte Gedankenstrich des Art. 202 Abs. 3 des ZK setzt nicht voraus, dass einem Erwerber und/oder ein weiterer Besitzer von zollhängigen Waren auch die Person (Personen), die die…
…die Berufung als unbegründet abzuweisen. Betreffend den ermittelten Tatzeitpunkt ist darauf hinzuweisen, dass ein rascher Umschlag der Zigaretten im Allgemeinen der Lebenserfahrung entspricht. Schließlich sind Zigaretten, wenn sie nicht fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende…
…zudem ungeklärt geblieben, ob bzw. dass der Bf. Zollschuldner als Verbringer der Zigaretten (Art. 202, Abs. 3, erster Anstrich ZK), als Entzieher derselben (Art. 203, Abs. 3, erster Anstrich ZK) oder als Erwerber derselben im Sinne von Art. 202 und Art. 203 ZK, jeweils Abs…
…Abs. 1 und Abs. 3 letzter Anstrich entstanden. Wegen dieser umfassenden Zollschuldnerstellung als Verfahrensinhaber sei die Zollschuld im Rahmen des der Abgabenbehörde zustehenden Ermessens alleine ihr gegenüber geltend gemacht worden. Da die Zollschuld für die Bf. auf den angeführten Titel zurückzuführen sei, die Bestimmung des …
…die Bf. im Namen des E. alle Angelegenheiten abhandeln könne, auch als Bevollmächtigung für die Abhandlung von Zollangelegenheiten verstanden hat. Zu dritten Gruppe von Zollschuldnern (dritter Anstrich) zählen die Erwerber. Zu dieser Gruppe könnte der auf die Bf. nachfolgende Pächter des Schiffes zählen, wenn er…
…Personengruppen, die als Zollschuldner in Frage kommen. Dabei werden der Handelnde (Unterlassende) und der Pflichteninhaber im Sinne von Art. 203 Abs. 3 erster und vierter Anstrich ohne weiteres zu Zollschuldnern. Die Beteiligten gemäß Art. 203 Abs. 3 zweiter Anstrich und die Erwerber gemäß Art. 203…
…ist durch Art. 178 lit. e MwStSysRL nicht gedeckt und schon deshalb unzutreffend, weil mehrere Personen als Zollschuldner in Betracht kommen (siehe Art. 201 bis 203 ZK) und daher mehreren Personen die Zollschuld und damit ua. die EUSt (gesamtschuldnerisch) vorgeschrieben werden kann (Art. 213 ZK…
…Bf. die Van-Swieten-Kaserne als temporäre Sonderlagerfläche bewilligt. Als Zollschuldner kommen gem. Art. 203 Abs. 3 ZK Handelnde, Beteiligte, Erwerber und Verfahrensinhaber, die gem. Art. 213 leg.cit. gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, in Betracht. Bei der Entscheidung, welcher der Zollschuldner in Anspruch genommen wird, handelt…
… 27 Abs. 7 UStG 1994 sähen keine Haftung der NNGesmbH vor, übersieht der Bf. dass die Asia nicht als Haftende sondern als Zollschuldnerin gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK in Anspruch genommen worden ist. Entgegen der vom Bf. vertretenen Ansicht liegt auch kein Fall des…
…bestraft." Der Bf. wendet sich insbesondere gegen die Feststellungen der Abgabenbehörde erster Instanz, wonach er als Besitzer oder Erwerber der Rauchwaren im Grunde des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK als Zollschuldner heranzuziehen sei. Er weist darauf hin, dass er nach den Ausführungen des…
…1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden so können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten…