…zweiten Erbengeneration nach tschechischen Restitutionsgesetzen zähle, weshalb ihm die vom Vater der Bw als Universalerben vermachten und im Jahr 1967 auch eingeantworteten Ansprüche auf das tschechische Vermögen zufolge Überganges auf die Klägerin (Bw) als bedingter Ersatzerbin (Testament vom 24.11.1960, Seite 5) nicht mehr…
…Kreis der anspruchsberechtigten Personen nach tschechischen Restitutionsgesetzen zähle, weshalb ihm die testamentarisch vermachten und im Jahr 1967 auch eingeantworteten Ansprüche auf das tschechische Vermögen wegen Überganges auf die Bw als bedingter Ersatzerbin nicht mehr zustünden (Testament vom 24.11.1960, Seite 5). Zum bisher Gesagten…
…sohin meine Großnichte MG ... in ... zur Ersatzerbin. Meine Großnichte MG ist diesfalls auch Ersatzvermächtnisnehmerin bezüglich des meiner Alleinerbin EP vermachten Aufgriffsrechtes (Übernahmsrechtes) am Liegenschaftsanteil in S ...". Die zur Alleinerbin bestimmte EP hat zum gesamten Nachlass eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Laut Inventarium waren an Aktiva vorhanden…
…verstarb Herr K.P., der in seinem Testament seine Lebensgefährtin Frau H.W. als Universalerbin und für den Fall, dass diese vor ihm versterben sollte, die Berufungswerberin als Ersatzerbin eingesetzt hatte. H.W. war bereits am 11. Mai 1996 gestorben, weshalb die Berufungswerberin die bedingte…